Welche Änderungen bringt der FSSC Version 6? - Überblick & Umsetzung

Der FSSC hat seinen Standard ebenfalls einer Revision unterzogen und ist nun in der Version 6 veröffentlicht. Stichtag ist der 01.04.2024. Konkrete Vorgaben zur aktiven Reduzierung von Lebensmittelabfällen machen diese Version zum Trendsetter. Der neue Scope FII für Agent/Broker ist nun die Vervollständigung gegenüber den anderen GFSI Standards.

Allgemeines zum FSSC Version 6

Der FSSC Version 6, genauer FSSC 22000 Version 6 (Abkürzung für Food Safety System Certification 22000) basiert auf den drei Elementen:

  • die Anforderungen der ISO 22000:2018 für jede Organisation in der Lebensmittelkette;
  • einschlägige Programme (PRPs) auf der Grundlage technischer Spezifikationen für den Sektor (z.B. ISO/TS 22002-x; PAS xyz); und
  • FSSC 22000 Zusätzliche Anforderungen, die von deren Interessengruppen festgelegt werden

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Zusätzliche Anforderungen im FSSC 22000 Version 6

Der FSSC beschreibt 18 zusätzliche Anforderungen in der Version 6. Neu sind u.a. die:

  • 2.5.8 Food Safety & Quality Culture;
  • 2.5.9 Quality Control;
  • 2.5.15 Equipment Management;
  • 2.5.16 Food Loos & Waste Management
  • 2.5.17 Communication Requirements;

Zielsetzung des FSSC Version 6

Die Ziele des FSSC sind mit der neues Version des Lebensmittelstandards ebenfalls erweitert worden:
a. Anerkennung von Organisationen, die nachgewiesen haben, dass sie die Anforderungen des Programms erfüllen, indem sie ein genaues und zuverlässiges öffentliches Register der zertifizierten Organisationen einrichten und führen;
b. Förderung der korrekten Anwendung, Anerkennung und allgemeinen Akzeptanz von Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit in der Konsumgüterindustrie;
c. Bereitstellung von Informationen über und Unterstützung bei der Prüfung und Zertifizierung von Managementsystemen für die Lebensmittelsicherheit im Rahmen des Programms;
d. Schaffen von Wirkung, indem öffentliche Ziele in Verbindung mit den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung gesetzt sind.

Die Einbeziehung der UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung in seinen Anforderungen, macht den Standard zum Trendsetter. Die Verbindung zur HACCP EU-Empfehlung 2022/C355/01 ist gegeben. Anhang 2 unter 3.8 „Umverteilung von Spenden von Lebensmitteln“ greift die nachhaltigen Ziele ebenfalls auf. Die Scopes der Zertifizierung wurden an die ISO 22003-1:2022 angepasst. Der Scope FII ist dabei hinzugekommen. Dieser ist für Broker/Agenten, die unter „Kauf und Verkauf von Produkten auf eigene Rechnung ohne physische Handhabung oder als Vermittler für andere von Artikeln, die in die Lebensmittelkette gelangen“, fallen. Als normative Dokumente sind hierzu folgende genannt: ISO 22000:2018, FSSC 22000 Zusätzliche Anforderungen.

Das Erst- und Rezertifizierungsaudit muss vor Ort durchgeführt werden, die Überwachungsaudits können remote stattfinden.

FSSC Version 6 integriert 17 globale Nachhaltigkeitsziele

Die Anforderungen FSSC 6

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der Änderungen und Neuerungen des Lebensmittelstandards IFS Version 6 im Gegensatz zur Vorgängerversion sowie einen Umsetzungshinweis.

Dienstleistungen und eingekaufte Materialien

Die Anforderung 2.5.1 Verwaltung von Dienstleistungen und eingekauften Materialien (alle Kategorien der Lebensmittelkette) wurde um den nachfolgenden Punkt ergänzt:
e. Für die Lebensmittelkette der Kategorie I (Verpackungsmittelhersteller) muss die Organisation zusätzlich zu Abschnitt 7.1.6 der ISO 22000:2018 Kriterien für die Verwendung von recycelten Verpackungen als Rohmaterial für die Herstellung von fertigem Verpackungsmaterial festlegen und sicherstellen, dass die einschlägigen gesetzlichen und kundenspezifischen Anforderungen erfüllt werden.

