Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen sind wichtig, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Angesichts der potenziellen Risiken, die mit der Handhabung von Gefahrstoffen verbunden sind, ist es unerlässlich, dass Unternehmen und Organisationen eine sorgfältig durchdachte Reihenfolge von Schutzmaßnahmen etablieren und konsequent einhalten. Diese Schutzmaßnahmen dienen dazu, sowohl akute als auch langfristige Gefahren zu minimieren und Unfälle zu verhindern, die nicht nur die Mitarbeiter gefährden, sondern auch die Umwelt beeinträchtigen können.
Eine Sicherheitsunterweisung ist eine Schulung oder Anweisung, die dazu dient, Personen über Sicherheitsaspekte in bestimmten Arbeitsumgebungen oder Situationen zu informieren. Ziel ist es, Unfälle, Verletzungen und andere sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern. Sicherheitsunterweisungen sind in vielen Arbeitsbereichen und Branchen gesetzlich vorgeschrieben, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe erstellen möchten. Die Gefährdungsbeurteilung bei möglichen Expositionen (Einwirkungen) von Gefahrstoffen auf Beschäftigte unterscheidet sich vom üblichen Vorgehen bei anderen Gefährdungen, da zum einen in §6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Vorgaben für die Gefährdungsbeurteilung enthalten sind (etwa die unabhängige Beurteilung von inhalativen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefährdungen, die in der Gefährdungsbeurteilung zusammenzuführen sind), zum anderen eine Reihe von Technischen Regeln für diese Gefährdungsbeurteilung existieren.
Ein Gefahrstoffbeauftragter hat die Aufgaben, den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in einem Unternehmen zu gewährleisten und rechtliche Vorschriften umzusetzen. Die Stelle des Gefahrstoffbeauftragten ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und basiert auf der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS). Gefahrstoffe sind dabei Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder biologischen Eigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit darstellen können. Diese Stoffe können beispielsweise giftig, ätzend, explosiv, entflammbar oder radioaktiv sein. Sie können sowohl in flüssiger, fester oder gasförmiger Form auftreten.