Umweltmanagement ISO 14001 & Umweltschutz

Was sind die ISO 14001 Anforderungen hinsichtlich der Bereitstellung von Ressourcen, der Kompetenz und des Bewusstseins im Umweltmanagementsystem? In diesem Beitrag möchte ich Ihnen mögliche Lösungsansätze aus meiner Arbeit als Umweltmanagementbeauftragter aufzeigen. Als UMB in einem mittelständischen Unternehmen habe ich im Umweltmanagementsystem viele unterschiedliche Aufgaben und Pflichten, welche die obersten Leitung an mich delegiert.
Die Umweltkommunikation ist ein wichtiger Punkt im Managementsystem nach ISO 14001. Die ISO 14001 fordert, dass die Organisation die benötigten Prozesse für die interne und externe Kommunikation im Rahmen des Umweltmanagementsystems aufbaut, verwirklicht und aufrechterhält. Sollte dies nicht effizient in der Organisation umgesetzt werden, kann mangelnde interne und externe Kommunikation zu erheblichen Informationsmängeln führen, wodurch ein effizientes und koordiniertes Umsetzen gemeinsamer Ziele sowie der Unternehmenspolitik nicht möglich ist.
Als Umweltmanagementbeauftragter – kurz UMB – zählt die Bestimmung des Kontextes unserer Organisation nach ISO 14001 zu meinen Aufgaben. Gemäß der Norm DIN EN ISO 14001:2015 muss unser Unternehmen externe und interne Themen bestimmen, die positive wie negative Einflüsse haben und somit im Kontext unserer Organisation stehen. Dieser Bestandteil der ISO-Grundstruktur für Managementsysteme stützt die ganzheitliche Betrachtung der Einflüsse auf unser Unternehmen. Dies ist natürlich auch absolut sinnvoll. Doch was genau verbirgt sich hinter der Kontextbetrachtung?
Als UMB ISO 14001 (Umweltmanagementbeauftragter) in einem mittelständischen Unternehmen habe ich viele unterschiedliche Aufgaben und Pflichten. Die Planung der Umweltziele und die Planung der Umweltprogramme zur Erreichung der gesteckten Ziele ist ein wesentliches Element unseres Umweltmanagementsystems (UMS). Nachdem wir die Umweltaspekte und bindenden Verpflichtungen unseres Unternehmens kennen, geht es nun darum, die vorhandenen bedeutenden Umweltaspekte durch das Setzen von realistischen Umweltzielen kontinuierlich zu verbessern.
Bindende Verpflichtungen ISO 14001 im Rahmen unseres Umweltmanagementsystems festzulegen und zu überwachen stellt mich als UMB immer wieder vor große Herausforderungen. Ich bin Umweltmanagementbeauftragter in einem mittelständigen Unternehmen. Dies ist nicht nur bei den regelmäßig stattfindenden internen und externen Audits der Fall, auch Kunden und Behörden und sogar unsere Versicherungen möchten, dass wir alle unsere Verpflichtungen kennen und vollständig einhalten. Theoretisch hört sich das selbstverständlich an, in der Praxis ist dies aber kaum zu schaffen. Bislang hat zwar alles immer gut geklappt, aber ein gutes Gefühl habe ich dabei nicht. Vor allem, da die Nichteinhaltung von Gesetzen und sonstige bindende Verpflichtungen auch schwerwiegende Folgen haben kann. Machen wir uns also daran, Ordnung in unserem System zu schaffen!
Das Wasserhaushaltsgesetz ist die zentrale Rechtsvorschrift, mit der das Umweltmedium Wasser vor Verunreinigung geschützt und die Nutzung der nicht unbegrenzt verfügbaren Ressource Wasser reguliert wird. Wir beschäftigen uns hier mit seinen zentralen Inhalten für Unternehmen. Kern des WHG ist die grundsätzliche Erfordernis einer Erlaubnis oder Bewilligung für jede Gewässerbenutzung. Wir beschäftigen uns mit dem Aufbau und den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes, aber auch mit der Abwasserverordnung sowie dem Abwasserabgabengesetz.
