Umweltmanagement ISO 14001 & Umweltschutz

In unserem Podcast Umwelt spricht unser Experte Jürgen Paeger über die unterschiedlichsten und aktuellsten Themen aus dem Umweltmanagement, über Rechtsfragen im Umweltschutz und stellt Entscheidungen aus dem Umweltrecht vor. Die Themen der einzelnen Episoden sind dabei breit gefächert. Sie behandeln unter anderem Fragen, Herausforderungen sowie Erkenntnisse zum Immissions- und Klimaschutz, zum Abfallrecht oder zu Genehmigungsverfahren für umweltrelevante Anlagen.
Mit der ISO 14001 Zertifizierung wird überprüft und nachgewiesen, dass Unternehmen ein wirksames Umweltmanagementsystem implementiert haben. Außerdem bestätigt die Zertifizierung des Umweltmanagementsystems (UMS), dass das System die Standards und Anforderungen der DIN EN ISO 14001 erfüllt. Unternehmen benötigen ein Umweltmanagementsystem (UMS), um ihre Umweltauswirkungen zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren sowie um ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Außerdem trägt die ISO 14001 Zertifizierung dazu bei, das Image des Unternehmens zu verbessern und es für Kunden und Investoren attraktiver zu machen, die Wert auf Umweltschutz legen.
Als Umweltmanagementbeauftragter, kurz UMB genannt, gehören die Betreuung, Aufrechterhaltung sowie kontinuierliche Verbesserung des Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 zu Ihren wesentlichen Aufgaben. Zudem sind Sie gegebenenfalls an der Implementierung des Systems beteiligt. Als UMB fungieren Sie in den meisten Fällen als Stabsstelle zur obersten Leitung und sollen das Managementsystem zentral lenken. Sie sind der zentrale Ansprechpartner, sowohl intern sowie extern, wenn
Mit der Ökobilanz werden Umweltauswirkungen von Produkten während des gesamten Lebenszyklus analysiert und bewertet. Unter Betrachtung der Ökobilanz (auch Produktlebenszyklus oder engl. Life Cycle Assessment (LCA) genannt) fordert die Umweltmanagement Norm ISO 14001 im Anwendungsbereich (Kapitel 1, Abs. 3) die Bestimmung von Umweltaspekten. Die Norm setzt den Produktlebenszyklus in Verbindung mit eventuellen Umweltbelastungen in Verbindung. Die Erstellung einer Ökobilanz ist im Bereich der Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte gemäß der Umweltmanagement Norm nicht direkt gefordert. Durch die Aufstellung einer Ökobilanz nach oder in Anlehnung an die DIN EN ISO 14044, ist jedoch eine deutliche Verbesserung der Umweltleistung durch bessere Identifizierung umweltbezogener Risiken und Gefahren möglich.
Ihre Aufgabe als Umweltschutzbeauftragter bzw. Umweltbeauftragter ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und auch nicht durch Umweltmanagementsysteme bestimmt. Daher ist eine Benennung mit Bestimmung der zugehörigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten oftmals sehr sinnvoll. Die Aufgaben, Tätigkeiten und Befugnisse sind dabei sehr unterschiedlich und stark vom Unternehmen und deren Organisation abhängig. Die Aufgaben erstrecken sich dabei auf die Schwerpunkte Abfall, Gewässer- und Immissionsschutz. Aber ....
Ziel der Störfallverordnung ist es, Menschen und Umwelt vor Gefahren von freigesetzten, gefährlichen Stoffen zu schützen. Schon das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) von 1974 sollte nicht nur vor schädlichen Umwelteinwirkungen, sondern „soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt“, auch vor Gefahren schützen. Entsprechend mussten die Genehmigungsunterlagen bereits nach der 9. BImSchV von 1977 Angaben dazu enthalten, welche Maßnahmen es zum Schutz „vor sonstigen Gefahren“ gab. Der Chemie-Unfall im italienischen Seveso 1976 führte dann zur detaillierten Regelung dieses Themas mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) von 1980. 1982 verabschiedete auch die EG eine Richtlinie zum Thema („Seveso-Richtlinie“), die seither auch das deutsche Störfallrecht maßgeblich prägt.
