Die EU Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL 2010/75/EU) regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung sowie Stilllegung der umweltrelevantesten Industrieanlagen in der EU. In Deutschland fallen etwa 13.000 Industrieanlagen, in der gesamten EU etwa 55.000 Industrieanlagen unter die IE-RL. Im Juli 2024 wurde im EU-Amtsblatt die Richtlinie (RL 2024/1785/EU) veröffentlicht, mit der die IE-RL (auch IER oder IED - Industrial Emissions Directive) geändert wurde. Die neue Fassung muss dann bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Welche Änderungen durch die neue Fassung der IE-RL auf die betroffenen Unternehmen zukommen, betrachten wir in diesem Beitrag
Wenn Sie bereits über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 verfügen, implementieren Sie doch zusätzlich die ISO 14001 Umweltmanagement in ein integriertes Managementsystem. Es wird zwar kein Unternehmen per Gesetz gezwungen, ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach ISO 14001 einzuführen, geschweige denn dieses extern zertifizieren zu lassen. Also könnte man davon ausgehen, dass die Unternehmen mit einem zertifizierten UMS sich freiwillig dafür entschieden haben. Natürlich ist dies nur eine Seite der Medaille. Einige interessierte Parteien, wie zum Beispiel Kunden, Branchenverbände, aber auch die allgemeine Öffentlichkeit übt zunehmend Druck auf andere Wirtschaftsbeteiligte aus, Umweltaspekte stärker zu berücksichtigen. Öffentliche Auftraggeber nennen in ihren Ausschreibungen immer häufiger eine Zertifizierung nach ISO 14001 als Voraussetzung einer Auftragsvergabe. Zudem müssen sich Unternehmen seit der EU-CSR-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung generell mit dem Thema Umwelt und Nachhaltigkeit beschäftigen.
Im Februar 2024 ist ein „Amendment“ zur ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001 erschienen. Das Amendment enthält Änderungen in Bezug auf den Klimawandel bzw. Klimaschutz. Ein ISO-Amendment ändert den Inhalt einer Norm. Die Amendments fordern, dass Unternehmen bei der Kontextbetrachtung prüfen müssen, ob der Klimawandel für das jeweilige Managementsystem ein relevantes Thema ist. Als neue Anmerkung im Unterabschnitt 4.2 wird darauf hingewiesen, dass relevante interessierte Parteien Anforderungen bezüglich des Klimawandels haben können. Da die mit relevanten Themen und den Anforderungen interessierter Parteien verbundenen Risiken und Chancen im Managementsystem zu berücksichtigen sind, haben diese Änderungen potenziell weitere Folgen, die wir in diesem Beitrag betrachten wollen.
Die AwSV regelt den sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in deutschen Anlagen, um Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen. Die AwSV steht für "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen". Es handelt sich dabei um eine deutsche Rechtsverordnung, welche den Umgang mit Anlagen, die wassergefährdende Stoffe verwenden, lagern oder herstellen, regelt. Sie dient dem Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen durch wassergefährdende Stoffe.
Beim Thema Notfallvorsorge ISO 14001 und Gefahrenabwehr muss ein UMB Ruhe bewahren. Dies ist gerade in diesem Bereich eine besonders wichtige Voraussetzung. Dieser oftmals im Unternehmen geäußerte Hinweis ist nicht nur richtig, sondern in Notfallsituationen auch lebensnotwendig, um Schlimmeres zu verhindern. Ich bin als Managementbeauftragter bei der Koordinierung und Überwachung der Notfallorganisation gefordert.
Als Managementbeauftragter in unserem Unternehmen habe ich viele Arbeitsbereiche, welche ich in unserem Umweltmanagementsystem umsetze, koordiniere und überwache. Hierzu zählt auch die betriebliche Planung ISO 14001, da hierdurch die Effektivität unseres UM-Systems maßgeblich beeinflusst werden kann. Auch wenn die ISO 14001 keine Verfahren im Sinne festgelegter Abläufe zwangsweise fordert, die Zusammenhänge und die sich gegenseitig beeinflussenden Tätigkeiten müssen als Prozess im Managementsystem definiert und festgelegt werden.
