Wie können Unternehmen THG-Emissionen kompensieren?

Unternehmen können THG Emissionen kompensieren, indem Sie beispielsweise durch Kompensationsprojekte zum Klimaschutz beitragen. Es gibt jedoch auch noch andere Möglichkeiten, direkte sowie indirekte Treibhausgasemissionen zu verringern und der Klimaneutralität ein Stück näher zu kommen. Wir erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten dies sind und untersuchen zudem, wann Kompensationsprojekte zum Klimaschutz beitragen können und worauf man bei der Durchführung dieser Klimaschutzprojekte achten sollte.

Wie kann die direkte THG-Emission vermindert werden?

Die direkten THG-Emissionen sind die klassischen „Arbeitsfelder“ von Energie- und Umweltmanagementsystemen. Mit einem Energiemanagement kann man die Energieeffizienzpotenziale im Unternehmen heben und damit auch die indirekten, mit der Erzeugung importierter Energieträger verbundenen CO2-Emissionen senken. Mit einem Umweltmanagementsystem kann man den Umweltaspekt CO2- und andere THG-Emissionen direkt angehen, z.B. über die Beschaffung von „Grünstrom“ oder dem Aufbau einer eigenen Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Das funktioniert u.a. durch Photovoltaikanlagen auf den Dächern, die Instandhaltung von Kälte- und Klimaanlagen zur Vermeidung von Kühlmittelleckagen und mittelfristig dem Austausch von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial bzw. von Kälte- und Kühlanlagen etc.

In vielen Fällen wird es aber beim aktuellen Stand der Technik nicht möglich sein, ein Unternehmen kurzfristig klimaneutral zu machen. Entweder gibt es noch gar keine (kommerziell erhältlichen) technischen Lösungen, oder aber diese sind aufgrund ihrer Anschaffungs- und Betriebskosten mit „konventionellen“ Lösungen nicht wettbewerbsfähig.



Neue Entwicklungen in Sachen Emissions-Einsparungen

Ein Energie- und Umweltmanagementsystem kann helfen, neue und künftige Entwicklungen im Blick zu behalten, um die THG-Emissionen zu kompensieren bzw. zu verringern. So z.B. „Klimaschutzverträge“, mit denen die Politik klimaneutrale Technologien fördern will, „klassische“ Förderprogramme oder technische Durchbrüche. Die Deutsche Energie-Agentur schätzt, dass etwa die Hälfte der benötigten Emissions-Einsparungen – vor allem die, die ab 2030 erfolgen – durch Technologien erfolgen müssen, die sich erst im Demonstrations- und Entwicklungsstadium befinden. Dazu gehören u.a. die Nutzung konzentrierter Sonnenenergie (Parabolspiegel) zur Erzeugung industrieller Prozesswärme bis 400 °C, die Wasserstoffreduktion von Eisenerz oder der mit erneuerbaren Energien mögliche Methanol-zu-Olefin-Prozess zur Herstellung organischer Basischemikalien. Hinzu kommen noch das Oxyfuel-Verfahren mit CO2-Abscheidung zur Zementherstellung, die Nutzung von Wasserstoff oder E-Fuels für den Schwerlastverkehr sowie die Nutzung von Hochtemperaturspeichern (Carnot-Batterien) zur Speicherung von Strom und zur Erzeugung von Prozesswärme bis 1.300 °C.

Wie können die indirekten THG-Emissionen vermindert werden?

Der Einfluss auf die Treibhausgasemissionen der beschafften Energie besteht in der Regel über die Beschaffung: „Grünstrom“, Biogas etc. vermindern hier die indirekten THG-Emissionen und verbessern so die THG-Bilanz. Emissionen in Verbindung mit eingekauften Waren und Dienstleistungen können ähnlich wie die Emissionen aus eingekauften Energieträgern durch eine Verbesserung der Materialeffizienz verringert werden. Zum anderen können ggf. THG-intensive Materialien durch Materialien ersetzt werden, die einen geringeren THG-„Rucksack“ tragen.

