Wie werden THG-Emissionen mit der THG-Bilanz erfasst?

Bei der Erfassung der THG-Emissionen mit einer THG-Bilanz werden Grenzen definiert und die relevanten Treibhausgasemissionen quantifiziert. Eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung von THG-Emissionsbilanzen gibt es im THG-Emissionshandelsgesetz (TEHG) für alle Unternehmen, die am EU-Emissionshandel teilnehmen. Das TEHG verweist hierzu auf die EU-Monitoring-Verordnung (EUVO 2018/2066, geändert durch EU-VO 2020/2085). Diese Monitoring-Verordnung hat viele Elemente aus dem unter Federführung des World Resources Institute (WRI) und des World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelten Corporate Standard „GHG Protokoll“ übernommen. Mit diesem wurde vor über 20 Jahren ein erster Unternehmensstandard zur Erfassung von Treibhausgas-Emissionen vorgelegt. Auf ihm basiert außerdem die ISO-Norm DIN EN ISO 14064-1:2019 (Spezifikation mit Anleitung zur quantitativen Bestimmung und Berichterstattung von THG-Emissionen und Entzug von Treibhausgasen auf Organisationsebene). Sie wird ergänzt durch die DIN EN ISO 14067:2019 (THGe – Carbon Footprint von Produkten – Anforderungen an und Leitlinien für Quantifizierung).



ISO 14064-1: THG-Emissionen von Organisationen

Die DIN EN ISO 14064-1 besteht aus mehreren Teilen und ist Teil der Normenreihe ISO 14060. Sie soll die Umsetzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Klimawandel in Instrumente unterstützen, um diesem zu begegnen. Die Reihe soll helfen, Emissionen bzw. Entzug von Treibhausgasen zu quantifizieren, überwachen, validieren und verifizieren. Unternehmen können sie nutzen, um etwa ihre eigenen Treibhausgasemissionen (ISO 14064-1), als auch die von Projekten (insbesondere solchen zur Verringerung der THG-Emissionen, ISO 14064-2) oder Produkten (ISO 14067) zu quantifizieren. Nach ISO 14064-1 erfolgt die Ermittlung der THG-Emissionen in mehreren Schritten, die wir Ihnen hier aufzeigen.

THG-Emission - Weg zur Treibhausgasbilanz

Die Definition der Grenzen der THG-Bilanz

Zu definieren sind die Grenzen der Organisation, die eine THG-Bilanz erstellt, und die Berichtsgrenze. Die Grenze der Organisation umfasst alle Einrichtungen oder Tätigkeiten, über die eine Organisation die operative oder finanzielle Kontrolle ausübt oder an denen sie einen Anteil an Kapital hält. Für letztere muss der Anteil an THG-Emissionen, der der Organisation zugerechnet wird, festgelegt werden. Die Berichtsgrenze umfasst die innerhalb der Organisation betrachteten THG-Emissionen/den betrachteten THG-Entzug (= Quantifizierung der THG-Quellen und THG-Senken der Organisation). Hinzu kommen die wesentlichen indirekten Emissionen, die aus dem Betreib sowie den Tätigkeiten der Organisation resultieren. Indirekte THG-Emissionen sind dabei solche, die aus Quellen stammen, die sich nicht im Besitz oder unter Kontrolle der Organisation befinden. Ein Beispiel: Wenn eine Organisation Strom bezieht und der Strom mit Hilfe fossiler Brennstoffe (im Jahr 2021 die bedeutendste Quelle von ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen) erzeugt wird, sind mit dem Stromverbrauch indirekte THG-Emissionen (nämlich CO2-Emissionen) verbunden. Bei den direkten THG-Emissionen müssen mindestens CO2, CH4, N2O, NF3, SF6 und andere Gruppen (z.B. FKWs, PCDs) soweit angemessen betrachtet werden. Bei den indirekten Treibhausgasemissionen sind mindestens die wesentlichen einzubinden, außerdem müssen die zur Bewertung der Wesentlichkeit verwendeten Kriterien festgelegt und erläutert werden. Dazu gehören z.B. Größenordnung der Emissionen, Einflussgrad auf Quellen und Senken oder der Zugang zu Informationen. Werden wesentliche indirekte Emissionen nicht in die Berichtsgrenze einbezogen, muss eine Begründing erfolgen.