Damit sind u.a. die Betrachtung der NIAS (Not intended added substances – nicht absichtlich zugegebene Substanzen) im Rahmen der Konformität gemeint sowie die Verwendung von recyceltem Material ist ein Nachhaltigkeitsziel. Im Audit werden dazu rechtliche Vorgaben und deren Einhaltung überprüft.

Produktkennzeichnung

Auch im Absatz 2.5.2 Produktkennzeichnung und Druckerzeugnisse (alle Kategorien der Lebensmittelkette) wurde im FSSC Version 6 eine Änderung vorgenommen:

a. Zusätzlich zu Abschnitt 8.5.1.3 der ISO 22000:2018 muss die Organisation sicherstellen, dass die Endprodukte gemäß allen geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen im Land des beabsichtigten Verkaufs,einschließlich allergener und kundenspezifischer Anforderungen, gekennzeichnet sind.
b. Ist ein Produkt nicht gekennzeichnet, müssen alle relevanten Produktinformationen zur Verfügung gestellt werden, um die sichere Verwendung des Lebensmittels durch den Kunden oder Verbraucher zu gewährleisten.
c. Wird auf dem Produktetikett oder der Verpackung eine Angabe (z.B. Allergene, Nährwerte, Produktionsmethode, Produktkette, Rohstoffstatus usw.) gemacht, muss die Organisation Nachweise für die Validierung der Angabe aufbewahren und über Verifizierungssysteme, einschließlich Rückverfolgbarkeit und Massenbilanz, verfügen, um die Produktintegrität zu gewährleisten.
d. Für die Lebensmittelkette der Kategorie I (Verpackungsmittelhersteller) sind Verfahren zur Verwaltung der Druckvorlagen und zur Druckkontrolle einzurichten und anzuwenden, um sicherzustellen, dass das gedruckte Material den geltenden Kunden- und Gesetzesanforderungen entspricht. Das Verfahren muss mindestens die folgenden Punkte abdecken:

  • Genehmigung von Standardvorlagen oder Urmustern;
  • Verfahren zur Verwaltung von Änderungen an Druckvorlagen und Druckspezifikationen sowie zur Verwaltung veralteter Druckvorlagen und Druckmaterialien;
  • Freigabe jeder Auflage im Vergleich zum vereinbarten Standard oder Urmuster;
  • Verfahren zur Erkennung und Identifizierung von Druckfehlern während des Laufs;
  • Verfahren zur Sicherstellung einer effektiven Trennung unterschiedlicher Druckvarianten;

Es werden bei dieser Anforderung die Prüfung und Freigabe von Fertigproduktetiketten und Verpackungsmaterial auditiert. Sind Verfahren definiert? Wie ist der Umgang mit Bulkware geregelt? Sind Allergene gekennzeichnet? Belege für die Validierungs- und Verifizierungsaktivitäten für die gemachten Angaben wie z.B. Claims.

Änderungen bei Food Defense und Food Fraud im FSSC Version 6

Die Anforderung bezüglich 2.5.3 Food Defense und 2.5.4 Food Fraud wurde erweitert um den FII Scope für Handel:
d. Für die Lebensmittelkette der Kategorie FII muss die Organisation zusätzlich zu den oben genannten Punkten sicherstellen, dass ihre Lieferanten über einen Lebensmittelschutzplan / Plan zur Minimierung von Lebensmittelbetrug verfügen.

Food Defense Gefahrenanalyse (siehe auch Guidance Document): Sind Zugänglichkeit, Wahrscheinlichkeit der Entdeckung sowie Erkennbarkeit berücksichtigt? Für Broker: Wie wird die Anforderung bei den Lieferanten abgefragt, insbesondere, wenn keine GFSI-Zertifizierung vorliegt? Food Fraud (siehe auch Guidance Document): ist eine Schwachstellenanalyse durchgeführt worden?

Video: IFS Food Version 8

 
 

Video: Was ist die GFSI?

 
 

Was ändert sich im Bereich Allergenmanagement?