Die BImSchV macht Vorgaben zum Bau und Betrieb von Anlagen und gibt z.B. Emissionsgrenzwerte, Ableitbedingungen und Brennstoffeinsatz vor. Die BImSchV wurde auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen. Sie legt konkrete Vorschriften und Grenzwerte zur Reduzierung von Immissionen in verschiedenen Bereichen fest. Dazu gehören z.B. der Betrieb von Feuerungsanlagen.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt anlagenbezogene Anforderungen und Genehmigungen für den betrieblichen Umweltschutz vor. Das Bundesimmissionsschutzgesetz steht im Mittelpunkt des Rechts zur Luftreinhaltung in Deutschland. Viele praktisch wichtige Vorgaben finden sich jedoch auch in den mehr als 30 Verordnungen zu diesem Gesetz (BImSchV). Eine zentrale Rolle für den betrieblichen Umweltschutz spielen die anlagenbezogenen Anforderungen im BImSchG. Viele Betriebe mit „Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen“ benötigen gemäß dieser Anforderungen eine erforderliche Genehmigung.
Das Immissionsschutzrecht ist Teil des Umweltrechts und regelt die Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung in Deutschland. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz von 1972 war nach dem Abfallbeseitigungsgesetz aus dem gleichen Jahr das zweite spezifische Umweltgesetz, das der Bund nach einer Änderung des Grundgesetzes, erlies. Das Immissionsschutzrecht bezieht sich auf eine Gruppe von Gesetzen und Verordnungen, die darauf abzielen, die Umwelt und die Gesundheit von Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Immissionen sind dabei alle Arten von Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Strahlung, Licht und ähnliches, die von einer Anlage oder Tätigkeit ausgehen und auf die Umgebung einwirken.
Ökodesign trägt dazu bei, die Umweltauswirkungen eines Produktes zu reduzieren. Die ISO 14006 dient dabei als Leitfaden. Zentrale Elemente eines Umweltmanagementsystems sind die Ermittlung der Umweltaspekte, die die Organisation steuern und beeinflussen kann, sowie die Bestimmung der bedeutenden Umweltaspekte. Diese sind nämlich der zentrale Ansatzpunkt für das Umweltmanagement. Für den Umgang mit den bedeutenden Umweltaspekten sind z.B. Maßnahmen festzulegen, die den Kern der betrieblichen Planung und Steuerung bilden. Bei der Ermittlung der Umweltaspekte sind auch Produkte und Dienstleistungen der Organisation zu berücksichtigen. Mit der Revision der ISO 14001 im Jahr 2015 hat bei der Bestimmung der Umweltaspekte auch die Berücksichtigung des Lebensweges Einzug in die Norm gefunden. So ist dieser Punkt auch wieder stärker in den Fokus der Zertifizierungsauditoren gerückt . Grund genug, ihn einmal näher zu betrachten.
Mit den Vorschriften zur Produktverantwortung im KrWG soll der Entstehung von Abfällen bereits an der Wurzel entgegengewirkt werden. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind in Teil 3 (§§ 23 – 27) Vorschriften zur Produktverantwortung enthalten, die jedoch in vielen Fällen nicht vollzugsfähig sind. „Kraft“ erhalten sie also erst durch Verordnungen, die auf Grundlage der §§ 24 und 25 KrWG erlassen werden. Dazu kommen für spezielle Abfallarten weitere Vorschriften hinzu, die zumeist als Reaktion auf Vorgaben der EU erarbeitet wurden. Hierzu gehören etwa das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und das Batteriegesetz. Die Regelungen zur Produktverantwortung wollen wir uns im Folgenden betrachten.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird von Verordnungen konkretisiert. Wir zeigen Ihnen die für abfallerzeugende Betriebe auf. Seit das Gesetz 2012 in Kraft getreten ist, wird es immer wieder durch neue Rechtsverordnungen rund um die Verwertung und Überwachung von Abfällen erweitert. Ziel und Zweck des Gesetzes ist dabei die Reduzierung / Vermeidung von Abfällen sowie eine funktionierende Abfallwirtschaft und Kreislaufwirtschaft. Um dies zu ermöglichen gelten für die abfallentsorgenden Unternehmen grundlegenden Verordnungen bei der Beseitigung von Abfällen.
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