Welche Emissionskategorien gibt es?

Die Emissionen werden in folgende Kategorien zusammengefasst:

  • direkte THG-Emissionen/THG-Entzug
  • indirekte THG-Emissionen: aus importierter Energie, Transport, sonstigen Quellen; durch von der Organisation genutzte Produkte bzw. durch die Nutzung von Produkten der Organisation

In den einzelnen Kategorien sind nicht-biogene Emissionen und biogene anthropogene Emissionen zu quantifizieren, sowie ggf. relevante biogene nicht-anthropogene Emissionen getrennt zu erfassen. Biogene THG-Emissionen sind solche aus Biomasse. Anthropogene biogene THG-Emissionen sind solche, die als Ergebnis menschlicher Tätigkeiten aus Biomasse freigesetzt werden, etwa bei der Verbrennung von Biomasse. Nicht-anthropogene biogene Treibhausgasemissionen sind Emissionen aus Biomasse, die durch Naturkatastrophen oder natürliche Entwicklungen, etwa Zersetzung von Biomasse, entstehen. Es muss also unterschieden werden, ob die THGe aus anderen Quellen oder aus Biomasse stammen und bei letzteren, ob sie auf menschliche Tätigkeiten zurückgehen oder nicht.

Was bedeutet die Einteilung in Scope 1, 2 und 3 im GHG-Protokoll?

Im „Corporate Accounting and Reporting Standard“ des GHG-Protokolls werden die Treibhausgase drei Bereichen (Scopes), zugeordnet:

  • Scope 1: Umfasst die direkten Emissionen eines Unternehmens sowie ihrer Tochterfirmen, wie in DIN EN 14064-1. Das sind z.B. Emissionen aus der Wärmeerzeugung, aus firmeneigenen Fahrzeugen oder durch Leckagen in Klima- oder Kälteanlagen.
  • Scope 2: Umfasst die indirekten Emissionen aus den Energieträgern, die das Unternehmen einkauft. In den Scope 2 gehören also etwa die Emissionen, die bei der Stromerzeugung in Wärmekraftwerken anfallen.
  • Scope 3: Umfasst die weiteren indirekten Emissionen, die vorgelagert bei den Lieferanten oder nachgelagert bei den Kunden als Folge der Unternehmensaktivitäten anfallen. Das sind z.B. Emissionen die bei der Herstellung von Rohstoffen und deren Transport ins Unternehmen, bei der Fahrt der Beschäftigten zu ihrem Arbeitsplatz, bei der Verwendung der Produkte oder bei der Entsorgung von Produkten am Ende der Nutzungsphase anfallen.

Eine detaillierte Beschreibung findet sich im o.g. Standard ab Seite 25 (englischsprachig). Bei einer Berichterstattung nach dem GHG-Protokoll ist die Bilanzierung der Scope-3-Emissionen optional. Die ISO 14064-1 unterscheidet bei den indirekten Emissionen nicht zwischen Scope-2- und Scope-3-Emissionen.

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Die Unterteilung von THG-Emissionen

Die THG-Emissionen der einzelnen Kategorien sollten weiter in Unterkategorien unterteilt werden. Beispiele hierfür sind in Anhang B ISO 14064-1 gegeben. So könnten etwa die direkten Treibhausgasemissionen aus Scope 1 unterteilt werden in:

  • stationäre Verbrennung (Heizkessel usw.)
  • mobile Verbrennung (Treibstoff für Gabelstapler usw. Fahrten außerhalb der Organisationsgrenze, wie z.B. Geschäftsreisen, werden jedoch als indirekte THG-Emissionen aus Transport erfasst)
  • Industrieprozesse
  • direkte flüchtige Emissionen (z.B. aus Gerätelecks: Methan, Kühlmittel)
  • direkte Emission sowie direkter Entzug durch Änderung der Flächennutzung (z.B. Umwandlung von Wald oder Ackerland in Siedlungsfläche bei Neubauten) [Anm.: Solche Änderungen werden über 20 Jahre betrachtet. Dabei kann im Betrachtungsjahr entweder der gesamte Unterschied des Kohlenstoffbestands berücksichtigt werden oder aber über 20 Jahre jeweils 1/20 des Gesamtunterschieds.]