Die Organisation muss gem. 2.5.6 Allergenmanagement des FSSC Version 6 über einen dokumentierten Allergenmanagementplan verfügen, der Folgendes umfasst:

a. eine Liste aller Allergene, mit denen am Standort umgegangen wird, einschließlich der Rohstoffe und Endprodukte;
b. eine Risikobewertung, die alle potenziellen Quellen einer Kreuzkontamination mit Allergenen erfasst;
c. die Identifizierung und Umsetzung von Kontrollmaßnahmen zur Verringerung oder

d. Beseitigung des Risikos einer Kreuzkontamination auf der Grundlage der Ergebnisse der Risikobewertung; und die Validierung und Überprüfung dieser Kontrollmaßnahmen ist durchzuführen und als dokumentierte Information aufzubewahren. Wird im selben Produktionsbereich mehr als ein Produkt mit unterschiedlichen Allergenprofilen hergestellt, so sind Verifizierungstests in einer risikobasierten Häufigkeit durchzuführen, z.B. Oberflächenuntersuchungen, Luftproben und/oder Produkttests;

e. Vorsorge- oder Warnhinweise dürfen nur verwendet werden, wenn das Ergebnis der Risikobewertung eine Kreuzkontamination mit Allergenen als Risiko für den Verbraucher ausweist, auch wenn alle erforderlichen Kontrollmaßnahmen wirksam durchgeführt worden sind. Die Anbringung von Warnhinweisen entbindet die Organisation nicht von der Durchführung der erforderlichen Allergenkontrollmaßnahmen oder der Durchführung von Verifizierungstests;

f. Das gesamte Personal muss eine Schulung zur Sensibilisierung für Allergene und eine spezielle Schulung zu Allergenkontrollmaßnahmen in seinem Arbeitsbereich erhalten.

g. Der Allergenmanagementplan ist mindestens einmal jährlich zu überprüfen sowie nach jeder wesentlichen Änderung, die sich auf die Lebensmittelsicherheit auswirkt, nach einem öffentlichen Rückruf oder der Rücknahme eines Produkts durch die Organisation aufgrund eines Allergens/von Allergenen oder wenn Trends in der Industrie eine Kontamination ähnlicher Produkte mit Allergenen zeigen. Die Überprüfung umfasst eine Bewertung der Wirksamkeit der bestehenden Kontrollmaßnahmen und des Bedarfs an zusätzlichen Maßnahmen. Die Überprüfungsdaten sind zu verfolgen und als Grundlage für die Überprüfung zu verwenden.

h. Für die Lebensmittelkette Kategorie D: Wenn es im Verkaufsland keine allergenbezogenen Rechtsvorschriften für Futtermittel gibt, kann dieser Abschnitt der Anforderungen des Programms als „nicht anwendbar“ angegeben werden, es sei denn, das Futtermittel wird mit einem Allergenstatus versehen.

Umfeldmonitoring gem. FSSC Version 6

Die Organisation muss über folgende Einrichtungen verfügen, um den Anforderungen des Abschnitts 2.5.7 Umfeldmonitoring (Kategorien BIII, C, I & K) des FSSC Version 6 zu entsprechen:
a. Ein risikobasiertes Umweltüberwachungsprogramm für die relevanten Krankheitserreger, Verderbniserreger und Indikatororganismen;
b. Ein dokumentiertes Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit aller Kontrollen zur Verhinderung von Kontaminationen aus der Fertigungsumgebung, das mindestens die Bewertung der vorhandenen mikrobiologischen Kontrollen umfasst und den gesetzlichen und kundenspezifischen Anforderungen entspricht.
c. Daten der Umweltüberwachungsaktivitäten, einschließlich regelmäßiger Trendanalysen; und
d. Das Umweltüberwachungsprogramm wird mindestens einmal jährlich, bei Bedarf auch häufiger, auf seine kontinuierliche Wirksamkeit und Eignung hin überprüft, auch wenn die folgenden Auslöser eintreten:

  • Wesentliche Änderungen in Bezug auf Produkte, Verfahren oder Rechtsvorschriften;
  • Wenn über einen längeren Zeitraum keine positiven Testergebnisse erzielt wurden;
  • Trend bei den mikrobiologischen Ergebnissen außerhalb der Spezifikation, sowohl in Bezug auf Zwischenprodukte als auch auf Endprodukte, verbunden mit der Umweltüberwachung;
  • ein wiederholter Nachweis von Krankheitserregern bei der routinemäßigen Umweltüberwachung;
  • Wenn es Warnungen, Rückrufe oder Rücknahmen im Zusammenhang mit Produkten gibt, die von der Organisation hergestellt werden.

