Wie funktioniert durch Prüfmittelmanagement eine professionelle Prüfmittelüberwachung mit der richtigen Prüfmittelkalibrierung?

Damit Ihre Prüfmittelüberwachung im Rahmen Ihres Prüfmittelmanagement sowohl effektiv als auch effizient stattfindet, sollten Sie die Prüfmittelkalibrierung weder zu selten noch zu häufig durchführen. In Zeiten der Wehrpflicht beispielsweise pflegte man noch den Begriff des „Kaputtwartens“. Die nachfolgende Begriffsbedeutung ist in einem nicht ganz ernst gemeinten Bundeswehr-Lexikon nachzulesen: „Aufgrund der chronischen Beschäftigungslosigkeit innerhalb der technischen Truppe kommt es immer wieder vor, dass auch technisch einwandfreie Fahrzeuge und Geräte ständig auseinander genommen und wieder zusammengebaut werden, bis sie irgendwann tatsächlich kaputt sind.“ Diese Auswüchse begrenzen sich jedoch nicht ausschließlich auf das Militär. Gerade im Bereich von Prüfmitteln passiert ähnliches. Manche Prüfmittel werden tatsächlich „kaputtkalibriert“, d. h. sie werden häufiger kalibriert als für Prüfungen genutzt. Wie Sie dies bei Ihrer Prüfmittelüberwachung vermeiden, lesen Sie nachfolgend.

Wie identifizieren Sie, wann eine Prüfmittelkalibrierung notwendig ist?

Bei dieser Identifizierung hilft uns die freie Enzyklopädie Wikipedia mit folgender Begriffsbestimmung weiter: „Prüfmittel sind Messgeräte oder Vorrichtungen, die in einem Produktionsprozess zur Sicherstellung der Produktqualität eingesetzt werden.“ Beispiele für Prüfmittel sind Maßstäbe (DIN 865, DIN 866), Messschieber (DIN 862), Messschrauben (DIN 863), Messuhren, Feinzeiger, elektrische Messtaster und Lehren. D. h. jedes Messmittel kann nach dieser Definition ggf. ein Prüfmittel sein. Andere, z. B. als Testhilfsmittel gekennzeichnete Messmittel, unterliegen nicht der Kalibrierung.

Was fällt unter die Prüfmittelüberwachung? Abgrenzung Messmittel - Prüfmittel

Häufig wird dabei übersehen, dass Prüfmittel automatisiert bei „In-Prozess-Prüfungen“ zur Anwendung kommen: So ist z. B. eine Druckmessdose zur Gewichtsmessung, die CNC-gesteuert Mischungen von Komponenten abwiegt (welche danach nicht nochmals geprüft werden), eindeutig ein überwachungspflichtiges, zu kalibrierendes Prüfmittel.


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Prüfmittelüberwachung - sind Prüfmittel zu eichen oder zu kalibrieren?

Grundsätzlich gilt: Für die gesetzlich festgelegten Anwendungsbereiche und Messgerätearten liegt die Entscheidung, ob ein Prüfmittel kalibriert oder geeicht wird, nicht beim Anwender. Das Eichgesetz regelt eindeutig, welche Messgeräte im gewerblichen Verkehr und anderen Bereichen zugelassen und geeicht sein müssen. Der Prozess der Eichung wird ausschließlich von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt. Verstöße gegen das Eichgesetz werden als Ordnungswidrigkeiten (§ 19 EichG) mit Bußgeldern geahndet. Natürlich können Sie über die Forderungen des Eichgesetzes hinaus zusätzlich eine Prüfmittelkalibrierung, im Rahmen Ihrer Qualitätssicherung, in kürzeren Abständen durchführen, z. B. wenn der Kunde dies verlangt. Deshalb kann eine Prüfeinrichtung geeicht sein und Sie kalibrieren zwischendurch trotzdem. Die Verantwortung der Prüfmittelüberwachung PMÜ liegt wie immer beim Anwender.

Welche Forderungen stellt die DIN EN ISO 9001 im Prüfmittelmanagement an die Prüfmittelkalibrierung?

Sichere und genaue Prüfmittel sind die Basis einer fehlerfreien Produktion oder Dienstleistung. Denn nur mit zuverlässigen Messergebnissen können Sie richtige Entscheidungen treffen! Um dies abzusichern fordert die DIN EN ISO 9001:2015 im Kapitel 7.1.5 für Ihre Prüfmittelverwaltung, dass Prüfmittel entsprechend geeignet sein müssen und ihre fortlaufende Eignung aufrechterhalten werden muss. Dabei müssen Sie im Rahmen der Prüfmittelüberwachung einen Nachweis der Eignung dokumentieren.

Wenn messtechnische Rückführbarkeit gefordert oder von der Organisation sichergestellt werden soll, müssen:

  • Sie Ihre Messgeräte verifizieren oder kalibrieren,
  • Sie den Kalibrierstatus kennzeichnen.
  • Messgeräte vor Änderungen der Einstellungen, Beschädigung oder Verschlechterung geschützt sein.

Werden fehlerbehaftete Messungen festgestellt, müssen ggf. geeignete Maßnahmen eingeleitet werden.

