VOREST AG Podcast Umwelt, Umweltschutz, Umweltmanagement ISO 14001

In unserem Podcast Umwelt spricht unser Experte Jürgen Paeger über die unterschiedlichsten und aktuellsten Themen aus dem Umweltmanagement, über Rechtsfragen im Umweltschutz und stellt Entscheidungen aus dem Umweltrecht vor. Die Themen der einzelnen Episoden sind dabei breit gefächert. Sie behandeln unter anderem Fragen, Herausforderungen sowie Erkenntnisse zum Immissions- und Klimaschutz, zum Abfallrecht oder zu Genehmigungsverfahren für umweltrelevante Anlagen. In diesem Podcast werden sowohl nationale als auch europäische und internationale Regelungen sowie Standards berücksichtigt, weshalb er eine hervorragende Informationsquelle für Fachleute aus dem Bereich des Umweltrechts sowie für alle, die sich für diese Themen interessieren bietet.

Außerdem betrachtet dieser Podcast Umwelt die Bedeutung eines Umweltmanagementsystems (UMS). Das UMS kann Unternehmen dabei helfen, nachhaltiger und wirtschaftlich erfolgreicher zu werden. Denn gerade in einer Zeit, in der die Klimawandel Auswirkungen immer deutlicher werden, ist es wichtiger denn je, dass Unternehmen ihre Umweltauswirkungen minimieren und Nachhaltigkeit in ihre Geschäftspraktiken integrieren. Ein effektives und nachhaltiges Umweltmanagementsystem kann enorm dabei helfen, die Umweltauswirkungen Ihres Unternehmens zu reduzieren und gleichzeitig wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Denn das Umweltmanagementsystem ist ein Rahmenwerk, welches Ihr Unternehmen genau dabei unterstützt. Gleichzeitig unterstützt es dabei, eine systematische und nachhaltige Vorgehensweise bei der Verwaltung von Umweltaspekten zu etablieren.

Aktuelle Episoden des VOREST AG Podcast Umwelt

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Außerdem bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen noch viele weitere Podcasts in den Bereichen Arbeitsschutz und Energie an. Wir wünschen viel Spaß beim Anhören!

Ihre Podcasts zum Thema Umwelt, Umweltschutz & Umweltmanagement

  
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EP040 – Serie Umweltrecht (25) – Anforderungen an Anlagen – AwSV Teil 2

Im vorigen Teil dieser Serie haben wir die grundsätzlichen Anforderungen AwSV an Anlagen kennengelernt, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Dazu gehörten insbesondere die erforderlichen Rückhalteeinrichtungen. In diesem Teil sehen wir uns die zahlreichen abweichenden Regelungen zur Rückhaltung für bestimmte Anlagen sowie die vom Betreiber festzulegenden Gefährdungsstufen der Anlagen an.

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EP038 – Serie Umweltrecht (24) – Anforderungen an Anlagen – AwSV Teil 2

Nachdem wir im vorigen Teil dieser Serie den Anwendungsbereich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und die Anforderungen und das Vorgehen zur Einstufung wassergefährdender Stoffe dargestellt haben (die der Betreiber vornehmen muss, sofern die Stoffe noch nicht eingestuft sind), geht es in diesem Teil um die Anforderungen an die Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird.

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EP036 – Serie Umweltrecht (23) – Grundsätze und Einstufung wassergefährdender Stoffe – AwSV Teil 1

In § 23 WHG erhält die Bundesregierung das Recht, u.a. zum Schutz von Gewässern gegen nachteilige Veränderungen ihrer Eigenschaften durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nähere Regelungen durch Rechtsverordnung zu erlassen. Das ist mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) aus dem Jahr 2017 erfolgt.

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EP034 – Serie Umweltrecht (22) – Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – Teil 3

Einen Übergang zwischen Gewässerschutz- sowie Stoffrecht bilden die im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthaltenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. In diesem Teil unserer Serie wollen wir die Anforderungen aus dem WHG an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betrachten, im nächsten Teil geht es dann mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen weiter.