Eingesehen wird im Audit, wie Sie das System aufgebaut haben und welcher Plan dahintersteht. Hier gilt ebenfalls: Sie haben ein System, Aufzeichnungen zu Probenahme/-analysen und werten dieses in Form von z.B. Trendanalysen aus.
Verfahren – Aufzeichnung – Review: Analysen die eine Korrektur/Korrekturmaßnahme erfordern sind sorgfältig zu bewerten, Maßnahmen einzuleiten und zu dokumentieren.

Neu im FSSC Version 6: Lebensmittelsicherheit und Qualitätskultur

Der Abschnitt 2.5.8 Lebensmittelsicherheit und Qualitätskultur ist eine neue Anforderung im FSSC Version 6:

a. In Übereinstimmung mit und zusätzlich zu Abschnitt 5.1 der ISO 22000:2018 muss die oberste Leitung als Teil der Verpflichtung der Organisation, eine positive Kultur der Lebensmittelsicherheit und -qualität zu kultivieren, (ein)
Ziel(e) für die Kultur der Lebensmittelsicherheit und -qualität als Teil des Managementsystems festlegen, umsetzen und aufrechterhalten. Dabei sind mindestens die folgenden Elemente zu berücksichtigen:

  • Kommunikation,
  • Ausbildung,
  • Feedback und Engagement der Mitarbeiter und
  • Leistungsmessung definierter Aktivitäten, die alle Bereiche der Organisation abdecken, die sich auf die Lebensmittelsicherheit sowie -qualität auswirken.

b. Die Zielsetzung(en) müssen durch einen dokumentierten Plan für die Lebensmittelsicherheit sowie die Qualitätskultur mit Zielvorgaben und Zeitvorgaben untermauert werden und in die Managementbewertung und den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung des Managementsystems einbezogen werden. Auch hier ist die Verbindung zur HACCP EU-Empfehlung 2022/C355/01 gegeben. Nämlich in Anhang 2 unter 3.14 „Lebensmittelsicherheitskultur“. Dort werden die Verpflichtung der Leitung, Führungsrolle / Führungskräfte, Sensibilisierung, Kommunikation und Verfügbarkeit von Ressourcen beschrieben. Eine gute Hilfestellung ist dort auch der Umfragebogen. Der Leitfaden vom FSSC ist eine gute Unterstützung bei der Umsetzung und beschreibt zu den 4 Ebenen mögliche Fragestellungen sowohl für die Organisation als auch im Rahmen der Auditierung.

Der Plan für die Lebensmittelsicherheitskultur, die Darstellung der Umsetzung durch die Unternehmensleitung unter anderem im Managementreview sowie die Umsetzung sind wesentliche Erwartungen.


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2.5.9 Quality control – neue Anforderung im FSSC Version 6

Desweiteren wir der FSSC 22000 in der Version 6 um die Anforderung 2.5.9 Quality control erweitert.

a. Die Organisation soll:

  • I. Zusätzlich zu und in Übereinstimmung mit den Abschnitten 5.2 und 6.2 der ISO 22000:2018 eine Qualitätspolitik und Qualitätsziele festlegen, umsetzen sowie aufrechterhalten.
  • II. Festlegung, Umsetzung und Aufrechterhaltung von Qualitätsparametern in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Endprodukts für alle Produkte und/oder Produktgruppen im Rahmen der Zertifizierung, einschließlich der Produktfreigabe, die die Qualitätskontrolle und -prüfung betrifft.
  • III. zusätzlich zu und in Übereinstimmung mit den Abschnitten 9.1 und 9.3 der ISO 22000:2018 sind die in diesem Abschnitt definierten Qualitätskomponenten in den Umfang des internen Audits einzubeziehen

b. Es sind Verfahren zur Mengenkontrolle, auch für Einheit, Gewicht und Volumen, festzulegen und anzuwenden, um sicherzustellen, dass die Produkte den geltenden Kunden- und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehört auch ein Programm zur Kalibrierung und Überprüfung der für die Qualitäts- und Mengenkontrolle verwendeten Geräte.