Prüfmittelüberwachung - so legen Sie den Kalibrierzyklus fest

Ein Regelwerk, das Sie für neue Prüfmittel bei der Festlegung des „Startintervalls“ unterstützt, ist ISO 10012. Diese Norm spricht von angemessenen, regulär periodischen Zeitintervallen, die auf der Grundlage ihrer Messbeständigkeit, ihres Zwecks sowie ihrer Verwendungsart festgelegt werden sollen. Ein wichtiges Kriterium ist die „technische Intuition“, gewonnen durch Erfahrung des Anwenders, Empfehlungen des Herstellers, Umfang und Ausmaß des Einsatzes, dem Umgebungseinfluss und der angestrebten Messgenauigkeit. Dabei ist zwangsläufig ein Kompromiss zwischen dem Risiko einer Fehlmessung und den Kosten der Prüfmittelüberwachung zu finden. Liegt nun ein Prüfmittel bei der regelmäßigen Kalibrierung innerhalb seiner Spezifikationsgrenzen, übernehmen Sie die Ergebnisse in die „Überwachungskurve“. Ein Eingriff am Prüfmittel ist ggf. noch nicht notwendig. Wichtig ist jedoch bei Ihrem Prüfmittelmanagement die Veränderung der Genauigkeit des Prüfmittels zu erfassen. Mit dem Monitoring dieser Kurve können Sie dann nach einigen Kalibriervorgängen mittels Extrapolation die Sinnhaftigkeit des festgelegten Erstintervalls bewerten.

Wie legen Sie die Kalibrierprozesse für Ihre Prüfmittel fest?

ISO 9001 enthält keine Vorgabe, ob die Organisation im Rahmen ihrer Prüfmittelüberwachung ihre Prüfmittel selbst kalibrieren sollte oder dies durch einen Kalibrierdienst durchführen lassen sollte. Eines fordert sie auf jeden Fall: Dokumente zur wirksamen Leitung und Lenkung der Prozesse. Dies gilt somit auch für den Prozess der Kalibrierung. In einem Vorgabedokument sollten Sie deshalb folgende Punkte beschreiben:

  • Wie die Rückführung der verwendeten Messeinrichtungen auf ein nationales Normal gegeben ist.
  • Die notwendigen sicherzustellenden Umgebungsbedingungen für die Kalibrierung.
  • Im Rahmen des Kalibrierverfahrens Vorgaben zu
    • der Kalibrierfähigkeit,
    • dem Kalibrierumfang am Prüfmittel,
    • dem konkreten Kalibrierablauf.
  • Handlungsanweisung zu Korrekturmaßnahmen bei eventuellen Überschreitungen der Toleranz.
  • Vorgaben zur Ermittlung und Angabe der zu berücksichtigenden Messunsicherheit.
  • Vorgaben zur Kennzeichnung des Kalibrierstatus.
  • Festlegungen im Zusammenhang mit der Dokumentation der Kalibrierergebnisse.

Durch den zunehmenden Einsatz von Rechnersystemen als Bestandteil moderner Prüfeinrichtungen wird die Prüfsoftware zu einem gesondert zu betrachtenden Kriterium.

Wie ist bei der Prüfmittelkalibrierung der optimale Kalibrierintervall?

Realisieren Sie die Rückverfolgung zum Prüfmittel

Laut der DIN EN ISO 9001 muss Ihre Organisation ermitteln, ob eine Rückverfolgbarkeit notwendig ist. Im Falle der Prüfmittel, müssen Sie diese Frage mit „ja“ beantworten. Denn nur so können Sie im Falle eines „dejustierten“ Prüfmittels, die Bewertung der vorherigen vorgenommenen Messungen realisieren. Sie sollten auf Ihren Prüfprotokollen deshalb grundsätzlich die Prüfmittel-Nummer vermerken.


Ihre Vorlage zur Erstellung einer Prozessbeschreibung im Prüfmittelmanagement

Vorlagen: Mit der Prozessbeschreibung Prüfmittelmanagement können Sie Ihre Mess- und Prüfmittel normkonform zur ISO 9001 lenken. Oder nutzen Sie unsere Prozessaudit Checkliste Prüfmittelmanagement, um eine optimale Qualität der Messungen an Produkten und Prozessen sicher zu stellen.


Das müssen Sie bei einem Kalibrierergebnis „N.I.O“ beachten

Werden die zulässigen Toleranzgrenzen für das Prüfmittel überschritten, ist natürlich eine Justage bzw. ein Abgleich notwendig. Dabei wird für diesen Fall gemäß DIN EN ISO 9001 folgender Ablauf gefordert: Damit die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der letzten Tage oder Wochen bewertet werden können, sind die Kalibrierwerte vor der Justage erforderlich. Aufgrund dieser Werte müssen Sie dann entscheiden, ob weitere Korrekturmaßnahmen erforderlich sind:

  • Müssen Sie im Prozess befindliche Produkte nochmals prüfen?
  • Müssen Sie Produkte aus dem Auslieferungslager holen und prüfen?
  • Sollen Sie Ihre Kunden informieren?
  • Müssen Sie eine Rückrufaktion starten?
  • ...
 

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