Die Kategorien von und der Umgang mit Scope-3-Emissionen

Das GHG-Protokoll kennt 17 Kategorien für Scope-3-Emissionen:

a. Vorgelagerte Wertschöpfungskette

  • gekaufte Waren und Dienstleistungen
  • Produktionsmittel/Anlagegüter
  • energiebedingte Emissionen (nicht in Scope 1 oder 2 berücksichtigt)
  • Transport und Verteilung
  • Abfallaufkommen im Betrieb
  • Geschäftsreisen
  • Berufsverkehr der Arbeitnehmer
  • geleaste Sachanlagen

b. Nachgelagerte Wertschöpfungskette

  • Transport und Verteilung
  • Weiterverarbeitung verkaufter Zwischenprodukte
  • Gebrauch verkaufter Produkte
  • Entsorgung verkaufter Produkte
  • verleaste Sachanlagen
  • Weiterverarbeitung verkaufter Zwischenprodukte
  • Gebrauch verkaufter Produkte
  • Franchisenehmer
  • Investitionen

Zu den wesentlichen indirekten THG-Emissionen, die auch nach ISO 14064-1 zu erfassen sind, gehören neben den Emissionen aus importierter Energie (Scope-2-Emissionen) auch die Emissionen aus dem vor-und nachgelagerten Transport, Emissionen in Verbindung mit eingekauften Waren und Dienstleistungen, Emissionen aus dem Gebrauch verkaufter Produkte sowie weitere wesentliche Emissionen. Die geforderte Genauigkeit hängt dabei vom Zweck der THG-Bilanz ab. Ist eine Nutzung z.B. zum internen Reporting oder als Steuerungsgrundlage vorgesehen, reicht eine Abschätzung der Emissionen aus. Bei Verwendung in einem veröffentlichten Bericht ist eine höhere Genauigkeit gefordert. Die Ermittlung genauer Daten ist oft aufwendig und kann in der Regel nur gemeinsam mit Einkauf und Lieferkette erfolgen. Eine Anleitung findet sich z.B. in der „Technical Guidance for Calculating Scope 3 Emissions“ des GHG-Protokolls.


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Quantifizierung der THG-Emissionen oder des THG-Entzugs

Für die im vorigen Schritt identifizierten Kategorien und Unterkategorien sind anschließend die relevanten THG-Quellen und ggf. THG-Senken zu identifizieren. THG-Quellen sind Prozesse, bei denen Treibhausgase in die Atmosphäre freigesetzt werden. THG-Senken sind Prozesse, bei denen der Atmosphäre Treibhausgase entzogen werden. THG-Quellen oder -Senken, die nicht relevant sind, dürfen bei der Betrachtung ausgeschlossen werden. Es ist jedoch eine Identifizierung sowie Erläuterung dieser nicht-berücksichtigten Quellen und Senken nach ISO 14064-1 notwendig.

Es folgt eine Quantifizierung der Emissionen der einzelnen Quellen bzw. der Entzug durch die einzelnen Senken. Das Vorgehen hierzu muss erläutert und dokumentiert werden. Für die Quantifizierung werden Primär- sowie Sekundärdaten verwendet. Primärdaten sind nach ISO 14064-1 direkt gemessene oder durch eine Berechnung auf Grundlage direkter Messung gewonnene Daten. Sekundärdaten sind Daten aus anderen Quellen, z.B. aus der Literatur oder aus Datenbanken. Dabei können die THG-Emissionen entweder direkt gemessen werden, oder aber es werden andere Daten (z.B. der gemessene Treibstoffverbrauch der Gabelstapler) verwendet, um mit Hilfe eines Quantifizierungsmodells die Emissionen zu errechnen.

Anleitungen in der Norm erörtern im Detail die Behandlung von importierten und exportieren Energieträgern wie Strom, Wärme, Dampf, … (Anhang E) und aus der Landwirtschaft (Anhang G). Direkte Emissionen aus von der Organisation (z.B. in einem Blockheizkraftwerk) erzeugtem, aber an einen Anwender außerhalb der Organisation gelieferten („exportierten“) Strom, dürfen z.B. nicht von den gesamten Treibhausgas-Emissionen abgezogen, aber separat angegeben werden.