c. Es müssen Verfahren für das Anfahren und Umrüsten der Linie festgelegt und umgesetzt werden, die sicherstellen, dass die Produkte, einschließlich Verpackung und Etikettierung, den geltenden Kunden- und Gesetzesanforderungen entsprechen. Dazu gehören auch Kontrollen, die sicherstellen, dass Etikettierung und Verpackung des vorherigen Laufs von der Linie entfernt wurden

Hinweis

An dieser Stelle werden verschiedene Bereiche abgefragt. Zum einen die Qualitätskontrollen und zum anderen die Umsetzung der Fertigpackungsverordnung (in anderen Ländern gelten andere Verordnungen). Das Thema Kalibrierung/Eichung für Geräte, die für Qualitätskontrolle und Mengenkontrollen eingesetzt werden, wird ergänzend zur DIN 22000 angesprochen. Klassische Aufzeichnungen sind an dieser Stelle die Prüfmittelliste und dann die Überprüfung/Dokumentation der einzelnen Prüfmittel. Für oPRPs und CCPs sind die Prüfmittelaufzeichnung indirekte Aufzeichnungen. Bei nicht Vorliegen könnte es zu gravierenden Abwertungen führen.

Das Thema Produktwechsel/Line Clearance (Unter Line Clearance versteht man die Kontrolle, dass Ausrüstung und Arbeitsbereich frei von allen vorherigen, für den anlaufenden Verpackungsvorgang nicht erforderlichen Produkten, Unterlagen oder Materialien sind und dass die Ausrüstung sauber und betriebsbereit ist) richtig durchgeführt, ist ein wertvolles Verfahren, um Fehler zu vermeiden. Checklisten werden beispielsweise um Fragen ergänzt: Wurden alle Verpackungsmaterialien inkl. Etiketten entfernt? Ist der Vorlaufbehälter vollständig entleert? Einige Betriebe haben an dieser Stelle schließlich das 4-Augen-Prinzip umgesetzt. Falsche Etiketten mit z.B. fehlenden Allergenen führen zum Rückruf.

Was ändert sich bezüglich Transport, Lagerung sowie Einlagerung?

Gemäß Abschnitt 2.5.10 (vormals 2.5.9) Transport, Lagerung und Einlagerung des FSSC Version 6 gilt folgendes:

a. Die Organisation muss ein Verfahren sowie ein spezifiziertes Lagerrotationssystem einführen, umsetzen und aufrechterhalten, das FEFO-Grundsätze (FEFO = First Expire First Out) in Verbindung mit den FIFO-Anforderungen (FIFO = First IN First Out) beinhaltet.
FEFO soll sicherstellen, dass das Produkt mit dem kürzesten Verfallsdatum zuerst auf den Markt gebracht wird.
FIFO bedeutet, dass die zuerst eingelagerten Produkte zuerst entnommen werden sollen. Die Anforderung wurde konkretisiert. Die Überprüfung der Grundsätze FEFO und FiFO im Rahmen z.B. des internen Audits ist notwendig, um die Aufrechterhaltung sicherzustellen.

b. Für die Lebensmittelkette der Kategorie C0 muss die Organisation zusätzlich zu ISO/TS 22002-1:2009 Abschnitt 16.2 über spezifische Anforderungen verfügen, die die Zeit sowie Temperatur nach der Schlachtung in Bezug auf das Kühlen oder Gefrieren der Produkte festlegen.

c. Für die Lebensmittelkette der Kategorie FI muss die Organisation zusätzlich zu BSI/PAS 221:2013, Abschnitt 9.3, sicherstellen, dass das Produkt unter Bedingungen transportiert und ausgeliefert wird, die das Kontaminationspotenzial minimieren.

d. Bei Verwendung von Transporttankwagen gilt zusätzlich zu Abschnitt 8.2.4 der ISO 22000:2018 Folgendes:

