Was ist Klimamanagement und warum ist Klimaschutz für Unternehmen wichtig?

Die im Januar 2023 in Kraft getretene CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen und bringt klar definierte Standards mit sich, wie die ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Mit der Ende 2022 veröffentlichten EU-CSR-Richtlinie werden dabei deutlich mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, und die Anforderungen an diese Berichterstattung steigen. Die Anforderungen werden in European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert.
Mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse können Unternehmen relevante Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen und dessen Stakeholder ermitteln und eine Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit verhindert dabei eine einseitige Berichterstattung. und ist ein entscheidender Bestandteil der Berichtsanforderungen. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse soll die Organisation dabei unterstützen, ihre Aktivitäten besser zu steuern, indem sie die bedeutendsten Themen identifiziert, ihre Auswirkungen bewertet, Risiken minimiert und Chancen nutzt. Dies trägt zur langfristigen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Organisation bei.
Mit der CSR-Richtlinie der EU wird das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Unternehmen aktuell – neu ist es aber nicht. Bereits seit vielen Jahren gibt es freiwillige Initiativen und sektorspezifische Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Hier wurden Standards entwickelt, die auch künftig eine Rolle spielen werden. Grund genug, einen Blick auf diese Initiativen und ihre Verbindungen zu werfen.
Das Hauptziel eines Klimaschutzmanagers besteht darin, die Organisation oder Gemeinde dabei zu unterstützen, ihre Treibhausgasemissionen zu verringern, um einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Bewältigung des Klimawandels zu leisten. Dies kann sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile haben, indem es beispielsweise Energiekosten senkt und gleichzeitig umweltfreundlicher wird. Dabei wird diese Person auch oftmals als Klimaschutzbeauftragter oder einfach als Klimamanager bezeichnet.
Klimaneutralität heißt, dass ein Gleichgewicht zwischen der Emission von Kohlenstoff und dessen Aufnahme aus der Atmosphäre hergestellt wird. In Deutschland ist als nationales Klimaschutzziel die Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 im Klimaschutzgesetzt (§3) festgelegt. Die Bundesregierung strebt nach dem Jahr 2050 netto-null-Emissionen an. Dieses politische Ziel eines „klimaneutralen“ Deutschlands erfordert auch die Klimaneutralität im Unternehmen. Damit es klimaneutrale Unternehmen geben kann, muss zuerst einmal verstanden werden, was der Begriff genau bedeutet.
Bei der Erfassung der THG-Emissionen mit einer THG-Bilanz werden Grenzen definiert und die relevanten Treibhausgasemissionen quantifiziert. Eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung von THG-Emissionsbilanzen gibt es im THG-Emissionshandelsgesetz (TEHG) für alle Unternehmen, die am EU-Emissionshandel teilnehmen. Das TEHG verweist hierzu auf die EU-Monitoring-Verordnung (EUVO 2018/2066, geändert durch EU-VO 2020/2085). Diese Monitoring-Verordnung hat viele Elemente aus dem unter Federführung des World Resources Institute (WRI) und des World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelten Corporate Standard „GHG Protokoll“ übernommen. Mit diesem wurde vor über 20 Jahren ein erster Unternehmensstandard zur Erfassung von Treibhausgas-Emissionen vorgelegt. Auf ihm basiert außerdem die ISO-Norm DIN EN ISO 14064-1:2019 (Spezifikation mit Anleitung zur quantitativen Bestimmung und Berichterstattung von THG-Emissionen und Entzug von Treibhausgasen auf Organisationsebene). Sie wird ergänzt durch die DIN EN ISO 14067:2019 (THGe – Carbon Footprint von Produkten – Anforderungen an und Leitlinien für Quantifizierung).
Die CSR-Richtlinie fördert verantwortliches Handeln durch die Integration von sozialen und Umweltbelangen in Geschäftspraktiken. Denn in einer Zeit, in der die Auswirkungen des Klimawandels immer deutlicher spürbar werden und die Nachhaltigkeit einen immer höheren Stellenwert in der globalen Wirtschaft einnimmt, gewinnt die Verantwortung der Unternehmen für Umwelt und Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Durch die Richtlinie zur Corporate Social Responsibility (CSR) der Europäischen Union und Kommission werden Unternehmen dazu verpflichtet, über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen transparent zu berichten. Besonders der betriebliche Klimaschutz rückt dabei ins Blickfeld.
Der EU Emissionshandel (EU ETS, European Union Emissions Trading Scheme) ist ein zentrales Instrument des Klimaschutzes in der EU. 2003 beschlossen und am 1.1.2005 eingeführt, verpflichtet er vom EU ETS betroffene Unternehmen, für Kohlendioxid-Emissionen Emissionsrechte (Zertifikate) vorzuhalten. Durch die Begrenzung der Zahl der ausgegebenen Zertifikate können die Emissionen systematisch reduziert werden. Bisher betrifft der EU ETS etwa 40 Prozent der Treibhausgasemissionen der teilnehmenden Länder. Mit der Reform des EU ETS soll dieser Anteil auf 60 Prozent ausgeweitet werden, weiterhin sollen bekannte Probleme abgestellt werden.
Unternehmen können THG Emissionen kompensieren, indem Sie beispielsweise durch Kompensationsprojekte zum Klimaschutz beitragen. Es gibt jedoch auch noch andere Möglichkeiten, direkte sowie indirekte THG-Emissionen zu verringern und der Klimaneutralität ein Stück näher zu kommen. Wir erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten dies sind und untersuchen zudem, wann Kompensationsprojekte zum Klimaschutz beitragen können und worauf man bei der Durchführung dieser Projekten achten sollte.
Der Europäische Green Deal soll Wirtschaft und Gesellschaft der EU so umgestalten, dass 2050 keine THG Emissionen mehr freigesetzt werden. Im Dezember 2015 wurde auf der Weltklimakonferenz in Paris das „Pariser Klimaschutzeinkommen“ beschlossen. Das im November 2016 in Kraft getretene Abkommen bindet erstmals alle Länder der Erde – bis auf die USA, die 2020 ausgetreten sind – in ein völkerrechtlich verbindliches Klimaschutzabkommen ein. Die Unterzeichner haben sich verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius – möglichst auf 1,5 Grad Celsius – gegenüber dem vorindustriellen Wert zu begrenzen.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz soll die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben und die Erfüllung der nationalen Klimaziele sicherstellen. Europa soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden – das hat die Europäische Kommission 2019 mit ihrem Klimaschutzprogramm „Europäischer Green Deal“ beschlossen. Die Wirtschaft und Gesellschaft in der EU soll so umgestaltet werden, dass im Jahr 2050 netto keine Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden. Dadurch soll eine deutlich effizientere Nutzung von Ressourcen sowie die Bewahrung und Verbesserung des Naturkapitals stattfinden.
Das Klimaschutzrecht ist ein neues Rechtsgebiet, welches eine große Bedeutung hat und international unterschiedlich umgesetzt wird. Der Klimawandel gilt als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Luftverunreinigungen, vor allem die Emissionen von Treibhausgasen, verursachen diese Klimakrise. Daher kann das Klimaschutzrecht auch dem Immissionsschutzrecht zugeordnet werden. Da aber Treibhausgase keine klassischen Schadstoffe sind, sondern die veränderte Zusammensetzung der Erdatmosphäre die Klimakrise auslöst, wird das Klimaschutzrecht mittlerweile eher als eigenes Rechtsgebiet behandelt. Zu diesem gehören auch Rechtsvorschriften, die die Anpassung an die Folgen der Erderwärmung regeln.
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