Was ist das CO2-Äquivalent und wofür braucht man es?

Eine wesentliche Rolle in solchen Quantifizierungsmodellen spielen die THG-Emissionsfaktoren. Diese verbinden Aktivitätsdaten, wie z.B. den Treibstoffverbrauch der Gabelstapler, mit der THG-Emission. Mit dem Treibstoffverbrauch sowie dem THG-Emissionsfaktor des verwendeten Treibstoffs kann man die Treibhausgasemissionen der Gabelstapler berechnen. Ist das Quantifizierungsmodell für nicht direkt gemessene THG-Emissionen ausgewählt, werden die THG-Emissionen berechnet. Die Emissionen verschiedener Treibhausgase müssen immer auf Tonnen CO2-Äquivalent (Abkürzung nach ISO 14064-1: CO2 Äq, oder auch CO2-eq) umgerechnet werden.

Hinter der Berechnung des CO2 -Äquivalents steht die Tatsache, dass die einzelnen Treibhausgase unterschiedlich stark zur Erwärmung des Klimas beitragen. Der unterschiedliche Beitrag wird mit Hilfe des Treibhauspotentials (engl.: global warming potential, Abk. GWP) quantifiziert. Das GWP von Kohlendioxid beträgt 1. Das CO2-Äquivalent eines anderes Treibhausgases berechnet sich, indem man die emittierte bzw. entzogene Menge mit seinem GWP multipliziert. Wird also eine Tonne Methan mit einem GWP von 28 emittiert, werden 1 Tonne x 28 = 28 Tonnen CO2Äq emittiert. Nach ISO 14064-1 ist das „aktuelle Treibhauspotential nach IPCC“ mit dem Zeitrahmen 100 Jahre zu verwenden,. Dieses beträgt z.B. nach dem in den letzten Jahren meist verwendeten 5. Sachstandsbericht des IPCC für Methan 28, für Stickoxide (N2O) 265. Der 6. Sachstandsbericht wurde im Jahr 2021 beschlossen, ist aber noch nicht veröffentlicht (Stand 2022). Zukünftig sollen die Werte für (fossiles) Methan 29,8 (für biogenes Methan 27,2) und für N2O 273 betragen.

Wie wird die Vergleichbarkeit der Emissionen sichergestellt?

Für den Vergleich der Emissionen oder zum Nachweis von Anforderungen muss ein historisches Basisjahr angegeben und für dieses eine Treibhausgasbilanz erstellt werden. Wenn keine Angaben zu historischen Treibhausgasemissionen zur Verfügung stehen, kann man auch die erste THG-Bilanz als Basisjahr verwenden. Ändern sich Berichts- oder Organisationsgrenzen, Berechnungsmethoden oder Emissionsfaktoren, oder werden wesentliche Fehler aufgedeckt, muss eine Neuberechnung der Basisjahr-Treibhausgasbilanz erfolgen, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen. Bei der Änderungen des Produktionsniveaus oder Inbetriebnahme/Stilllegung von Einrichtungen ist dies jedoch nicht notwendig.

Aktivitäten zur THG-Emissionsminderung

Neben der Quantifizierung von THG-Emissionen und ggf. THG-Entzug sollten auch die Ergebnisse von Aktivitäten zur THG-Emissionsminderung quantifiziert und dokumentiert werden. Die mit solchen „Reduzierungsinitiativen“ (so der in ISO 14064-1 verwendete Ausdruck) und die mit ihnen verbundenen Änderungen der Treibhausgasemissionen sollten separat dokumentiert werden. Beschrieben werden sollten:

  • die THG-Reduzierungsinitiative
  • räumliche und zeitliche Grenzen der Initiative
  • Ansatz zur Quantifizierung der Veränderung der Treibhausgas-Emissionen
  • Veränderungen bei den direkten sowie indirekten THG-Emissionen bzw. dem Entzug von Treibhausgasen

Sind Ziele für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen festgelegt worden, sollten die Ziele ebenfalls angegeben werden.