  • Unternehmen, die Tankwagen für den Transport ihres Endprodukts verwenden, müssen über einen dokumentierten risikobasierten Plan für die Reinigung von Transporttanks verfügen. Er muss potenzielle Quellen von Kreuzkontaminationen sowie geeignete Kontrollmaßnahmen, einschließlich einer Reinigungsvalidierung, berücksichtigen. Es müssen Maßnahmen vorhanden sein, um die Sauberkeit des Tankfahrzeugs bei der Übernahme des leeren Tankfahrzeugs vor dem Beladen zu bewerten.
  • Die Produktsicherheit muss gewährleistet und eine Kreuzkontamination verhindert werden: Validierung der Tankwagenreinigung, Beschränkungen im Zusammenhang mit der vorherigen Verwendung sowie anwendbare Kontrollmaßnahmen für das beförderte Produkt müssen erfolgen

Welche Änderungen bestehen im FSSC Version 6 zur Gefahrenkontrolle?

Der FSSC Version 6 fordert in Abschnitt 2.5.11 Gefahrenkontrolle und Maßnahmen zur Vermeidung von Kreuzkontamination, dass die Organisation über folgende Einrichtungen verfügen muss:

a. Für die Lebensmittelkettenkategorien B III, C und I gilt die folgende zusätzliche Anforderung zu ISO 22000:2018 Abschnitt 8.5.1.3: Die Organisation muss über spezifische Anforderungen verfügen, wenn die Verpackung verwendet wird, um Lebensmitteln eine funktionelle Wirkung zu verleihen (z. B. Verlängerung der Haltbarkeit).

b. Für die Lebensmittelkette der Kategorie C0 gilt zusätzlich zu ISO/TS 22002- 1:2009 Abschnitt 10.1 die folgende Anforderung: Die Organisation muss über festgelegte Anforderungen für ein Inspektionsverfahren bei der Aufzucht und/oder beim Ausweiden verfügen, um sicherzustellen, dass die Tiere für den menschlichen Verzehr geeignet sind.

c. Für die Lebensmittelkette der Kategorie D gilt zusätzlich zu ISO/TS 22002- 6:2016 Abschnitt 4.7 folgende Anforderung: Die Organisation muss über Verfahren verfügen, um die Verwendung von Zutaten/Zusatzstoffen zu verwalten, die Bestandteile enthalten, die sich negativ auf die Tiergesundheit auswirken können.

d. Für alle Kategorien der Lebensmittelkette, mit Ausnahme von FII, gelten zusätzlich zu Abschnitt 8.2.4 (h) der ISO 22000:2018 die folgenden Anforderungen an das Fremdstoffmanagement:

  • Mittels Risikoanalyse wird der Bedarf an Fremdkörpererkennungsgeräten (wie Magnete, Metalldetektoren, Röntgengeräte, Filter und Siebe) ermittelt
  • Wenn Fremdkörpererkennungsgeräte nicht erforderlich sind, muss dies schriftlich begründet sein.
  • Für Fremdkörpererkennungsgeräte muss ein dokumentiertes Verfahren für den Betrieb und die Nutzung vorgehalten werden.
  • Verpflichtende Forderung nach einem Fremdkörpermanagement und das Management aller Brüche im Zusammenhang mit potenzieller Kontamination (z. B. Metall, Keramik, Hartplastik).

Eine Risikobewertung von Glas-/Hartplastik und anderen potenziellen Fremdkörpern ist hier gefordert sowie ein Verfahren zum Umgang mit Bruch. Eine Arbeitsanweisung zum Vorgehen bei Bruch, mit Angaben zu den Reinigungsgeräten, wie zu sperren und freizugeben ist, ob Arbeitskleidung zu wechseln ist etc. ist anzufertigen und zu schulen. Detektoren und generell Fremdkörpererkennungsgeräte haben als indirekte Aufzeichnungen u.a. Wartungstätigkeiten und Prüfmittelüberwachungen. Falls Sie dachten, dass Magnete keine Prüfmittelüberwachung benötigen – falsch! Die Feststellung der z.B. Gauss-Stärke sollten Sie regelmäßig überprüfen.

Was fordert der Abschnitt zur PRP Verification nun?

