Schleswig-Holstein Weiterbildungsbonus Pro

Mit dem Weiterbildungsbonus Pro fördert Schleswig-Holstein die Weiterbildung von Berufstätigen. Das Wirtschaftsministerium fördert gezielt berufliche Weiterbildungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 90% der zuwendungsfähigen Seminarkosten - höchstens jedoch 1.500 EUR der Gesamtmaßnahme. Für die restlichen Kosten muss der Arbeitgeber aufkommen. Eine maximale Höhe der Seminarkosten gibt es nicht.

Weitere Informationen und Antrag auf Ihre Förderungen durch den Weiterbildungsbonus Pro

Ausführliche sowie aktuellste Informationen zum Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Ihre Voraussetzungen

Finden Sie hier die Voraussetzungen, um die Förderung durch den Weiterbildungsbonus Pro zu erhalten:

  • Sie sind berufstätig und haben Ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Schleswig-Holstein
  • Sie sind arbeitslos ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
  • Ihr durchschnittliches monatliches Bruttogehalt liegt unter 4.575 EUR
  • Ihre Weiterbildungskosten betragen mindestens 160 EUR. Maximale Kosten für Ihre Weiterbildung gibt es nicht.

Ihr Vorgehen

So gehen Sie vor, wenn Sie den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein erhalten möchten:

  • Sie entscheiden sich für Ihre Wunsch-Weiterbildung bei der VOREST AG!
  • Sie reichen den Förderantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein. Hier können Sie alle notwendigen Unterlagen herunterladen.
  • Sie melden sich nach Bestätigung der Förderung verbindlich zu Ihrer Weiterbildung an!
Ansprechpartner

    VOREST AG
    Sie haben Fragen?
    Ihr Ansprechpartner: Sevil Kaya

    Telefon: 07231/922391-33
    E-Mail: skaya@vorest-ag.de