Was ist Arbeitsschutz - Definition, Aufgaben und Ziele


Arbeitsschutz umfasst Maßnahmen, die Risiken und Unfälle vermeiden und die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten sollen. Dabei ist der Arbeitsschutz für alle Unternehmen von zentraler Bedeutung. Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) tragen Sie als Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Arbeitsplätze sicher sind und dass die Beschäftigten ausreichend geschult sind, um ihre Arbeit sicher auszuführen. Es ist ebenso wichtig, dass Sie Ihren Mitarbeitern Zugang zu angemessener Schutzausrüstung und medizinischer Versorgung gewähren.

Neben dem Arbeitgeber sind aber auch Arbeitnehmer in der Pflicht und tragen die Verantwortung für ihre eigene Sicherheit am Arbeitsplatz. So sollten sie sich bewusst sein, welche Risiken mit ihrer Arbeit verbunden sind und wie sie diese minimieren können. Natürlich bringt es wenig, wenn persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht, diese aber von den Beschäftigten nicht oder falsch genutzt wird. Daher sind Arbeitnehmer verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung zu tragen und sich an Sicherheitsrichtlinien zu halten.

Was ist die Arbeitsschutz Definition?

Unter dem Begriff Arbeitsschutz versteht man Vorschriften, Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es umfasst die Identifizierung, Bewertung sowie Kontrolle von Risiken und Gefahren, die mit bestimmten Arbeitsbedingungen oder Arbeitsumgebungen verbunden sind. Der Arbeitsschutz umfasst dabei eine breite Palette von Bereichen, einschließlich Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Ergonomie, Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und Arbeitshygiene.

Die Grundlage für den Arbeitsschutz im Unternehmen bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheitsgefährdungen mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und auf dieser Basis die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit zu ergreifen.

Was ist der Unterschied zur Arbeitssicherheit?

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind zwei eng miteinander verwandte Konzepte, haben jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Während der Arbeitsschutz die Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen umfasst, beschreibt die Arbeitssicherheit den Zustand des gefahrenfreien Arbeiten. Es lässt sich also sagen, dass die Arbeitssicherheit das Ziel des Arbeitsschutzes ist.

Eine Unterscheidung der beiden Begriffe lässt sich aber auch aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz ableiten. Durch das ArbSchG sind Maßnahmen, wie die Unterweisungspflicht oder die Gefährdungsbeurteilung geregelt. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt, wie die Maßnahmen aus dem ArbSchG umgesetzt werden, z.B. durch die Benennung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) oder eines Betriebsarztes.

Darum dürfen Sie den Arbeitsschutz im Unternehmen nicht vernachlässigen

Der Arbeitsschutz in Deutschland ist rechtlich geregelt. Es gibt eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften und Unternehmen, die gesetzliche Vorschriften einhalten, können Bußgelder sowie rechtliche Konsequenzen vermeiden. Darüber hinaus bringt der Arbeitsschutz für Betriebe und deren Beschäftigten auch weitere Vorteile mit sich. So erhöht sich durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen einmal die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter. Arbeitsunfälle und Verletzungen werden vermieden oder zumindest reduziert und so die Anzahl von Krankheitstagen gesenkt. Dies steigert natürlich auch die Produktivität und senkt die Kosten für die Unfallversicherung.

Die Schaffung einer sicheren Arbeitswelt steigert zudem die Motivation sowie das Engagement der Beschäftigten. Unternehmer, die sich um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter kümmern, erhöhen das Vertrauen ins Unternehmen und steigern gleichzeitig auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Wer ist für den betrieblichen Arbeitsschutz verantwortlich?

Die Grundlage für die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz bildet § 13 ArbSchG. Demnach ist neben dem Arbeitgeber das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, z.B. der Geschäftsführer bzw. der Vorstand, verantwortlich. Weiterhin nennt das Arbeitsschutzgesetz auch Personen, die mit der Leitung Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse. Dies schließt somit auch die Führungskräfte als Verantwortliche mit ein. Aber auch sonstige nach einer Rechtsverordnung zum ArbSchG oder in einer Unfallverhütungsvorschrift verpflichtete Personen, z.B. der Bauherr nach Baustellenverordnung, haben die Verantwortung für den Arbeitsschutz inne.

Arbeitgeber können die Aufgaben aber auch an zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich delegieren. Bei Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, wäre dies zum Beispiel der Gefahrstoffbeauftragte.


Wir bilden Sie mit unseren Seminaren im Arbeitsschutz aus


Mit unseren Arbeitsschutz Seminaren zeigen wir, wie Führungskräfte die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeits- aber auch im Umweltschutz mithilfe eines Compliance Audits bewerten. So minimieren Sie Risiken und gewinnen Rechtssicherheit. Wenn Ihr Unternehmen mit gefährlichen Stoffen arbeitet, können Sie sich bei uns auch zum Gefahrstoffbeauftragten qualifizieren.