Für die Lebensmittelkettenkategorien C, D, G, I sowie K gilt laut Abschnitt 2.5.12 PRP Verification die folgende zusätzliche Anforderung für ISO 22000:2018, Abschnitt 8.8.1: Die Organisation muss routinemäßige (z. B. monatliche) Standortinspektionen / PRP-Kontrollen einrichten, durchführen und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass der Standort (intern und extern), die Produktionsumgebung und die Verarbeitungsausrüstung in einem geeigneten Zustand gehalten werden, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Die Häufigkeit und der Inhalt der Standortinspektionen / PRP-Kontrollen müssen auf dem Risiko mit definierten Stichprobenkriterien basieren und mit der entsprechenden technischen Spezifikation verknüpft sein.

Was wird im Bereich Produktentwicklung gefordert?

Für neue Produkte und Änderungen an Produkt oder Herstellungsprozessen muss ein Produktdesign- und Produktentwicklungsverfahren festgelegt, implementiert und aufrechterhalten werden, um sicherzustellen, dass sichere und legale Produkte hergestellt werden. Dies umfasst gemäß Abschnitt 2.5.13 Produktentwicklung (Kategorien C, D, E, F, I + K) des FSSC Version 6:

a. Bewertung der Auswirkungen der Änderung auf das FSMS unter Berücksichtigung aller neu eingeführten Gefahren für die Lebensmittelsicherheit (einschließlich Allergene) sowie entsprechende Aktualisierung der Gefahrenanalyse
b. Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Prozessablauf für das neue Produkt und vorhandene Produkte und Prozesse
c. Ressourcen- und Schulungsbedarf
d. Anforderungen an Ausrüstung und Wartung
e. Die Notwendigkeit, Produktions- sowie Haltbarkeitsversuche durchzuführen, um die Produktformulierung und -prozesse zu validieren, damit ein sicheres Produkt hergestellt und die Kundenanforderungen erfüllt werden können.
f. wird ein küchenfertiges Produkt hergestellt, sind die auf dem Produktetikett oder der Verpackung angegebenen Kochanweisungen zu validieren, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Eine Überprüfung der Angaben der Zubereitungsanweisungen im Rahmen der Produktentwicklung gerade, wo tierische Produkte verarbeitet werden, sind z.B. das Erreichen einer Kerntemperatur bei Zubereitung von Bedeutung der Lebensmittelsicherheit.

Gesundheitsstatus (Kategorie D - Tierfutter)

Zusätzlich zu ISO / TS 22002-6 Abschnitt 4.10.1 muss die Organisation über ein Verfahren verfügen, um sicherzustellen, dass die Gesundheit des Personals keine nachteiligen Auswirkungen auf die Futtermittelproduktion hat. Vorbehaltlich gesetzlicher Beschränkungen im Einsatzland müssen sich die Mitarbeiter vor dem Einsatz in Futterkontaktbetrieben einer medizinischen Untersuchung unterziehen, sofern dokumentierte Gefahren oder medizinische Bewertungen nichts anderes anzeigen. Soweit zulässig, sind zusätzliche ärztliche Untersuchungen nach Bedarf und in von der Organisation festgelegten Intervallen durchzuführen.

Neue Forderung des FSSC Version 6: 2.5.15 Management der Ausrüstung

Zusätzlich zu Abschnitt 8.2.4 der ISO 22000:2018 muss die Organisation:

a. Sie müssen über eine dokumentierte Einkaufsspezifikation verfügen, die das Hygienedesign, die geltenden gesetzlichen und kundenspezifischen Anforderungen sowie den Verwendungszweck der Anlage, einschließlich des gehandhabten Produkts, berücksichtigt. Der Lieferant muss vor der Installation den Nachweis er bringen, dass die Kaufspezifikation erfüllt ist.

b. Einführung und Umsetzung eines risikobasierten Änderungsmanagementverfahrens für neue Anlagen und/oder Änderungen an bestehenden Anlagen, das angemessen zu dokumentieren ist, einschließlich des Nachweises einer erfolgreichen Inbetriebnahme. Mögliche Auswirkungen auf bestehende Systeme sind zu bewerten, und es sind angemessene Kontrollmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.

