Was ist ein Gefahrstoffbeauftragter? - Aufgaben, Pflicht & Voraussetzungen

Ein Gefahrstoffbeauftragter hat die Aufgaben, den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in einem Unternehmen zu gewährleisten und rechtliche Vorschriften umzusetzen. Die Stelle des Gefahrstoffbeauftragten ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und basiert auf der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS). Gefahrstoffe sind dabei Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder biologischen Eigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit darstellen können. Diese Stoffe können beispielsweise giftig, ätzend, explosiv, entflammbar oder radioaktiv sein. Sie können sowohl in flüssiger, fester oder gasförmiger Form auftreten.

Der Gefahrstoffbeauftragte arbeitet eng mit anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und dem Arbeitsschutz zusammen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Unternehmen zu gewährleisten.



Welche Aufgaben hat ein Gefahrstoffbeauftragter?

Ein Gefahrstoffbeauftragter hat in erster Linie die Aufgabe, den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in einem Unternehmen zu gewährleisten. Er ist demnach für das betriebliche Gefahrstoffmanagement (Umgang, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung von Gefahrstoffen) zuständig. Gefahrstoffe kommen in vielen Branchen zum Einsatz, wie beispielsweise in der Industrie, der Landwirtschaft und dem Baugewerbe. Gefahrstoffbeauftragter Aufgaben sind unter anderem:

  • Überwachung & Beratung: Der Gefahrstoffbeauftragte überwacht die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit mit Gefahrstoffen. Der Gefahrstoffbeauftragte berät und unterstützt das Unternehmen oder die Organisation ebenfalls bei der Auswahl, dem Kauf und dem Einsatz von Gefahrstoffen. Er berät die Geschäftsleitung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen zur sicheren Handhabung von Gefahrstoffen sowie zur Auswahl von Schutzmaßnahmen.
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen: Der Gefahrstoffbeauftragte führt Gefährdungsbeurteilungen durch, um die Risiken, die mit dem Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen verbunden sind, zu bewerten. Auf dieser Grundlage entwickelt er oder sie geeignete Schutzmaßnahmen, um das Risiko zu minimieren.
  • Schulung und Unterweisung: Der Gefahrstoffbeauftragte ist verantwortlich für die Schulung und Unterweisung der Beschäftigten, die mit Gefahrstoffen arbeiten. Er oder sie sorgt dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Risiken und Gefahren sowie den sicheren Umgang mit den jeweiligen Stoffen informiert sind und über die notwendige Fachkunde verfügen.
  • Dokumentation: Er sorgt dafür, dass alle notwendigen Dokumente und Unterlagen zur Handhabung von Gefahrstoffen wie Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, etc. erstellt, aktualisiert und archiviert werden.

Gefahrstoffbeauftragter Aufgaben Übersicht

  • Überprüfung: Es werden regelmäßig Kontrollen und Überprüfungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Schutzmaßnahmen und Vorschriften eingehalten werden. Dabei besteht die Möglichkeit potenzielle Mängel zu erkennen und zu beheben.
  • Koordination: Er koordiniert die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern wie z.B. Entsorgungsunternehmen und kooperiert mit anderen Fachabteilungen im Unternehmen, um eine einheitliche und sichere Handhabung von Gefahrstoffen sicherzustellen.

Zusammengefasst ist der Gefahrstoffbeauftragte somit für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit mit Gefahrstoffen verantwortlich.

Gefährdungsbeurteilungen von Gefahrstoffen - Gefahrstoffbeauftragter Aufgaben

Ein wichtiger Teil der Gefahrstoffbeauftragter Aufgaben stellen Gefährdungsbeurteilungen dar. Er erstellt aber zumeist nicht alle. Qualifiziertes Personal wie Arbeitssicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte sind beispielsweise auch gefragt. Gefährdungsbeurteilungen werden für Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe eingesetzt oder freigesetzt werden, erstellt. Dabei ermittelt der Beauftragte die möglichen Gefährdungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bewertet das Risiko und schlägt geeignete Schutzmaßnahmen vor, um die Gefährdungen zu minimieren oder zu vermeiden. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient dazu, Arbeitsplätze sicherer und gesünder zu gestalten.

 

 

Wie geht der Gefahrstoffbeauftragte bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen vor?

Zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung legt die Geschäftsleitung zunächst die verantwortliche Person fest, die dann die betrieblichen Gefahrstoffe erfasst. Es müssen alle Gefahrstoffe, die im Unternehmen verwendet werden, erfasst und bewertet werden. Dazu gehören nicht nur reine Chemikalien, sondern auch Gemische, Abfälle, Stäube, Gase, Dämpfe sowie Nebel. Anschließend gehört es zu den Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten, alle Tätigkeiten und Prozesse, bei denen Gefahrstoffe verwendet werden, zu erfassen und zu beschreiben. Dabei sollten Sie auch die verwendeten Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen berücksichtigen. Nun müssen die möglichen Gefährdungen ermittelt werden, die durch den Umgang mit den Gefahrstoffen entstehen können. Hierbei sind sowohl akute als auch chronische Gesundheitsgefahren zu berücksichtigen, wie beispielsweise Hautreizungen, Vergiftungen, Atemwegserkrankungen oder Krebserkrankungen.

Nach der Bestandsaufnahme muss der Gefahrstoffbeauftragte im Rahmen der ihm oder ihr übertragenen Aufgaben die Risiken bewerten, die von den identifizierten Gefährdungen ausgehen. Dabei werden die Wahrscheinlichkeit und die Schwere der möglichen Schäden bei der Beurteilung berücksichtigt. Hierbei kann zusätzlich eine Substitutionsprüfung durch die fachkundige Person durchgeführt werden, um festzustellen, ob das Risiko durch einen anderen Stoff minimiert werden kann. Dann müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden, um die identifizierten Gefährdungen zu minimieren oder zu vermeiden. Dabei sind technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Danach muss der Gefahrstoffbeauftragte regelmäßig überprüfen, ob die festgelegten Schutzmaßnahmen ausreichend und wirksam sind. Hierbei sind auch Änderungen im Umgang mit Gefahrstoffen oder in den Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Abschließend muss die beauftragte Person alle Ergebnisse und Maßnahmen dokumentieren und archivieren. Dazu gehören auch die Betriebsanweisungen und die Unterweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe als Teil der Gefahrstoffbeauftragter Aufgaben

Wie verläuft eine Substitutionsprüfung bei Gefahrstoffen?

Eine Substitutionsprüfung bei Gefahrstoffen ist ein Verfahren, das dazu dient, die Verwendung von gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz durch weniger gefährliche Alternativen zu ersetzen. Die Substitution von Gefahrstoffen ist eine der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes, da sie dazu beiträgt, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und das Risiko von Arbeitsunfällen zu reduzieren.

Wenn Sie als Gefahrstoffbeauftragter im Rahmen Ihrer Aufgaben eine Substitutionsprüfung vornehmen, ermitteln Sie wieder die gefährlichen Stoffe, die im Einsatz sind. Diese identifizierten Stoffe bewerten Sie anhand von Kriterien wie Gesundheitsgefährdung, Umweltgefährdung und technischer Eignung. Anschließend suchen Sie alternative Stoffe und Verfahren, die weniger gefährlich sind und den Anforderungen des Unternehmens dennoch entsprechen. Die gefundenen Alternativen kann der Gefahrstoffbeauftragte bewerten, um festzustellen, ob sie den gestellten Anforderungen entsprechen und ob sie tatsächlich weniger gefährlich sind als die ursprünglich verwendeten Stoffe. Aufgrund der Bewertungen der Alternativen treffen Sie eine Entscheidung darüber, ob die gefährlichen Stoffe durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden können. Wenn die Entscheidung getroffen wurde, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Substitution umzusetzen. Dies kann Schulungen, Änderungen von Arbeitsprozessen oder die Beschaffung neuer Stoffe und Materialien beinhalten.

Wie erfolgt eine Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe?

Haben Unternehmen die Pflicht einen Gefahrstoffbeauftragten zu benennen?

Ja, Unternehmen haben in der Regel eine Pflicht, einen Gefahrstoffbeauftragten zu benennen, wenn sie mit Gefahrstoffen arbeiten. Die genauen Anforderungen können je nach Land und Gesetzgebung unterschiedlich sein. Im Allgemeinen sind Unternehmen verpflichtet einen Gefahrstoffbeauftragten bestellen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Der Jahresbedarf an Gefahrstoffen überschreitet bestimmte Schwellenwerte.
  • Es gibt eine größere Anzahl an Beschäftigten, die mit Gefahrstoffen arbeiten.
  • Es handelt sich um besonders gefährliche oder krebserzeugende Stoffe.