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EP026 – Serie Umweltrecht (21) – Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – Teil 2

In diesem Teil unserer Serie beschäftigen wir uns mit den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes, aber auch der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetz an die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer sowie mit der Genehmigungsbedürftigkeit der Einleitung bestimmter Abwässer in die öffentliche Kanalisation. Neben den Anforderungen, die bei der Beantragung der entsprechenden Erlaubnis zu beachten sind, gehören dazu auch Anforderungen an Errichtung, Betrieb sowie Unterhalt von Abwasseranlagen und die Zahlung von Abgaben.

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EP025 – Serie Umweltrecht (20) – Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – Teil

Das Wasserhaushaltsgesetz aus dem Jahr 2009 ist die zentrale Rechtsvorschrift. Mit dieser wird das Umweltmedium Wasser vor Verunreinigung geschützt sowie die Nutzung der nicht unbegrenzt verfügbaren Ressource Wasser reguliert (siehe Teil 19 dieser Serie). Mit seinen zentralen Inhalten für Unternehmen beschäftigen wir uns dann in diesem und dem nächsten Teil dieses Podcast Umwelt. Kern des WHG ist die grundsätzliche Erfordernis einer Erlaubnis sowie die Bewilligung für jede Gewässerbenutzung.

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EP024 – Serie Umweltrecht (19) – Gewässerschutzrecht

Das Gewässerschutzrecht soll in erster Linie das Umweltmedium Wasser vor Verunreinigung schützen, sowie die Nutzung der nicht unbegrenzt verfügbaren Ressource Wasser regulieren. Dass dies notwendig war, zeigte die im Verlauf der Industrialisierung immer stärker zunehmende Gewässerverschmutzung, die dazu geführt hatte, dass etwa in der Ruhr eine braunschwarze Brühe anstelle des Flusswassers schwappte. Das Gewässerschutzrecht führte seither zu einer deutlichen Verbesserung der Situation, den Weg dahin zeichnen wir daher in diesem Teil unseres Podcast Umwelt nach.

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EP023 – Serie Umweltrecht (18) – Umweltenergierecht KWKG

Neben der effizienten Energienutzung sowie der Nutzung erneuerbarer Energieträger wird im Umweltenergierecht auch die Kraft-Wärme-Koppelung gefördert. Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) bedeutet, dass ein Energieträger genutzt wird, um gleichzeitig Strom sowie Nutzwärme zu erzeugen. Damit kann die in Wärmekraftwerken prinzipbedingt anfallende Abwärme in Unternehmen mit Wärmebedarf oder in der näheren und weiteren Umgebung (Nah- bzw. Fernwärme) genutzt werden und reduziert an der Nutzungsstelle den Brennstoffverbrauch.

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EP022 – Serie Umweltrecht (17) -Umweltenergierecht – Teil 2

Zur Verminderung des Gesamtenergieverbrauchs gibt es bisher nur für den Gebäudesektor mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbindliche rechtliche Anforderungen. Zur weniger umweltbelastenden Deckung des auch bei effizienter Energienutzung verbleibenden Energiebedarfs soll die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund der Energiewende ausgebaut werden. Zentrale Rechtsvorschrift ist hier neben dem GEG, das Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien für die Heizung sowie Kühlung von Gebäuden macht, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In diesem Podcast Umwelt geht es daher um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen.

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EP021 – Serie Umweltrecht (16) -Umweltenergierecht – Teil 1

Mit der Erkenntnis, dass auch unsere Energieversorgung und -nutzung maßgebliche Umweltauswirkungen haben, ist das zuvor eher dem Wirtschaftsrecht zugeordnete Energierecht um Vorschriften erweitert, die diese Umweltauswirkungen adressierten. Mit dem Teilgebiet des Umweltenergierechts entstand somit ein Bindeglied zwischen Umwelt- sowie Energierecht, mit den wir uns in diesem Podcast Umwelt und den folgenden Teilen unserer Serie zum Umweltrecht befassen wollen. Das reine Energierecht umfasst die Rechtsvorschriften, die sich z.B. mit der Regelung der Energieversorgung beschäftigt – diese betrachten wir hier aber nicht.