Qualitätsmanagement von Treibhausgasbilanzen

Damit die Treibhausgasbilanzen genau und vollständig sind, geprüft sowie Fehler und Auslassungen identifiziert und behandelt werden können, müssen Informationen über Treibhausgase dokumentiert und archiviert werden. Das Verfahren hierzu muss u.a. umfassen:

  • Schulungen des Teams, das die THG-Bilanz erstellt
  • Identifizierung und Prüfung der Grenzen der Organisation sowie ihrer Treibhausgasquellen und -senken
  • Auswahl und Überprüfung der Quantifizierungsansätze
  • Entwicklung sowie Erhaltung eines robusten Datenerfassungssystems

Die erforderliche Dokumentation zur Planung, Erstellung und Pflege der Treibhausgasbilanz muss erstellt und aufrechterhalten werden, damit eine Verifizierung möglich ist. Außerdem muss eine Bestimmung von Unsicherheiten in Verbindung mit der Quantifizierung erfolgen. Ist eine quantitative Abschätzung nicht möglich, muss dies mit einer Begründung qualitativ bewertet werden.

THG-Emission - THG-Bilanz zu Klimamanagement

Warum einen Treibhausgasbericht erstellen?

Ein Treibhausbericht ist für eine THG-Erklärung nach ISO 14064-1 erforderlich und kann eine Verifizierung der THG-Bilanz vereinfachen. Damit kann man die Bilanz auch zertifizieren lassen. Im Unternehmen sollte die Bilanz Ausgangsbasis für Handlungen zur Verbesserung der Emissionssituation sein. Die Berichte müssen vollständig, konsistent, korrekt und transparent sein. Bei der Planung des Berichts müssen

  • Zweck und Zielsetzung,
  • vorgesehene Anwendung und Zielgruppen,
  • Verantwortlichkeiten für die Vorbereitung und Erstellung,
  • Häufigkeit der Herausgabe,
  • Struktur und Format,
  • im Bericht enthaltene Daten und Informationen,
  • Verfügbarkeiten sowie Verfahren zur Verbreitung

festgelegt werden.

Welche erforderlichen und empfohlenen Informationen gehören in den THG-Bericht?

Die ISO 14064-1 enthält eine Aufstellung der erforderlichen (9.3.1) sowie zusätzlicher empfohlener (9.3.2) Informationen in einem Treibhausgasbericht.

Zu den verpflichtenden Informationen gehören:

  • Beschreibung der Organisation, die für den Bericht verantwortliche Person und Berichtszeitraum
  • Organisationsgrenzen
  • Berichtsgrenzen sowie Kriterien für die Bestimmung der Wesentlichkeit von THG-Emissionen
  • direkte THG-Emissionen getrennt nach CO2, CH4, N2O, NF3, SF6 und ggf. andere Gruppen (HFCs, PFCs) in Tonnen CO2Äq
  • separat quantifizierte biogene CO2-Emissionen/-Entzug in Tonnen CO2Äq und Beschreibung der Behandlung ggf. sonstiger direkter THG-Entzug in Tonnen CO2Äq
  • ggf. Erläuterung des Ausschlusses wesentlicher THG-Quellen und -Senken
  • indirekte THG-Emissionen getrennt nach Kategorien in Tonnen CO2Äq
  • historisches Basisjahr und basisjahrbezogene Treibhausgasbilanz
  • Erläuterung der Änderungen gegenüber dem Basisjahr sowie aller Neuberechnungen
  • Verweis auf oder Beschreibung der Quantifizierungsansätze und Erläuterung aller Änderungen der Quantifizierungsansätze
  • Verweis auf oder Dokumentation der verwendeten THG-Emissions- oder THG-Entzugsfaktoren
  • zur Berechnung verwendete Treibhausgaspotentialwerte sowie ihre Quellen
  • Beschreibung der Auswirkungen von Unsicherheiten
  • Erklärung, dass der Treibhausgasbericht in Übereinstimmung mit der ISO 14064-1 erstellt wurde
  • Darstellung, ob THG-Bilanz, -Bericht oder -Erklärung verifiziert wurde (umfasst Art der Verifizierung)