Es wird eine Spezifizierung der Ausrüstung gefordert. Diese erfolgt hinsichtlich des hygienischen Designs (hier sei auch die EHEDG genannt, die sich mit hygienischem Design beschäftigt und auch im Leitfaden steht), Erfüllung der geltenden gesetzlichen Anforderungen und Kundenanforderungen sowie die beabsichtigte Verwendung der Ausrüstung, einschließlich des gehandhabten Produkts. Diese Spezifizierung ist vor der Installation der Ausrüstung vom Lieferanten nachzuweisen. Ein risikobasiertes Änderungsmanagement (Change Management) für neue Geräte und/ oder alle Änderungen an bestehenden Geräten ist einzuführen. Nachweise müssen auch eine erfolgreiche Inbetriebnahme sowie die Bewertung möglicher Auswirkungen auf bestehende Systeme umfassen. Angemessene Kontrollmaßnahmen sind festzulegen und umzusetzen. Wir werden uns mit diesem Leitfaden in einem weiteren Expertenbrief beschäftigen. Hygienic Design ist ein unerlässliches Thema im Rahmen der Herstellung von sicheren Lebensmitteln.

Abschnitt 2.5.16 Lebensmittelverlust und -verschwendung als weitere neue Anforderung

Zusätzlich zu Abschnitt 8 der ISO 22000:2018 muss die Organisation:

a. über eine dokumentierte Politik und Ziele verfügen, die die Strategie der Organisation zur Verringerung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung innerhalb ihrer Organisation und der damit verbundenen Lieferkette detailliert beschreiben.

b. Kontrollen zur Verwaltung von Produkten, die an gemeinnützige Organisationen, Mitarbeiter und andere Organisationen gespendet werden, und zur Sicherstellung, dass diese Produkte unbedenklich zu konsumieren sind.

c. Bewirtschaftung von Überschussprodukten oder Nebenprodukten, die als Futtermittel bestimmt sind, um eine Kontamination dieser Produkte zu verhindern.

d. Diese Verfahren müssen mit den geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmen, auf dem neuesten Stand gehalten werden und dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben.

Mit diesen Anforderungen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ist der FSSC ein Vorreiter. Sie sollten Kennzahlen zu Abfallraten und Vorgehen bei Spenden verwenden.

Was fordert der neue Abschnitt 2.5.17 Kommunikationsanforderungen für alle Kategorien?

Zusätzlich zu Abschnitt 8.4.2 der ISO 22000:2018 muss die Organisation die Zertifizierungsstelle innerhalb von 3 Arbeitstagen über den Beginn der unten aufgeführten Ereignisse oder Situationen informieren und geeignete Maßnahmen als Teil ihres Notfallvorsorge- und Reaktionsprozesses umsetzen:

a. Schwerwiegende Ereignisse, die sich auf das FSMS, die Rechtmäßigkeit und/oder die Integrität der Zertifizierung auswirken, einschließlich Situationen, die eine Bedrohung für die Lebensmittelsicherheit oder die Integrität der Zertifizierung infolge höherer Gewalt, natürlicher oder von Menschen verursachter Katastrophen (z. B. Krieg, Streik, Terrorismus, Verbrechen, Überschwemmung, Erdbeben, böswilliges Hacken von Computern usw.) darstellen;

b. Schwerwiegende Situationen, in denen die Integrität der Zertifizierung gefährdet ist und/oder in denen die Stiftung in Verruf gebracht werden kann. Dazu gehören unter anderem:

  • Öffentliche Ereignisse im Bereich der Lebensmittelsicherheit (z. B. öffentliche Rückrufe, Rücknahmen, Katastrophen, Ausbrüche von Lebensmittelsicherheit usw.);
  • Maßnahmen, die von den Aufsichtsbehörden aufgrund eines Problems der Lebensmittelsicherheit auferlegt werden, wenn eine zusätzliche Überwachung oder eine Zwangsstilllegung der Produktion erforderlich ist;
  • Gerichtsverfahren, Strafverfolgung, Fehlverhalten und Fahrlässigkeit; und
  • Betrügerische Aktivitäten und Korruption

Die Informationspflicht ist eine Anforderung von GFSI und in allen GFSI- Standards verpflichtend.

Änderungen bei der Multi-Site Zertifizierung

Die Multi-Site Zertifizierung geht nach FSSC Version 6 Abschnitt 2.5.18 nur für die Kategorien E,F,G und gilt dabei NICHT für die Kategorien C – Lebensmittelhersteller.

 

 

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