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EP020 – Serie Umweltrecht (15) -Klimaschutzrecht – Teil 3

Das Pariser Übereinkommen von 2015 zum Klimaschutzrecht fordert, das überschreiten des Scheitelpunkts der Emissionen so bald wie möglich. Hintergrund waren Erkenntnisse aus dem 2013/2014 erschienenen 5. Klimareport des IPCC, nach dem schon das Ziel, die Erderwärmung auf höchstens 2 Grad zu begrenzen, nur zu erreichen ist, wenn die Konzentration an Treibhausgasen in der Erdatmosphäre den Wert von 450 ppm CO2-Äquivalent nicht übersteigt. Bis dato sind die Emissionen aber fortlaufend weiter gestiegen – es waren also weitere, tiefer greifende Vorgaben nötig, die wir neben den Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen in diesem Teil unserer Serie betrachten wollen.

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EP019 – Serie Umweltrecht (14) -Klimaschutzrecht – Teil 2

Die zentralen völkerrechtlichen Vorgaben wie die Klimarahmenkonvention, das Kyoto-Protokoll sowie das Pariser Übereinkommen wurden in Europa mit der Entwicklung eines Emissionshandelssystem für rund 40 Prozent der Treibhausgasemissionen und europaweiten Zielen zur Minderung der Treibhausgasemissionen umgesetzt, die wiederum entsprechende Rechtssetzung in den Mitgliedsstaaten auslösten. Dazu gehören in Deutschland das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) sowie das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

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EP018 – Serie Umweltrecht (13) -Klimaschutzrecht – Teil 1

Da auch die Klimakrise durch Luftverunreinigungen, vor allem die Emission von „Treibhausgasen“, verursacht wird, kann auch das Klimaschutzrecht dem Immissionsschutzrecht zugeordnet werden. Da aber die Treibhausgase keine klassischen Schadstoffe sind, sondern die veränderte Zusammensetzung der Erdatmosphäre die Klima Krise auslöst, wird das Klimaschutzrecht mittlerweile eher als eigenes Rechtsgebiet behandelt. Zu diesem gehören auch Rechtsvorschriften, die die Anpassung an die Folgen der Erderwärmung regeln.

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EP017 – Serie Umweltrecht (12) -Störfallverordnung

Schon das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) von 1974 sollte nicht nur vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen, sondern „soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt“, auch vor Gefahren. Entsprechend mussten die Unterlagen, mit denen eine Genehmigung beantragt wurde, bereits nach der 9. BImSchV von 1977 Angaben enthalten, welche Maßnahmen zum Schutz „vor sonstigen Gefahren“ vorgesehen waren. Der Chemie-Unfall im italienischen Seveso 1976 führte dann dazu, dass dieses Thema mit der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung, Störfall-VO) von 1980 detailliert geregelt wurde. 1982 verabschiedete auch die EG eine Richtlinie zum Thema („Seveso-Richtlinie“), die seither auch das deutsche Störfallrecht maßgeblich prägt.

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EP016 – Serie Umweltrecht (11) -Verordnungen zum BImSch

Einige zentrale Verordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch) betreffen Feuerungsanlagen (geregelt von drei Verordnungen: die 1. BImSchV regelt kleine, die 44. BImSchV mittelgroße und die 13. BImSchV große Feuerungsanlagen), das Verbrennen sowie Mitverbrennen von Abfällen (17. BImSchV). Sowie die Begrenzung der Freisetzung organischer Lösemittel (31. BImSchV) und die Errichtung sowie den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Wasserabscheidern (42. BImSchV). Eine große Rolle spielt zudem die 12. BImSchV (Störfallverordnung). Diese betrachten wir dann im nächsten Teil dieser Serie Umweltrecht gesondert.

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EP015 – Serie Umweltrecht (10) -Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) – Teil 2

In der Genehmigung nach BImSchG, die Emissionsgrenzwerte, Bedingungen sowie Auflagen enthalten kann, werden die Pflichten zum Umweltschutz nach dem Stand der Technik für den Anlagenbetreiber konkretisiert. Damit entfaltet die Genehmigung eine besondere Bedeutung auch für das Strafrecht, welches Umweltstraftatbestände an eine Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten koppelt (sog. „Verwaltungsakzessorietät“): wer also geforderte Genehmigungen hat und darin enthaltene Grenzwerte, Bedingungen und Auflagen einhält, kann keine Umweltstraftaten begehen. Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen dagegen selbst ermitteln, was der Stand der Technik für ihre Anlage(n) ist.