Rechtliche Risiken im Arbeitsschutz

Legal Compliance für Führungskräfte

Rechtliche Risiken im Umweltschutz

Legal Compliance für Führungskräfte

Risikomanagement im Umwelt- und Arbeitsschutz

Legal Compliance für Führungskräfte

Gefahrstoff-
beauftragter

Sehen Sie hier sich die Ausbildungslinie in der Übersicht an.

Was sind typische Aufgaben und Ziele im Arbeitsschutz?


Im Arbeitsschutz gibt es immer miteinander verbundene Aufgaben und Ziele, die grundsätzlich dazu beitragen, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Die zentralen Punkte sind dabei die Identifikation von Gefährdungen sowie die Schulung bzw. Unterweisung der Beschäftigten. Weitere Aufgaben umfassen z.B. das Erstellen von Sicherheits- und Gesundheitskonzepten sowie die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, um sicherzugehen, dass Beschäftigte die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.

Verschiedene Arten des Arbeitsschutzes

Beim Arbeitsschutz kann man zwischen verschiedenen Arten unterscheiden, die wir im Folgenden kurz vorstellen:

Allgemeiner Arbeitsschutz:
Diese Art des Arbeitsschutzes zielt auf den Gesundheitsschutz, den Schutz vor Arbeitsunfällen sowie die menschengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes ab. Geregelt wird der allgemeine Arbeitsschutz durch das ArbSchG.

Technischer Arbeitsschutz:
Ziel ist es hier, Arbeitnehmer vor Gefahren zu schützen, die vom Arbeitsplatz ausgehen. Hierzu zählen z.B. Gefahrstoffe, Vibrationen, Lärm, Strahlungen oder biologischen Arbeitsstoffen. Geregelt werden diese Bereiche in den entsprechenden gesetzlichen Verordnungen, wie z.B. der Gefahrstoffverordnung oder der Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.

Sozialer Arbeitsschutz:
Hierunter fallen bspw. Gesetze und Verordnungen, die besonders schutzbedürftige Arbeitsnehmer schützen, wie z.B. Kinder (Kinderarbeitsschutzverordnung) und Jugendliche (Jungendarbeitsschutzgesetz), Mütter (Mutterschutzgesetz) oder Schwerbehinderte (Grundgesetz oder Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).

Arten des Arbeitsschutzes

Medizinischer Arbeitsschutz:
Ziel dieses Bereiches ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen sowie Krankheiten zu vermeiden. Die Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz umfasst z.B. die medizinische Betreuung von Beschäftigten, um sicherzustellen, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind, ihre Arbeit auszuführen. Der Unternehmer muss auch hier Gefährdungen ermitteln und Maßnahmen ableiten, um Gesundheitsgefährdungen zu verhindern. Unterstützt wird der Arbeitgeber dabei u.a. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt.


Welche Unterweisungen benötigen Sie im Arbeitsschutz?


Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Unterweisungen, welche für den betrieblichen Arbeitsschutz relevant sind. § 12 ArbSchG fordert vom Arbeitgeber eine ausreichende und angemessene Unterweisung, die regelmäßig wiederholt werden muss. Nutzen Sie z.B. unsere Erstunterweisung, um neue Mitarbeiter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sensibilisieren. Darüber hinaus bieten wir Ihnen noch zahlreiche weitere Online Unterweisungen an, mit denen Sie Ihre Mitarbeiter u.a. zur Ersten Hilfe, über den Umgang mit Gefahrstoffen oder zu Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen belehren können. Hier finden Sie zudem die Übersicht zu unserem Gesamtangebot.

Sie wünschen sich eine extra auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Unterweisung oder Arbeitsschutz Schulung? Mit unseren Inhouse Schulungen kommen wir zu Ihnen und schulen Sie zu Ihrem Wunschthema. Wir stehen dabei auch gerne beratend zur Seite - sprechen Sie uns einfach an.

Grundlagen zum
Arbeits- und
Gesundheitsschutz

Unterweisung

Sicherheit am Arbeitsplatz

Unterweisung

Erste Hilfe

Unterweisung

Brandschutz -
Vorbeugung und Verhalten im Brandfall

Unterweisung

Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Unterweisung

Sehen Sie hier sich die Ausbildungslinie in der Übersicht an.