Zwei Beispiele zur effektiven Verringerung der THG-Emission

Der TK-Lebensmittelhersteller „Frosta“ hat die Aluminium-Schalen, in denen er seine „Schlemmerfilets“ verkauft und zubereitet hat, durch eine PET-beschichtete Kartonschale ersetzt. Diese ermöglicht nun auch eine energieeffizientere Zubereitung in der Mikrowelle statt im Backofen. Der Rückgang der THG-Emissionen beträgt durch diese Aktion 37 Prozent.
Der Outdoor-Ausrüster „Vaude“ hat in seiner THG-Bilanz festgestellt, dass am Standort Tettnang 15 Prozent der Emissionen auf die Arbeitswege der Mitarbeiter zurückzuführen waren: In der Summe wurde jährlich 1,6 Mio. Pendelkilometer zurückgelegt. Mit der Schaffung einer Berufspendler-Busverbindung zum nächsten Bahnhof, einer Anbindung an den Stadtverkehr, der Förderung von Fahrgemeinschaften, das Angebot eines „Job-Rades“ und eines Rad-Förderprogramms (überdachter und beleuchteter Fahrradparkplatz, Duschen, Gratis-Leih-E-Bikes, …) gelang es, den Ausstoß von Kohlendioxid durch den Berufsverkehr der Arbeitnehmer innerhalb von vier Jahren, um 38 Prozent zu senken.

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Maßnahmen festlegen!

Für welche Maßnahmen zur CO2-Kompensation man sich auch immer entscheidet: Für jede Maßnahme sollten Zuständigkeiten, Fristen, Ressourcen und Vorgehen zur Überwachung ihrer Wirksamkeit (bevorzugt über KPI) festgelegt werden.

Wie können die Ergebnisse überwacht werden?

Die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen und ihrer Wirksamkeit sollten in jedem Fall überwacht werden. Über die Umsetzung kann regelmäßig Bericht erstatten werden, z.B. über die zuständigen Personen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen sollte sich in der Treibhausgasbilanz widerspiegeln. Damit sie aber in der großen Zahlenmenge nicht untergeht, sollte sie gesondert, z.B. auf Grundlage eines oder mehrerer geeigneten/r KPI, nachgehalten werden.

Dem Vorgehen im Energiemanagement (nach ISO 50001) folgend wird hierzu ein Basiszeitraum festgelegt. Dafür wird ebenfalls der Wert der KPI ermittelt. Es folgt der Vergleich dieses Wertes mit dem aktuellen Wert, also dem Wert nach Umsetzung der Maßnahme. Die ISO 50001 weist noch darauf hin, dass eine „Normalisierung“ der Werte erfolgen muss, wenn „relevante Variablen“ einen wesentlichen Einfluss auf den KPI haben. „Relevante Variablen“ sind dabei Größen, die sich regelmäßig verändern. So wird etwa die Außentemperatur einen Einfluss auf den Heizwärmeverbrauch und damit auf die damit verbundenen THG-Emissionen haben. „Normalisieren“ bedeutet, diesen Einfluss herauszurechnen. Eine Anleitung hierzu bietet die DIN ISO 50006.

Die Kompensation von THG-Emissionen

Wenn ein Unternehmen treibhausgasneutral sein will, muss es seine nicht vermeidbaren THG Emissionen kompensieren und anderweitig ausgleichen. Dahinter steht der Gedanke, dass es für das Klima der Erde keine Rolle spielt, wo Treibhausgase emittiert oder vermieden werden – denn THGe verteilen sich in der Atmosphäre gleichmäßig. Daher kann ein Unternehmen anderswo Klimaschutzprojekte fördern, für die mit dem Projekt verbundenen Emissionsminderungen Emissionszertifikate erhalten und sich diese auf die eigenen Emissionen anrechnen lassen. Voraussetzung ist dabei stets, dass das jeweilige Projekt ohne die Förderung nicht stattgefunden hätte („Zusätzlichkeit“) und die Emissionseinsparung dauerhaft ist. Ist dies nicht der Fall, werden die Zertifikate stillgelegt, so dass sie nicht wiederverwendet werden können.

Zu den häufigsten Kompensationsprojekten gehört die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger. Gleich darauf folgen Projekte zur Aufforstung von Wäldern oder zur Wiedervernässung trockengelegter Moore und damit die Schaffung von Kohlenstoffsenken. Auch das Verhindern von Entwaldung oder der Schädigung von Wäldern, also dem Erhalt von Senken, ist ein verbreiteter Projekttyp. Außerdem gibt es noch Projekte zu Verringerung von Treibhausgasemissionen beim Abfall und Abwassermanagement.

Welche Anbieter gibt es, um THG Emissionen zu kompensieren?

Anbieter von solchen Emissionszertifikaten zur CO2-Kompensation, die entweder eigene Klimaschutzprojekte verwirklichen und/oder mit Zertifikaten solcher Projekte handeln, gibt es viele. Jedoch sind bei weitem nicht alle wirklich seriös. Man kann es sich vorstellen: Wenn etwa ein Zertifikat für den Erhalt von Wäldern erhältlich ist, dann ruft so etwas Geschäftemacher auf den Plan. Die behaupten dann nur, einen Wald abholzen zu wollen, und „verzichten“ dann gegen Zahlung von Geld darauf. Um so etwas zumindest nicht zu leicht zu machen, gibt es Regeln für den Ausgleich der Emissionen. Diese werden bei der Planung und Durchführung von Klimaschutzprojekten durch externe Prüfinstitutionen überwacht. Allerdings gibt es hier unterschiedlich anspruchsvolle Standards.

