Konformität bezeichnet die Übereinstimmung mit Festlegungen. Wird sie zugesichert, schafft dies bei den Menschen Vertrauen und Sicherheit. Konformität ist dabei ein wichtiger Faktor für die Qualitätssicherung, da sie sicherstellt, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung den Erwartungen der Kunden und den Anforderungen der Regulierungsbehörden entspricht. Dieses Vertrauen kann sich jedoch nur dann bilden, wenn der Prozess der Bestätigung der Konformität und die daran beteiligten Akteure ebenfalls vertrauenswürdig sind. Dies wiederum funktioniert nur, wenn relevante Regelwerke, wie Gesetze und Normen erkannt, verstanden, beachtet und erfüllt werden.
Die Wirtschaft setzt bei der Auswahl von Geschäftspartnern, Akquisition von Beschäftigten und Beschaffung von Gütern zunehmend auf Zertifikate. Sogar bei den Verbrauchern dienen Normen und Qualitätssiegel zur Orientierung und zur Absicherung von Kaufentscheidungen. Was ist der Hintergrund dieses Denkens? In den genannten Fällen geht es darum, auf der Basis von erwarteten Eigenschaften eine Auswahl zu treffen. Solche Entscheidungen sind leider immer mit der Unsicherheit verbunden, ob die vorgegebenen oder allgemein erwarteten Anforderungen auch wirklich eingehalten werden. Hier kommt der Begriff der Konformität ins Spiel.
Was bedeutet der Begriff „Konformität“?
Konformität bezieht sich auf die Übereinstimmung eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Systems mit bestimmten Standards, Vorschriften oder Normen. Konformität kann sich auf interne Qualitätsstandards oder externe Vorschriften oder Normen beziehen, die von Regierungsbehörden, Branchenverbänden oder anderen Organisationen festgelegt wurden.
Im Bereich des Qualitätsmanagements bezieht sich Konformität darauf, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung den festgelegten Anforderungen entspricht. Dies kann bedeuten, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung den internen Qualitätsstandards eines Unternehmens entspricht oder den Anforderungen aus Normen oder Vorschriften, wie beispielsweise der ISO 9001 oder anderer Branchenstandards.
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Der Unterschied zum Begriff „Qualität“
Qualität und Konformität – sind diese Begriffe synonym zu sehen oder unterscheiden sie sich? Letzteres ist der Fall. Und der Unterschied ist sogar wesentlich. In der für das Qualitätsmanagement wichtigsten Normenfamilie ist in der DIN EN ISO 9000 der Qualitätsbegriff wie folgt festgelegt: „Qualität ist der Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale Anforderungen erfüllt.“ Inhärent bedeutet in diesem Kontext „innewohnend“, insbesondere als ständiges Merkmal. Sind z.B. die Anforderungen der Kunden in Hinsicht der Produktsicherheit nur „moderat“, dann liegt bereits bei der Erfüllung dieser moderaten Anforderungen ein hohes Qualitätsniveau des Produktes vor. Dieser Qualitätsnachweis ist jedoch noch lange kein Konformitätsnachweis, da diese Anforderungen ggf. subjektiv und nicht repräsentativ sind. Ein anderer Kunde könnte nämlich ganz andere Anforderungen äußern.
Wird dieses Produkt jedoch auf seine Übereinstimmung mit anspruchsvollen Sicherheitsnormen überprüft und dessen Konformität wird in einem GS-Zertifikat bestätigt, ist dies ein objektiver Nachweis für das Sicherheitsniveau des Produkts. Diese Konformitätsaussage lässt nun einen Vergleich der technischen bzw. funktionalen Qualität des Produktes zu, der aufgrund der unterschiedlichen Kundenanforderungen vorher nicht möglich war. Eine Konformitätsaussage sollte sich deshalb immer auf eine dokumentierte bzw. auf eine normativ gültige Festlegung beziehen.
Warum wurden Konformitätsnachweise eingeführt?
Einer der wichtigsten Gründe zur Einführung von Konformitätsnachweisen war der Abbau von Handelshemmnissen. Der Abbau dieser Handelsbarrieren und damit die Förderung des internationalen Handels erfordert den internationalen Konsens bei der Definition von (Qualitäts-)Standards. Produkte und Dienstleistungen jeder Art sollten unter vergleichbaren Umständen konzipiert, produziert bzw. erstellt und geprüft werden. Nur wenn deren Qualität und die Erfüllung von Anforderungen und Erwartungen vergleichbar ist, kann dies gelingen. Die Forderungen nach einer Konformitätserklärung bzw. Konformitätsbewertung wurde somit aus unterschiedlichen Gründen in die Welt gebracht:
- So forderte zum Beispiel eine stetig steigende Zahl von Unternehmen von ihren Lieferanten den Nachweis eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems.
- Im Gegensatz dazu musste und muss im Rahmen von Gesetzen, zum Beispiel für bestimmte Produkte, der Nachweis der Produktsicherheit durch einen Konformitätsnachweis erbracht werden.
- Es ist jedoch auch möglich, dass eine Organisation die Konformität ihres Managementsystems oder ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen mit vorhandenen Vorgaben nachweisen will, um das Vertrauen der Kunden zu erlangen. Die zugrunde liegende Basis ist jedoch immer die Richtigkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Konformitätsaussagen.
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Konformität im öffentlichen Recht und im Privatrecht
Eine wichtige Unterscheidung in Hinsicht der Konformitätsaussage ist, ob diese in Zusammenhang mit öffentlichem Recht oder Privatrecht steht.