Ziel der Störfallverordnung ist es, Menschen und Umwelt vor Gefahren von freigesetzten, gefährlichen Stoffen zu schützen. Schon das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) von 1974 sollte nicht nur vor schädlichen Umwelteinwirkungen, sondern „soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt“, auch vor Gefahren schützen. Entsprechend mussten die Genehmigungsunterlagen bereits nach der 9. BImSchV von 1977 Angaben dazu enthalten, welche Maßnahmen es zum Schutz „vor sonstigen Gefahren“ gab. Der Chemie-Unfall im italienischen Seveso 1976 führte dann zur detaillierten Regelung dieses Themas mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) von 1980. 1982 verabschiedete auch die EG eine Richtlinie zum Thema („Seveso-Richtlinie“), die seither auch das deutsche Störfallrecht maßgeblich prägt.
Die BImSchV macht Vorgaben zum Bau und Betrieb von Anlagen und gibt z.B. Emissionsgrenzwerte, Ableitbedingungen und Brennstoffeinsatz vor. Die BImSchV wurde auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen. Sie legt konkrete Vorschriften und Grenzwerte zur Reduzierung von Immissionen in verschiedenen Bereichen fest. Dazu gehören z.B. der Betrieb von Feuerungsanlagen.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt anlagenbezogene Anforderungen und Genehmigungen für den betrieblichen Umweltschutz vor. Das Bundesimmissionsschutzgesetz steht im Mittelpunkt des Rechts zur Luftreinhaltung in Deutschland. Viele praktisch wichtige Vorgaben finden sich jedoch auch in den mehr als 30 Verordnungen zu diesem Gesetz (BImSchV). Eine zentrale Rolle für den betrieblichen Umweltschutz spielen die anlagenbezogenen Anforderungen im BImSchG. Viele Betriebe mit „Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen“ benötigen gemäß dieser Anforderungen eine erforderliche Genehmigung.
Das Immissionsschutzrecht ist Teil des Umweltrechts und regelt die Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung in Deutschland. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz von 1972 war nach dem Abfallbeseitigungsgesetz aus dem gleichen Jahr das zweite spezifische Umweltgesetz, das der Bund nach einer Änderung des Grundgesetzes, erlies. Das Immissionsschutzrecht bezieht sich auf eine Gruppe von Gesetzen und Verordnungen, die darauf abzielen, die Umwelt und die Gesundheit von Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Immissionen sind dabei alle Arten von Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Strahlung, Licht und ähnliches, die von einer Anlage oder Tätigkeit ausgehen und auf die Umgebung einwirken.
Ökodesign trägt dazu bei, die Umweltauswirkungen eines Produktes zu reduzieren. Die ISO 14006 dient dabei als Leitfaden. Zentrale Elemente eines Umweltmanagementsystems sind die Ermittlung der Umweltaspekte, die die Organisation steuern und beeinflussen kann, sowie die Bestimmung der bedeutenden Umweltaspekte. Diese sind nämlich der zentrale Ansatzpunkt für das Umweltmanagement. Für den Umgang mit den bedeutenden Umweltaspekten sind z.B. Maßnahmen festzulegen, die den Kern der betrieblichen Planung und Steuerung bilden. Bei der Ermittlung der Umweltaspekte sind auch Produkte und Dienstleistungen der Organisation zu berücksichtigen. Mit der Revision der ISO 14001 im Jahr 2015 hat bei der Bestimmung der Umweltaspekte auch die Berücksichtigung des Lebensweges Einzug in die Norm gefunden. So ist dieser Punkt auch wieder stärker in den Fokus der Zertifizierungsauditoren gerückt . Grund genug, ihn einmal näher zu betrachten.
Mit den Vorschriften zur Produktverantwortung im KrWG soll der Entstehung von Abfällen bereits an der Wurzel entgegengewirkt werden. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind in Teil 3 (§§ 23 – 27) Vorschriften zur Produktverantwortung enthalten, die jedoch in vielen Fällen nicht vollzugsfähig sind. „Kraft“ erhalten sie also erst durch Verordnungen, die auf Grundlage der §§ 24 und 25 KrWG erlassen werden. Dazu kommen für spezielle Abfallarten weitere Vorschriften hinzu, die zumeist als Reaktion auf Vorgaben der EU erarbeitet wurden. Hierzu gehören etwa das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und das Batteriegesetz. Die Regelungen zur Produktverantwortung wollen wir uns im Folgenden betrachten.
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