Der „offiziellste“ Standard zur Kompensation von THG Emissionen, ist der auf Staatenebene im Rahmen des Kyoto-Protokolls beschlossene Clean Development Mechanism (CDM). Weltweit am verbreitetsten ist der Verified Carbon Standard (VCS) und als weltweit strengster Standard gilt der vom WWF und anderen Umweltverbänden entwickelte Gold Standard. Sie alle haben ihre Stärken und Schwächen, wie wir Ihnen nun aufzeigen.

UNFCC – Clean Development Mechanism (CDM)

Der CDM (www.unfccc.int) gilt als sehr transparent. Das Regelwerk ist für potenzielle Nutzer leicht zugänglich und auf der CDM-Webseite der UNFCC zum Download bereitgestellt, ebenso wie die Validierungs- und Zertifizierungsunterlagen für jedes Projekt. Aber die Kriterien zur Bewertung der Zusätzlichkeit von Projekten gelten als nicht streng genug. Deshalb werfen Kritiker dem CDM imer wieder vor, dass Projekte wahrscheinlich auch ohne Förderung durchgeführt werden. Außerdem berücksichtigt der CDM außer dem Klimawandel keine weiteren im Kyoto-Protokoll verankerten Nachhaltigkeitskriterien, wie etwa den Erhalt der Biodiversität oder die Beachtung von Menschenrechten. Dies gilt Kritikern als seine größte Schwachstelle.

Ablauf_eines_Kompensationsprojektes

Verra – Verified Carbon Standard (VCS)

Die Organisation Verra entwickelte den VCS (https://verra.org/programs/verified-carbon-standard) und bietet daneben noch verschiedene andere Programme für Umwelt- und Nachhaltigkeitszertifizierungen an. Ein wichtiger Kritikpunkt ist, dass die Tiefe der Projektprüfungen nicht festgelegt und damit den Prüfern überlassen ist. Ein Besuch vor Ort ist dabei z.B. nicht verbindlich vorgeschrieben. Manche Anbieter bezweifeln auch die Unabhängigkeit der Prüfungen, da Interessenkonflikte bei den Prüforganisationen nicht ausgeschlossen werden. So dürfen z.B. Consulting-Unternehmen für Windkraft Energieprojekte validieren und verifizieren. Die britische Tageszeitung Guardian warf 2021 dem VCS vor, dass viele geförderte Projekte nicht zusätzlich sein.

WWF – Gold Standard

Der Gold Standard (www.goldstandard.org) hat Schwächen bei der Transparenz. So werden nicht alle ausgegebenen Zertifikate auf der Webseite dargestellt, sondern nur solche, die der Projektbetreiber freigibt. Jedoch hat er aber anspruchsvolle Kriterien, die etwa Auflagen bei Biomasse- und Wasserkraftnutzung umfassen. Die Qualität der Projektprüfungen wird dagegen immer wieder bemängelt. So muss eine Verifizierung nur alle fünf Jahre durchgeführt werden, bei kleinen Projekten ist keine Vor-Ort-Prüfung erforderlich.

Neben den genannten gibt es noch weitere Standards. So kann man mit MoorFutures (www.moorfutures.de) z.B. in die Wiedervernässung von Mooren in Deutschland investieren und so THG Emissionen ausgleichen.


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Prüfen, prüfen, prüfen!

Eine sorgfältige Prüfung, wer die Zertifikate eines Anbieters ausstellt und ob diese den eigenen Ansprüchen genügen, sollte vor einer Entscheidung für eine Kompensation also auf jeden Fall stattfinden. Bei den meisten Anbietern kann man dann verschiedene Projekte auswählen. Mit dieser Auswahl kann man anschließend festlegen, wofür das Geld des Unternehmens verwendet wird. Vor Kritik schützt dieses Vorgehen jedoch nicht. So gibt es Umweltorganisationen, die Kompensationsprojekte grundsätzlich für eine Ablenkung von der eigentlichen Aufgabe, der Verminderung der Emissionen, halten. Daran ist richtig, dass die Kompensation von Treibhausgasemissionen nur eine Übergangslösung sein kann, solange diese tatsächlich nicht vermeidbar sind. Aber bis dahin tragen sie – vorausgesetzt, es sind wirklich zusätzliche Projekte – zu einer realen Emissionsminderung bei.

 

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