IFS 8 – Überblick der Änderungen des IFS Food

Im April 2023 wurde der IFS 8 (IFS Food in der Version 8) veröffentlicht. Hintergrund der Anpassung ist die Anpassung an den neuen Codex Alimentarius, die neue ISO 22003-2 für Produkt- und Prozessnormen sowie die Anpassung an die GFSI Benchmark Anforderungen. Der IFS Food zählt zu den wichtigsten Standards in der Lebensmittelbranche. Er definiert die Anforderungen, die für alle Hersteller und Verpackungsunternehmen von Lebensmitteln gelten.

Audits in der Standardversion 8 sind ab dem 01.10.2023 möglich. Verpflichtend ist die Anwendung ab dem 01.01.2024. Für Unternehmen im unangekündigten Auditmodus ist die neue Version verpflichtend, wenn das Auditzeitfenster am 01.10.2023 oder später startet. Es gibt Ausnahmeregelungen für Ergänzungsaudits.

Erfahren Sie hier, welche Änderungen sich durch die neue Standardversion ergeben.

Was hat sich im IFS 8 geändert?

Für Betriebe, die ihre Produktion neu starten, empfiehlt der IFS 8 nun einen Mindestzeitraum von drei Monaten bis zum Erstaudit. Die Version 8 definiert für diverse Anforderungen die Zeitperioden, welcher bisher nur als regelmäßig oder jährlich angegeben wurden. Es wurde ein neuer „Star“ Status für unangekündigte Audits definiert.

Die markanteste Anpassung ist die erneute Änderung des Bewertungssystems, so dass wieder die B-Bewertung als Abweichung möglich ist. Dies wurde in der letzten Revision geändert und nun revidiert. B-Abweichungen sind genauso zu bearbeiten wie C- und D-Bewertungen.

Auch bei den K.O.- Kriterien ist wieder eine B-Bewertung möglich – jedoch führt diese Wertung von 0 Punkten zum Vergleich zu 15 Punkten in den übrigen Anforderungen.

Bewertung IFS Food Version 8

Die Bearbeitung des Maßnahmenplans muss, wie in der Version 7, innerhalb von vier Wochen, inklusive Einreichung von objektiven Nachweisen, erfolgen. Beispiele für akzeptable Nachweise hierfür sind:

  • Schulungsunterlagen
  • aktualisierte Dokumente, Formulare
  • Vorher-Nachher-Fotos
  • E-Mails als Informationsnachweis
  • internes Audit oder Betriebsbegehung
  • Rechnungen über Reparaturen (Angebote sind nicht akzeptabel)

Gesamtkatalog VOREST AG

Alle Informationen zur Revision des IFS 8 für Sie zusammengefasst

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Änderungen bei den Anforderungen im IFS Food Version 8

Nachfolgend zeigen wir Ihnen, welche Neuerungen sich in den einzelnen Kapiteln im IFS Food Version 8 ergeben.

Ergänzungen in Kapitel 1 zu den Themen Politik und Nachhaltigkeit

Zum Thema Unternehmenspolitik und Nachhaltigkeit ergeben sich einige Änderungen. Nachhaltigkeit, Legalität und Authentizität sind neue Pflichtangaben in der Unternehmenspolitik. Die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheitskultur wurden klarer definiert. Ziele für jede der vier Dimensionen der Lebensmittelsicherheitskultur sind nun zu definieren. Im Bereich der Meldepflichten wurde die Anforderung an die Meldung behördlicher Besuche konkretisiert.

Ein Managementreview soll innerhalb von zwölf Monaten erfolgen. Ein Zeitraum von 15 Monaten ist neu als Maximum angegeben.

Welche Neuerungen gibt es in Kapitel 2?