Als UMB in unserem Unternehmen weiß ich, dass ein Managementsystem immer nur so gut ist, wie es die zugehörige dokumentierte Information ISO 14001 zulässt. Wichtig ist dabei, dass alle Umsetzer des Systems sich darauf verlassen können, dass die für sie relevanten und notwendigen Informationen zur rechten Zeit am rechten Ort zur Verfügung stehen. Nur so können die dokumentierten Informationen immer aktuell vom Mitarbeiter genutzt und angewendet werden. Auch welche dokumentierten Informationen zu welchem Zeitpunkt gültig waren und angewendet wurden, muss im Managementsystem rückvollziehbar sein – nur so kann reproduziert werden, wie ein positives oder negatives Ergebnis erzeugt wurde.
Was sind die ISO 14001 Anforderungen hinsichtlich der Bereitstellung von Ressourcen, der Kompetenz und des Bewusstseins im Umweltmanagementsystem? In diesem Beitrag möchte ich Ihnen mögliche Lösungsansätze aus meiner Arbeit als Umweltmanagementbeauftragter aufzeigen. Als UMB in einem mittelständischen Unternehmen habe ich im Umweltmanagementsystem viele unterschiedliche Aufgaben und Pflichten, welche die obersten Leitung an mich delegiert.
Die Umweltkommunikation ist ein wichtiger Punkt im Managementsystem nach ISO 14001. Die ISO 14001 fordert, dass die Organisation die benötigten Prozesse für die interne und externe Kommunikation im Rahmen des Umweltmanagementsystems aufbaut, verwirklicht und aufrechterhält. Sollte dies nicht effizient in der Organisation umgesetzt werden, kann mangelnde interne und externe Kommunikation zu erheblichen Informationsmängeln führen, wodurch ein effizientes und koordiniertes Umsetzen gemeinsamer Ziele sowie der Unternehmenspolitik nicht möglich ist.
Als Umweltmanagementbeauftragter – kurz UMB – zählt die Bestimmung des Kontextes unserer Organisation nach ISO 14001 zu meinen Aufgaben. Gemäß der Norm DIN EN ISO 14001:2015 muss unser Unternehmen externe und interne Themen bestimmen, die positive wie negative Einflüsse haben und somit im Kontext unserer Organisation stehen. Dieser Bestandteil der ISO-Grundstruktur für Managementsysteme stützt die ganzheitliche Betrachtung der Einflüsse auf unser Unternehmen. Dies ist natürlich auch absolut sinnvoll. Doch was genau verbirgt sich hinter der Kontextbetrachtung?
Als UMB ISO 14001 (Umweltmanagementbeauftragter) in einem mittelständischen Unternehmen habe ich viele unterschiedliche Aufgaben und Pflichten. Die Planung der Umweltziele und die Planung der Umweltprogramme zur Erreichung der gesteckten Ziele ist ein wesentliches Element unseres Umweltmanagementsystems (UMS). Nachdem wir die Umweltaspekte und bindenden Verpflichtungen unseres Unternehmens kennen, geht es nun darum, die vorhandenen bedeutenden Umweltaspekte durch das Setzen von realistischen Umweltzielen kontinuierlich zu verbessern.
Bindende Verpflichtungen ISO 14001 im Rahmen unseres Umweltmanagementsystems festzulegen und zu überwachen stellt mich als UMB immer wieder vor große Herausforderungen. Ich bin Umweltmanagementbeauftragter in einem mittelständigen Unternehmen. Dies ist nicht nur bei den regelmäßig stattfindenden internen und externen Audits der Fall, auch Kunden und Behörden und sogar unsere Versicherungen möchten, dass wir alle unsere Verpflichtungen kennen und vollständig einhalten. Theoretisch hört sich das selbstverständlich an, in der Praxis ist dies aber kaum zu schaffen. Bislang hat zwar alles immer gut geklappt, aber ein gutes Gefühl habe ich dabei nicht. Vor allem, da die Nichteinhaltung von Gesetzen und sonstige bindende Verpflichtungen auch schwerwiegende Folgen haben kann. Machen wir uns also daran, Ordnung in unserem System zu schaffen!