Zu den empfohlenen Informationen gehören u.a.:

  • Beschreibung treibhausgasbezogener Strategien oder Programme der Organisation
  • Beschreibung von Treibhausgasreduzierungsinitiativen und ihrer Ergebnisse in Tonnen CO2Äq
  • ggf. für das Klimaschutzprogramm anzuwendende Anforderungen
  • ergänzende Kennzahlen (z.B. Treibhausgasintensität [Emissionen je Produktionseinheit])

Weiterhin gibt es optionale Informationen, die zwar nicht zu den Empfehlungen gehören, aber in einem Treibhausgasbericht nach ISO 14064-1 zulässig sind. Angegeben werden dürfen auch Ausgleiche oder andere Emissionsgutschriften. Diese Angaben müssen dabei das zugrunde liegende Klimaschutzprogramm enthalten. Ausgleiche oder andere Emissionsgutschriften dürfen aber nicht von direkten oder indirekten Emissionen addiert oder abgezogen werden. Angegeben werden dürfen zudem auch in Treibhausgasspeichern gespeicherte Treibhausgase.


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Die Verifizierung von Treibhausgasbilanzen

Eine Verifizierung sowie Validierung von Treibhausgasbilanzen wird von vielen Zertifizierungsstellen angeboten. Die von der durchführenden Stelle zu beachtenden Grundsätze für die Verifizierung sind in der DIN EN ISO 14064-3 „Spezifikation mit Anleitung zur Validierung und Verifizierung von Erklärungen über Treibhausgase“ beschrieben. Anforderungen an die Stellen sind in der DIN EN ISO 14065 und Anforderungen an die Validierungs- und Verifizierungsteams in der ISO 14066 festgelegt.

Handlungsmöglichkeiten bestimmen

Mit der Erstellung der THG-Bilanz erfolgt auch die Identifizierung von Handlungsfeldern. Es ist nun bekannt, in welcher Kategorie welche Mengen an Treibhausgasen entstehen und wie bedeutsam (CO2-Äquivalent) diese sind. Handlungsmöglichkeiten bestehen in allen Kategorien. Anforderungen an das Erreichen und Nachweisen der Klimaneutralität sollen künftig in der ISO 14068 festgelegt werden. Bis dahin kann der vom British Standard Institute (BSI) bereits im Jahr 2014 veröffentlichte Standard PAS 2060 „Specification for the demonstration of carbon neutrality“ als Grundlage für weitere Überlegungen auf dem Weg zur Klimaneutralität dienen. Dieser fordert konkrete Strategien zur Verringerung der THG-Emissionen und konkrete Einsparungen, bevor verbleibende Emissionen über Kompensation ausgeglichen werden dürfen (vermindern vor kompensieren). Natürlich kann und sollte man die Aktivitäten zur Klimaneutralität unter Berücksichtigung bestehender oder kommender Anforderungen auch in ein bestehendes Energie- und/oder Umweltmanagement einbinden. Dann wäre die THG-Bilanz bzw. der THG-Bericht die Bestandsaufnahme, auf deren Grundlage alle weiteren Aktivitäten zu planen wären.

Rechtliche Verpflichtungen sicherstellen

Ein Unternehmen mit Energie- und Umweltmanagement wird auch die relevanten rechtlichen und anderen Verpflichtungen in Bezug auf THG-Emissionen schon ermittelt sowie ihre Einhaltung sichergestellt haben. Wer aber nicht über ein solches Managementsystem verfügt, sollte die Bestandsaufnahmen noch um rechtliche und andere Verpflichtungen ergänzen.

Rechtliche Verpflichtungen sind Pflichten, die sich aus EU-Verordnungen, Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder sowie aus Genehmigungen ergeben. Andere Verpflichtungen sind solche, die ein Unternehmen selbst verbindlich eingegangen ist (z.B. Selbstverpflichtungen, vertragliche Verpflichtungen usw.). Um sicherzustellen, dass diese Pflichten eingehalten werden, müssen aus ihnen betriebliche Aufgaben abgeleitet und Zuständigkeiten oder Vorgehensweisen für diese Aufgaben festgelegt werden.

 

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