Privatrecht
Dieses regelt das Verhältnis von Bürger zu Bürger. Man spricht in diesem Zusammenhang von Rechtsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Rechtssubjekten. Im Rahmen eines Vertrages wird häufig die Übereinstimmung mit Prüfbescheinigungen oder sonstigen Konformitätsdokumenten vereinbart. Es steht den Vertragsparteien dabei frei, welche Vereinbarungen sie treffen und wie detailliert und umfassend die Dokumentation der Ergebnisse erfolgen soll.
Öffentliches Recht
Dieses regelt das Verhältnis vom Staat zu den Bürgern. Es handelt sich also um Rechtsbeziehungen zwischen Hoheitsträgern und Rechtsunterworfenen. In vielen Fällen haben Gesetzgeber und Behörden deshalb bestimmt, wie die Übereinstimmung von Produkten mit speziellen Vorschriften zu erfolgen hat und mit welchen Dokumenten dies zu bestätigen ist. Dies erstreckt sich von Gesetzen, Rechtsvorschriften und Ausführungsbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland bis hin zu übernationalen Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Richtig schwierig wird es bei außereuropäischen Exportgeschäften, wenn die Gesetzeslage im Empfängerland nur unzureichend bekannt ist.
In den meisten Fällen ist jedoch davon auszugehen, dass sowohl gesetzliche Vorgaben des öffentlichen Rechts, als auch vertragliche Anforderungen des Privatrechts zu berücksichtigen und einzuhalten sind. Da die beiden Anforderungsbereiche sehr oft vermischt werden, muss der Lieferant dies auseinanderhalten, was oft nicht wirklich leichtfällt.
Wie erfolgt die Bestätigung bzw. Bescheinigung von Konformität?
Mit dem Begriff „Konformitätsbewertung“ steht eine ganze Reihe von Tätigkeiten in Verbindung. Um einen Überblick zu erhalten, sind im Folgenden einige Begriffe zu den grundsätzlichen Tätigkeiten erläutert:
- Test:
Bestimmung eines oder mehrerer Merkmale eines Konformitätsobjekts. - Zertifizierung:
Externer Nachweis, dass Produkte (Dienstleistungen), Prozesse, Personal, Organisations- oder Managementsysteme spezifische Anforderungen erfüllen, also konform sind. - Inspektion:
Prüfung eines Produktdesigns, Produkts, Prozesses und Ermittlung der Konformität mit spezifischen Anforderungen bzw. auf der Grundlage eines fachlichen Urteils mit allgemeinen Anforderungen. - Kalibrierung:
Herstellung einer Beziehung zwischen den durch Normale zur Verfügung gestellten Größenwerten mit ihren Messunsicherheiten und den entsprechenden Anzeigen der Messmittel mit ihren beigeordneten Messunsicherheiten. - Akkreditierung:
Bestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen. - Gegenseitige Anerkennung:
Vereinbarung, bei der mehr als zwei Parteien die Konformitätsbewertungsergebnisse eines anderen anerkennen oder akzeptieren.
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Wer führt diese Tätigkeiten durch?
Diese Tätigkeiten können durch unterschiedliche bestätigende Personen bzw. Organisationen erfolgen. Ein wichtiger Gesichtspunkt der Unterscheidung ist hierbei, in welcher Beziehung derjenige, der die Bewertung durchführt, zum Gegenstand der Konformitätsbewertung steht. Es wird dabei unterschieden in Erklärungen durch eine erste, zweite oder dritte Seite:
- Die erste Seite
… bezeichnet den Hersteller bzw. Inverkehrbringer. Dieser demonstriert die Konformität hierbei selbst nach außen. Eine solche Herstellererklärung kann im Rahmen gesetzlich geregelter Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich sein (öffentliches Recht) aber auch im vertraglichen Umfeld von Bedeutung sein (Privatrecht). - Die zweite Seite
… stellen Anwender (Kunden oder Nutzer) dar, die ein besonderes Interesse am Gegenstand haben und ihr Vertrauen in das Managementsystem eines Anbieters absichern wollen. - Eine dritte Seite
… darf die Konformitätsbewertung nur durchführen, wenn sie vom Anbieter des Gegenstands als auch von dessen Anwendern bzw. Nutzern unabhängig ist. In diesem Fall wird die Qualität der „Dienstleistung Konformitätsbewertung“ auf einer höheren Stufe durch die Akkreditierung flankierend abgesichert.
Wichtige Normen, Gesetze und sonstige Regelwerke
Unter diesem Punkt ließe sich eine lange Aufzählung von Regelwerken mit normativem Charakter erstellen, die sich mit dem Prozess der Konformitätsbewertung sowie dem Format von Prüf- und Konformitätsnachweisen beschäftigen. Es handelt sich dabei zum einen um Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel das Produkthaftungsgesetz mit den zugehörigen Verordnungen bzw. um die EG-Richtlinien.
Zum anderen umfasst diese Liste auch nationale sowie internationale Dokumente, die von den Normungsorganisationen herausgegeben wurden. Ergänzend sind noch sonstige branchenbezogene Regelwerke zu nennen, die sich aufgrund der vorhandenen Marktdominanz einzelner privatrechtlicher Organisationen als quasi-Standard etabliert haben.
In den im Text genannten bzw. der Grafik dargestellten Dokumenten sind typischerweise inhaltliche Anforderungen an Konformitätsdokumente bzw. Anforderungen an deren Form festgelegt, nicht jedoch die Anforderungen an die Prozesse, Produkte, Dienstleistungen, Personen oder Erzeugnisse, deren Konformität zu bestätigen ist.
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