Der Gefahrstoffbeauftragte muss über eine geeignete Ausbildung und Erfahrung verfügen. Er oder sie ist für die Überwachung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlich. Er oder sie berät die Geschäftsleitung und die Beschäftigten in Fragen des Arbeitsschutzes und der Gefahrstoffverordnung. Dabei unterstützt er bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen.

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Was steht in der Gefahrstoffverordnung?

Die Gefahrstoffverordnung (kurz: GefStoffV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die rechtlichen Anforderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen regelt. Sie ist ein wesentliches Element des Arbeitsschutzes und hat zum Ziel, die Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren durch Gefahrstoffe zu schützen. Damit einhergehend definiert sie auch die Gefahrstoffbeauftragter Aufgaben mit.

In der Gefahrstoffverordnung sind unter anderem folgende Themenbereiche geregelt:

  • Definition von Gefahrstoffen: Die Gefahrstoffverordnung definiert, was unter einem Gefahrstoff zu verstehen ist und welche Stoffe als besonders gefährlich einzustufen sind.
  • Verantwortlichkeiten: Die Gefahrstoffverordnung regelt, wer im Unternehmen für den Umgang mit Gefahrstoffen zuständig ist, welche Pflichten und Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber und die Beschäftigten haben, und wer als Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden muss.
  • Einstufung und Kennzeichnung: Die Gefahrstoffverordnung enthält die Vorgaben für die Einstufung von Gefahrstoffen und die Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen, Signalwörtern und Sicherheitshinweisen.
  • Gefährdungsbeurteilung: Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss, um die Risiken für die Beschäftigten im Umgang mit Gefahrstoffen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
  • Schutzmaßnahmen: Die Gefahrstoffverordnung gibt vor, welche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu ergreifen sind, wie z.B. die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, die Belüftung von Arbeitsräumen oder die Einhaltung von Hygienevorschriften.
  • Dokumentations- und Informationspflichten: Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass Unternehmen bestimmte Informationen und Dokumente (wie z.B. Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen oder Gefährdungsbeurteilungen) bereitstellen müssen. Außerdem schreibt sie die Dauer der Aufbewahrung vor.

Es ist zu beachten, dass die konkreten Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und damit die Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten je nach Land und Rechtslage unterschiedlich sein können.


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Welche Voraussetzungen muss ein Gefahrstoffbeauftragter erfüllen?

Um die Aufgaben als Gefahrstoffbeauftragter zu erfüllen muss die beauftragte Person selbstverständlich über die entsprechende fachliche Qualifikation bzw. Fachkunde verfügen. Der Gefahrstoffbeauftragte sollte über eine fachliche Ausbildung und Qualifikation im Bereich Chemie, Chemietechnik, Sicherheitstechnik, Arbeitsschutz oder Umweltschutz verfügen. In manchen Ländern ist auch eine spezielle Schulung oder Weiterbildung für Gefahrstoffbeauftragte erforderlich. Außerdem sollten Sie als Gefahrstoffbeauftragter über ausreichende praktische Berufserfahrung im Umgang mit Gefahrstoffen verfügen. Zusätzlich müssen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften für diese Tätigkeit mit hoher Verantwortung bekannt sein.

Daneben sollten Sie sehr zuverlässig und vertrauenswürdig sein, da Sie eine wichtige Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz spielen. Zudem sind gute kommunikative Fähigkeiten gefragt, um die Mitarbeiter:innen im Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten und zu unterstützen. Auch sollte der Gefahrstoffbeauftragte gut im Team arbeiten können, da er oder sie oft mit anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder der Betriebsleitung zusammenarbeitet.

Dabei ist es ebenfalls wichtig, dass der Gefahrstoffbeauftragte regelmäßig seine Kenntnisse und Fähigkeiten aktualisiert. Er muss sich über neue Entwicklungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Gefahrstoffverordnung informieren, um bei der Durchführung seiner Tätigkeit immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.

 

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