Die Gefährdungsbeurteilung als zentraler Eckpfeiler im Arbeits- und Gesundheitsschutz


Die Gefährdungsbeurteilung spielt eine entscheidende Rolle im Arbeitsschutz, da sie dazu dient, potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren. Hierzu gehören beispielsweise Gefahren durch Arbeitsmittel, Stoffe, Maschinen, elektrische Anlagen, psychosoziale Belastungen, Lärm und Vibrationen. Anschließend sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die ermittelten Gefahren zu minimieren oder zu eliminieren. Dabei ist die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess, der die Risiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit, der Arbeitsumgebung, den Arbeitsmitteln und den Arbeitsbedingungen untersucht.

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber und in § 3 ArbSchG gefordert. Sie ist auch ein wichtiges Instrument, um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und die Produktivität und Effizienz am Arbeitsplatz zu verbessern.

Die Ergebnisse müssen Sie dann in einem Maßnahmenkatalog dokumentieren. Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die die Gefahren am Arbeitsplatz minimieren oder eliminieren sollen. Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls wichtig, um sicherzustellen, dass sich der Arbeitsschutz kontinuierlich verbessert wird und die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet bleibt.

Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung besteht aus mehreren Schritten, auf die wir im Folgenden kurz eingehen:

  • 1. Schritt: Vorbereitung
    In diesem Schritt wird das Ziel der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und ein Projektplan erstellt, der die notwendigen Ressourcen und Verantwortlichkeiten definiert.
  • 2. Schritt: Identifikation von Gefährdungen
    Die Identifikation von Gefährdungen erfolgt durch eine systematische Analyse der Arbeitsumgebung und der Tätigkeiten, die am Arbeitsplatz ausgeführt werden. Hierbei werden mögliche Risiken und Gefahrenquellen ermittelt.
  • 3. Schritt: Bewertung der Gefährdungen
    In diesem Schritt werden die identifizierten Gefährdungen bewertet, um das Ausmaß und die Schwere der Risiken zu ermitteln. Dabei werden auch die Wahrscheinlichkeit und die möglichen Auswirkungen von Unfällen und Gesundheitsschäden berücksichtigt.
  • 4.Schritt: Maßnahmenplanung
    Auf Grundlage der Bewertungsergebnisse wird ein Maßnahmenplan erstellt, der geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Risiken vorsieht. Hierbei werden auch die Kosten und der Zeitaufwand der Umsetzung berücksichtigt.
  • 5. Schritt: Umsetzung der Maßnahmen
    In diesem Schritt werden die im Maßnahmenplan festgelegten Maßnahmen umgesetzt. Hierzu gehört auch die Schulung der Mitarbeitenden, um eine korrekte Durchführung der Maßnahmen sicherzustellen.
  • 6. Schritt: Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
    Nach der Umsetzung der Maßnahmen erfolgt eine Überprüfung ihrer Wirksamkeit. Hierbei wird ermittelt, ob die Gefährdungen tatsächlich minimiert oder beseitigt wurden. Falls notwendig, werden weitere Maßnahmen geplant und umgesetzt.
  • 7. Schritt: Dokumentation
    Anschließend werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert. Hierzu gehören der Maßnahmenplan, die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen und der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.
  • 8. Schritt: Fortschreiben
    Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Thema, welches ständig weiterläuft. Sie muss also regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben werden. Dies ist insbesondere bei Veränderungen im Betrieb, wie neuen Arbeitsmittel oder Maschinen, notwendig. Aber auch Änderungen des Wissens sollten mit in die Gefährdungsbeurteilung einfließen.

In der Betriebsanweisung legen Sie Arbeitsschutzmaßnehmen fest

Neben der Gefährdungsbeurteilung spielen auch Betriebsanweisungen eine wichtige Rolle in der Arbeitswelt. So informiert sie die Beschäftigten über die Gefährdungen sowie die Schutzmaßnahmen am jeweiligem Arbeitsplatz. Somit bereitet eine Betriebsanweisung also die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung auf. Betriebsanweisungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer über die notwendigen Informationen und Kenntnisse verfügen, um ihre Arbeit sicher auszuführen. Sie helfen auch Arbeitgebern, ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich Arbeitsschutz zu erfüllen und sicherzustellen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz getroffen werden.

Beispiele für Betriebsanweisungen im Arbeitsschutz

Sie müssen Ihre Betriebsanweisungen regelmäßig aktualisieren, um sicherzustellen, dass diese auf dem neuesten Stand sind und Änderungen in der Arbeitsumgebung oder der Arbeitspraxis berücksichtigen. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter Zugang zu aktuellen und verständlichen Betriebsanweisungen haben. Ebenso müssen Unternehmer ihre Beschäftigten regelmäßig schulen, um sicherzustellen, dass sie die darin enthaltenen Informationen verstehen und befolgen können.


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Kati Schaefer
Produktmanagement Training
Tel.: 07231 92 23 91 - 0
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