Umweltmanagement ISO 14001 & Umweltschutz

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird von Verordnungen konkretisiert. Wir zeigen Ihnen die für abfallerzeugende Betriebe auf. Seit das Gesetz 2012 in Kraft getreten ist, wird es immer wieder durch neue Rechtsverordnungen rund um die Verwertung und Überwachung von Abfällen erweitert. Ziel und Zweck des Gesetzes ist dabei die Reduzierung / Vermeidung von Abfällen sowie eine funktionierende Abfallwirtschaft und Kreislaufwirtschaft. Um dies zu ermöglichen gelten für die abfallentsorgenden Unternehmen grundlegenden Verordnungen bei der Beseitigung von Abfällen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt auf oberster Ebene die Schonung natürlicher Ressourcen und die Abfallbewirtschaftung. Neue Impulse für Abfallvermeidung und das Recycling von Abfällen gingen von der EG aus. Die Abfallrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2008 zwang die Bundesrepublik Deutschland, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1994 anzupassen. Ressourcen sollten effizienter genutzt werden. Im Titel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) von 2012 tauchten die Abfälle schon gar nicht mehr auf. In der Realität verschwanden sie dadurch aber nicht, das Nettoabfallaufkommen nahm ab 2012 sogar zu. Wieder war es eine EU-Regelung, die Anstöße zur Weiterentwicklung gab. Im Jahr 2020 folgte darauf hin die Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an die geänderte Abfallrahmenrichtlinie von 2018. Der korrekte Titel des Gesetzes lautet dabei „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“.
Das Abfallrecht in Deutschland entwickelte sich vom Abfallgesetz in den 70ern bis zum heutigen Kreislaufwirtschaftsgesetz. Doch der Weg zum heutigen Kreislaufwirtschaftsrecht war lang. Mit der industriellen Massenproduktion im Zuge des „Wirtschaftswunders“ nahm in den 1950er und 1960er Jahren die Abfallmenge in Deutschland stark zu. Die Ablagerung der Abfälle fand damals zu größten Teil einfach irgendwo in der Landschaft statt. Als Reaktion hierauf gab es in den frühen 1970er Jahren erste gesetzliche Regelungen zur geordneten Deponierung von Abfällen. Als diese sichergestellt war – und zudem inspiriert von der Ölkrise 1973 – geriet die Nutzung der in den Abfällen enthaltenen Rohstoffe (und ihr Energiegehalt) in den Fokus der Gesetzgebung in der europäischen Gemeinschaft (EG) und auch in Deutschland. Dies führte zum Entstehen des heutigen Kreislaufwirtschaftsrechts.
Das Umweltrecht in Deutschland sichert die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen an unternehmerischen Handel. Dies gilt heute vor allem im produzierenden Gewerbe. Das war aber nicht immer der Fall. Nach ersten Anzeichen in den 1950er Jahren, entstand Anfang der 1970er Jahre auch in der Bundesrepublik Deutschland eine eigenständige Umweltpolitik. 1971 legte die Bundesregierung ihr erstes Umweltprogramm vor. Im gleichen Jahr wurden mit dem Fluglärmschutz- sowie dem Benzinbleigesetz die beiden ersten spezifischen Umweltgesetze verabschiedet. Im Jahr 1972 folgte das Abfallbeseitigungsgesetz. Auch die DDR schuf 1970 mit dem Landeskulturgesetz ein Gesetz, das „der Erhaltung, der Verbesserung und effektiven Nutzung der natürlichen Lebens- und Produktionsgrundlagen der Gesellschaft – Boden, Wasser, Luft sowie Pflanzen- und Tierwelt …“ dienen sollte. Wir zeigen Ihnen auf, wie sich das Umweltrecht in Deutschland von den 1970ern bis heute entwickelt hat
Mit der Lebenswegbetrachtung nach ISO 14001 können Unternehmen ihre Umweltaspekte ermitteln und so ihre Umweltleistung verbessern. Seit der Revision im Jahr 2015 hat die „Berücksichtigung des Lebensweges“ Einzug in die DIN ISO 14001 – und damit auch in die EMAS – gehalten. Zum einen müssen die Umweltauswirkungen der von der Organisation steuer- oder beeinflussbaren Aspekte von Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen unter Berücksichtigung des Lebensweges bestimmt werden. Zum anderen muss das Ergebnis der Betrachtung des Lebensweges bei der betrieblichen Planung und Steuerung berücksichtigt werden. Dies ist notwendig im Entwicklungsprozess für Produkte oder Dienstleistungen, bei der Beschaffung, bei der Festlegung von Anforderungen an externe Anbieter sowie bei der Bereitstellung von Informationen. Im Folgenden bringen wir Ihnen die Hintergründe und die Umsetzung dieser Anforderungen näher.
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