Validierung des HACCP-Plans und Festlegung von Überprüfungsverfahren (2.3.11.1) stellen einen neuen Punkt im IFS 8 dar: „Die Validierungsverfahren, einschließlich der Revalidierung nach jeder Änderung, die sich auf die Lebensmittelsicherheit auswirken können, sind zu dokumentieren, umzusetzen und aufrechtzuerhalten, um sicherzustellen, dass der HACCP-Plan geeignet ist, die ermittelten Gefahren wirksam zu kontrollieren.“

IFS 8 Änderungen bei der Personalhygiene in Kapitel 3

Die Vorgaben zur Personalhygiene bzw. deren Einhaltung muss innerhalb von drei Monaten geprüft werden. Die Wirksamkeit von Schulungen/Ausbildungen wird in den Fokus genommen.

Die Erweiterungen in Kapitel 4

Der K.o.-Punkt 4 wurde im IFS 8 um den Prüf- und Überwachungsplan erweitert. Der Einkauf wurde um den Bereich Food Fraud ergänzt. Es ist ein Verfahren für die Beschaffung von Materialien sowie die Zulassung und Überwachung von (internen und externen) Lieferanten zu entwickeln, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Dieses Verfahren muss folgendes enthalten:

  • Risiken im Zusammenhang mit Rohstoffen und/oder Lieferanten
  • erforderliche Leistungsstandards (Zertifizierung, Herkunft usw.)
  • Ausnahmesituationen (z.B. Notkäufe) und – je nach Risiko – zusätzliche Kriterien z.B.:
    • von einer erfahrenen sowie kompetenten Person durchgeführte Audits
    • Prüfergebisse
    • Lieferantenzuverlässigkeit
    • Beschwerden
    • Lieferantenfragebogen

Bei der Prüfung der korrekten Kennzeichnung (4.5.3) werden nun Prüfintervalle als Minimum vorgegeben. Für Chemikalien gibt es nun eine gesonderte Anforderung (4.12.3). Bei der Reinigung und Desinfektion sind nun auch die CIP-Kriterien aufgeführt. Prüfungen des Reinigungserfolges sollen von einer benannten Person zu prüfen. Bei der Rückverfolgbarkeit wurden die Regelungen an die Rückverfolgbarkeit der Primärverpackung nun im Standard verankert. Beim Allergenmanagement sind nun auch das Personal und Besucher zu berücksichtigen. Zudem wird diesem Absatz das Thema Food Defense zugeordnet und ist nun unter Punkt 4.21 ff zu finden. Wie man mit externen Inspektionen und behördlichen Besuchern umgeht, ist dabei in die Anforderung 4.21.2 mit einbezogen.

Was ändert sich in Kapitel 5 im IFS Food Version 8?

Bei den Prüfmitteln wurde folgender Aspekt ergänzt: „Wurde eine Fehlfunktion festgestellt, so sind die Auswirkungen auf Prozesse und Produkte zu bewerten, um festzustellen, ob nicht konforme Produkte verarbeitet wurden.“. Unter 5.6 „Tests und Umweltüberwachung“ wurde eine neue Anforderung hinzugefügt: „Auf der Grundlage der Risiken sind die Kriterien für das Umgebungsmonitoring dokumentiert, umgesetzt und aufrechtzuerhalten“. „Rückrufaktionen, Produktrücknahmen und Zwischenfällen“ wurde wie folgt konkretisiert: die Zuweisung von Zuständigkeiten, Schulung der verantwortlichen Personen und dass der Kommunikationsplan die Einbeziehung von Kunden und Endverbraucher mit einschließt.

Kapitel 6 entfällt

Dieser Abschnitt ist in der neuen Fassung gestrichen (Food Defense nun unter 4.21).

Zusammenfassung der neuen Version

Zusammengefasst geht es bei der Überarbeitung des IFS Food Version 8 vor allem um eine Vereinfachung bei der Anwendung des Standards. Einige Anforderungen werden neu zugeordnet, um näher an den Auditvorgaben zu bleiben. Außerdem wird das Bewertungssystem, vor allem die B-Bewertung, überarbeitet und allgemein auf eine einheitlichere und konkretere Formulierung geachtet.

 

 

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