Datenschutz gem. Datenschutzgrundverordnung - DSGVO 2018 und Bundesdatenschutzgesetz - BDSG

Die Aufgaben als Datenschutzbeauftragter (DSB) werden durch die Datenschutzgrundverordnung DSGVO 2018 definiert. Mit der DSGVO wurde in der gesamten EU erstmalig ein einheitlicher Umsetzungsplan für den Datenschutz geschaffen. In Deutschland wird die DSGVO durch eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) ergänzt. In Europa bilden die Rechte und Freiheiten von Betroffenen die Grundlage, in Deutschland besteht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, d.h. dem Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung eigener (personenbezogener) Daten zu bestimmen. Auch die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist gemäß der DSGVO 2018 unter bestimmten Voraussetzungen gefordert.