Arbeitsschutzmanagement ISO 45001

In unserem Podcast Arbeitsschutz behandelt unser Experte Jürgen Paeger in jeder Podcast-Folge verschiedenste Themenbereichen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Hierzu zählt unter anderem die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, die Notwendigkeit und Durchführung von Unterweisungen im Arbeitsschutz sowie die gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen.
Ein Arbeitsschutzmanagement Beauftragter (SGA Beauftragter) gemäß der Norm ISO 45001 hat die Aufgabe, das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) in einem Unternehmen zu implementieren, aufrechtzuerhalten und kontinuierlich zu verbessern. In der DIN ISO 45001 wird der Begriff Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (SGA Managementsystem) verwendet. Dabei wird allerdings klargestellt, dass SGA gleichbedeutend ist mit Arbeitsschutz. Die Verwendung des Begriffs Arbeitsschutzmanagement System ist demnach ebenfalls normkonform.
Unter dem Begriff Unterweisung bzw. Arbeitsunterweisung versteht man gesetzlich vorgeschriebene Schulungen der Beschäftigten im Bereich des Arbeitsschutzes. Hierfür enthält eine Unterweisung aufgaben- sowie arbeitsplatzspezifische Anweisungen und Erläuterungen. Ziel ist es dabei, dass die Beschäftigten wissen, wie sie sich verhalten sollen, um ihre Arbeit effizient, sicher und gesund verrichten zu können. Die entsprechende Verpflichtung, Mitarbeiter ausreichend und angemessen zu unterweisen, wird in §12 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) beschrieben.

Weiterhin gilt es zu beachten, dass Sie die Inhalte einer Arbeitsunterweisung bestimmen, indem Sie eine Gefährdungsbeurteilung gem. §5 ArbSchG durchführen. Hierzu müssen Sie ebenfalls die relevanten Inhalte aus den Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ...
Die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten ist gemäß §12 ArbSchG für alle Arbeitgeber verpflichtend – unabhängig davon, ob Sie die Mitarbeiter online unterweisen oder eine Präsenzveranstaltung durchgeführt wird. Unterweisungen sollen dabei generell arbeitsplatzspezifisch aufbereitet sowie verständlich formuliert sein, sodass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einfach möglich sind. Ebenfalls sollte ein Ansprechpartner für Fragen zu den Unterweisungsthemen erreichbar sein.

Im Rahmen einer Online Unterweisung können einige Schritte, wie etwa die Dokumentation, automatisiert erfolgen. Zudem können Sie diese unabhängig von Zeit und Ort durchführen und müssen somit nicht alle zusammen unterweisen. Auch bei Krankheit oder sonstigen Verhinderungen ist die spätere Unterweisung der ...
Die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten bzw. die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter ist gem. §12 ArbSchG für alle Arbeitgeber verpflichtend durchzuführen. Sie dient der Sicherheit sowie dem betrieblichen Gesundheitsschutz. Gerade der ersten Unterweisung kommt eine besondere Rolle zu, da das Unfallrisiko zu Beginn besonders hoch ist. Statistiken belegen, dass es gerade in den ersten Jahren der Betriebszugehörigkeit vermehrt zu Arbeitsunfällen kommt. Dies liegt u.a. daran, dass Beschäftigte die Umfeldrisiken des Arbeitsplatzes noch nicht ausreichend kennen und die geltenden Regeln sowie Vorschriften erst noch verinnerlichen müssen.

Erstunterweisungen erfolgen nicht nur bei neuen Mitarbeitern sondern ebenfalls bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder der ...
Sie können zur erfolgreichen Umsetzung einer Arbeitsschutzunterweisung im Betrieb systematisch in 10 Schritten vorgehen. Die Übergänge zwischen den einzelnen, nachfolgend beschriebenen Schritten, gestalten sich dabei fließend.

Bevor Sie starten gilt es natürlich zu klären, welche Beschäftigten zu welchen Themen unterwiesen werden müssen. Außerdem sollte sich Ihre Vorbildfunktion als Arbeitgeber oder direkter Vorgesetzter stets in Ihrem Verhalten widerspiegeln.

Mit diesem Ziel vor Augen beginnt dann Ihre Vorbereitung – idealerweise mit Unterstützung eines Experten auf dem jeweiligen Themengebiet. Dies könnten z.B. der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder fachkundige Mitarbeiter sein. Eine Sicherheitsunterweisung sollte dabei nicht nur als lästige Pflicht erfolgen ...
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitnehmers als auch Arbeitgebers bezüglich des Arbeitsschutzes. Hierzu zählt auch die Kontrolle, ob Pflichten wahrgenommen und Rechte gewahrt werden. Der Begriff Arbeitsschutz heißt für den Arbeitgeber dabei, die Sicherheit sowie den Gesundheitsschutz aller Beschäftigten sicherzustellen. Dabei soll der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, um mögliche Gefährdungen zu erkennen. Das ArbSchG transportiert die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG in deutsches Recht. Der vollständige Name des Arbeitsschutzgesetzes ist: „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ ...
Durch eine Arbeitsschutzverordnung werden die Verpflichtungen, die sich aus §12 des Arbeitsschutzgesetzes zum Thema Unterweisungen ergeben, spezifiziert. Wir betrachten nachfolgend die Konkretisierungen in Bezug auf Mitarbeiterunterweisungen. Solche Verordnungen im Bereich Arbeitsschutz muss der Arbeitgeber berücksichtigen, insofern sie für die einzelnen Arbeitsplätze im Unternehmen relevant sind. Mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung prüfen Sie, welcher Handlungsbedarf besteht und in welchen Punkten die Mitarbeiter unterwiesen werden müssen.

Die entsprechenden Unterweisungen der Mitarbeiter haben daraufhin arbeitsplatzspezifisch zu erfolgen. Ziel ist es dabei immer, dass die Beschäftigten wissen, wie sie sich verhalten sollen, um ihre Arbeit effizient, sicher und gesund verrichten zu können. Gegebenenfalls muss eine ...