Nachhaltigkeitsmanagement

Von der Pflicht zur Erstellung eines um einen Nachhaltigkeitsbericht erweiterten (Konzern-) Lageberichts sind für das Geschäftsjahr 2025 und vermutlich dauerhaft nur börsennotierte große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten betroffen. Aber da diese Unternehmen auch über ihre Wertschöpfungskette berichten müssen, sind zahlreiche weitere Unternehmen – insb. als Lieferanten berichtspflichtiger Unternehmen – durch Anfragen von Kunden indirekt von der Berichtspflicht betroffen. Damit dieser „Trickle-Down-Effekt“ diese Unternehmen nicht übermäßig belastet, sollen berichtspflichtige Unternehmen nach einer Empfehlung der EU-Kommission vom Juli 2025 nur solche Informationen abfragen dürfen, die im Standard für die freiwillige Berichterstattung (VSME) enthalten sind. Kleinen und mittleren Unternehmen, die freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, wird in dem Dokument die Anwendung des VSME empfohlen.
Mit der Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („CSR-Richtlinie“, CSRD) wurde die EU-Bilanzrichtlinie geändert. Die seit 2017 bestehende Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für börsennotierte große Unternehmen und Gruppen sowie große Kreditinstitute und Versicherungen wurde ausgeweitet und auf weitere Unternehmen ausgedehnt. Allerdings wurde die Richtlinie aus Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft in Folge einer übermäßigen Bürokratiebelastung stark kritisiert und in Deutschland nicht fristgerecht umgesetzt. Daher werfen wir in diesem Beitrag einen Blick auf den aktuellen Stand.
Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie ein bestehendes Umweltmanagement als Grundlage für Ihr betriebliches Nachhaltigkeitsmanagement nutzen können. Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die mit der EU-CSR-Richtlinie von vielen weiteren Unternehmen gefordert wird, geht es um mehr als reine Berichterstattungspflichten. So wird im Berichterstattungsstandard ESRS 1 auch die Darstellung der Einhaltung von Sorgfaltspflichten gefordert. Diese umfassen Verfahren, um negative Auswirkungen des Unternehmens auf die Nachhaltigkeitsaspekte zu verhindern oder zu mindern. Auch über Nachhaltigkeitsstrategien, Ziele und Maßnahmen müssen Unternehmen berichten. Dazu machen das seit 2024 für viele weitere Unternehmen relevante Lieferkettengesetz oder die kommende Europäischen Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung klar: der Druck in Richtung Nachhaltigkeitsmanagement wächst.
Für den CSR Manager sind die Planung, Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur sozialen Verantwortung von Unternehmen zentrale Aufgaben. Diese integriert der Corporate Social Responsibility Manager ganzheitlich in die Unternehmensstrategie und die betrieblichen Strukturen. Hierfür sind interne Akzeptanz für das Thema Nachhaltigkeitsmanagement bzw. Corporate Social Responsibility im Unternehmen notwendig. Dann wird auch die Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit durch die transparent gestaltete Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung positiv beeinflusst. Die CSR Strategie und die damit einhergehenden Aufgaben können je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen umfassen sie die gleichen Bereiche.