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EP014 – Serie Umweltrecht (09) -Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) – Teil 1

Im Mittelpunkt des Rechts zur Luftreinhaltung in Deutschland steht das Bundesimmissionsschutzgesetz. Viele praktisch wichtige Vorgaben finden sich jedoch auch in den mehr als 30 Verordnungen zu diesem Gesetz (BImSchV). Eine zentrale Rolle für den betrieblichen Umweltschutz spielen die anlagenbezogenen Anforderungen im BImSchG. Viele Betriebe mit „Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen“ benötigen gemäß dieser Anforderungen eine erforderliche Genehmigung.

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EP013 – Serie Umweltrecht (08) – Immissionsschutzrecht – Teil 3

Insbesondere Feinstaub sowie Stickstoffoxide führen trotzt aller Fortschritte (insbesondere im technischen) Umweltschutz und Immissionsschutzrecht immer noch zu erheblichen Gesundheitsbelastungen. Deutschland tat sich in den vergangenen Jahren schwer damit, die zum Teil mobilen Emissionsquellen (Kraftfahrzeuge) in den Griff zu bekommen. Zumal das Verkehrswachstum technische Fortschritte wie Partikelfilter lange ausglich. Europäische Luftqualitätsziele zwingen aber zum Handeln, weshalb verschärfte Grenzwerte in der 13., 17. und 44. BImSchV sowie der 2021 neu gefassten TA Luft festgelegt wurden. Zudem gehen die Emissionen aus dem Verkehr durch die zunehmende Verbreitung der Partikelfilter (und die zunehmende E-Mobilität) zurück.

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EP012 – Serie Umweltrecht (07) – Immissionsschutzrecht – Teil 2

In den Jahren ab 1990 war das Immissionsschutzrecht von der Bekämpfung der Luftverschmutzung im Gebiet der ehemaligen DDR und dem seit 1.1.1993 bestehenden Europäischen Binnenmarkt geprägt. Aufgrund der Kosten der Wiedervereinigung wurde der Umweltschutz ab Mitte der 1990er Jahre in Deutschland von vielen jedoch auch zunehmend als Investitionshemmnis gesehen, sodass eine „Stagnation“ (so der Umweltrat) beim Umweltschutz eintrat. Der Europäische Binnenmarkt ging hingegen mit Bemühungen um die Schaffung europäischer Umweltstandards einher (zunächst, um Handelshemmnisse abzubauen, später dann als Reaktion auf grenzüberschreitende Luftverschmutzung). So wurde Europa zunehmend zum Treiber beim Umweltschutz.

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EP011 – Serie Umweltrecht (06) – Immissionsschutzrecht – Teil 1

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz von 1972 war nach dem Abfallbeseitigungsgesetz aus dem gleichen Jahr das zweite spezifische Umweltgesetz, das der Bund nach einer Änderung des Grundgesetzes, die ihm die Gesetzgebungskompetenz für Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung sowie Lärmbekämpfung übertrug, erließ. Es trat am 15.3.1974 in Kraft. Seither regelt es vor allem Fragen der Luftverunreinigung und der Lärmbelastung, in neuerer Zeit auch Fragen nicht ionisierender Strahlung. Lange galt es als Herzstück des deutschen Umweltrechts mit klarem, systematischem und kompaktem Inhalt – was durch „häufig missglückte Umsetzung“ (Klöpfer, Umweltrecht, 4. Aufl. 2016) von EU-Recht allerdings verloren ging.

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EP005 – Serie Umweltrecht (05) – Produktverantwortung im Kreislaufwirtschaftsrecht

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind in Teil 3 (§§ 23 – 27) Vorschriften zur Produktverantwortung enthalten, die jedoch in vielen Fällen nicht vollzugsfähig sind – siehe Teil III dieser Serie. „Kraft“ erhalten sie also erst durch Verordnungen, die auf Grundlage der §§ 24 und 25 KrWG erlassen werden. Dazu kommen für spezielle Abfallarten weitere Vorschriften, die zumeist als Reaktion auf Vorgaben der EU erarbeitet wurden. Hierzu gehören etwa das Elektro- sowie Elektronikgerätegesetz und das Batteriegesetz. Die Regelungen zur Produktverantwortung wollen wir dann in diesem Teil unserer Serie betrachten.

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EP004 – Serie Umweltrecht (04) – Verordnungen zum KrWG

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, siehe Teil III dieser Serie) wird von zahlreichen Verordnungen konkretisiert. In dieser Ausgabe geht es um die, die für abfallerzeugende Betriebe relevant sind: Die Abfallverzeichnisverordnung regelt, wie Abfälle zu bezeichnen sind und welche Abfälle als gefährliche Abfälle gelten. Die Gewerbeabfallverordnung macht Vorgaben zur Trennung und Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle. Die Nachweisverordnung regelt die Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle sowie nach POP-Abf-ÜberwV auch nicht gefährlicher Abfälle, die langlebige organische Schadstoffe (POPs) enthalten.

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EP003 – Serie Umweltrecht (03) – Das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Neue Impulse für Abfallvermeidung und das Recycling von Abfällen gingen von der EG aus. Die Abfallrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2008 zwang die Bundesrepublik Deutschland, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1994 (siehe Teil II dieser Serie) anzupassen. Ressourcen sollten effizienter genutzt werden. Im Titel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) von 2012 tauchten die Abfälle schon gar nicht mehr auf. In der Realität verschwanden sie dadurch aber nicht, das Nettoabfallaufkommen nahm ab 2012 sogar zu. Wieder war es eine EU-Regelung, die Anstöße zur Weiterentwicklung gab. Im Jahr 2020 wurde das KrWG an die geänderte Abfallrahmenrichtlinie von 2018 angepasst.

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EP002 – Serie Umweltrecht (02) – Vom Abfallrecht zum Kreislaufwirtschaftsrecht

Der Weg zum heutigen Kreislaufwirtschaftsrecht war lang. Mit der industriellen Massenproduktion im Zuge des „Wirtschaftswunders“ nahm in den 1950er und 1960er Jahren die Abfallmenge in Deutschland stark zu, die Abfälle wurden zu größten Teil einfach irgendwo in der Landschaft abgelagert. Als Reaktion hierauf gab es in den frühen 1970er Jahren erste gesetzliche Regelungen zur geordneten Deponierung von Abfällen. Als diese sichergestellt war – und inspiriert von der Ölkrise 1973 – geriet die Nutzung der in den Abfällen enthaltenen Rohstoffe (und ihr Energiegehalt) in den Fokus der Gesetzgebung. Dies führte zum Entstehen des heutigen Kreislaufwirtschaftsrechts.

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EP001 – Serie Umweltrecht (01) – Grundlagen

In dieser neuen Serie wollen wir uns die zentralen Entwicklungen und Anforderungen im Umweltrecht ansehen. Nach ersten Anzeichen in den 1950er Jahren, entstand Anfang der 1970er Jahre auch in der Bundesrepublik Deutschland eine eigenständige Umweltpolitik. 1971 legte die Bundesregierung ihr erstes Umweltprogramm vor. Im gleichen Jahr wurden mit dem Fluglärmschutz- sowie dem Benzinbleigesetz die beiden ersten spezifischen Umweltgesetze verabschiedet. Im Jahr 1972 folgte das Abfallbeseitigungsgesetz. Auch in der DDR wurde 1970 mit dem Landeskulturgesetz ein Gesetz geschaffen, das „der Erhaltung, der Verbesserung und effektiven Nutzung der natürlichen Lebens- und Produktionsgrundlagen der Gesellschaft – Boden, Wasser, Luft sowie Pflanzen- und Tierwelt …“ dienen sollte. Heute ist die Einhaltung zahlreicher umweltrechtlicher Anforderungen Grundbedingung unternehmerischen Handels – insbesondere im produzierenden Gewerbe.