Schädlingsmanagement – was fordern die Lebensmittelstandards?

Wir zeigen Ihnen, was zum Thema Schädlingsmanagement in lebensmittelverarbeitenden Herstellungsbetrieben gefordert wird. Das Thema Schädlingsbekämpfung/-prävention ist in Lebensmittelbetrieben ein Muss. Die Standards, IFS, FSSC oder BRCGS, haben dies in Anforderungen verarbeitet, allerdings werden in den Audits zu diesem Thema häufig Abweichungen vergeben. Viele Unternehmen sind dann erstaunt, da sie diese Tätigkeit an Dritte abgegeben haben. Beim Thema Schädlingsmanagement ist jedoch der Unternehmer in der Verantwortung und somit auch für die Überwachung zuständig.

In allen GFSI-anerkannten Standards für Lebensmittel gibt es ganz konkrete Vorgaben an das Schädlingsmanagement. Lebensmittelkontrolleure überprüfen diese Vorgaben. Dieser Bereich zählt zu den Präventivprogrammen, die ein Unternehmen umsetzen muss und gehört somit zu den wichtigsten Grundlagen für Hygiene, Qualität und Sicherheit der Lebensmittel.

Allgemeine Anforderungen beim Schädlingsmanagement

Die Bekämpfung von Schädlingen muss auf einem Niveau erfolgen, das auf folgenden Punkten basiert:

  • Arten der festgestellten potenziellen Schädlinge, einschließlich Nagetiere, Insekten und Vögel
  • Eigenschaften der Rohstoffe hinsichtlich ihres Potenzials für gelagerte Schadinsekten
  • Ausrüstung
  • Fertigerzeugnisse
  • Verfahren
  • Standort und Umgebung (z.B. Verhinderung des Eindringens und Beseitigung potenzieller Schädlingsherde)
  • Potenzial für künftige Schädlingsrisiken
  • gesetzliche Vorschriften in dem Land oder der Region, in dem/der sich der Standort befindet

Treten Fälle von Schädlingsbefall auf (d.h. einmalige Befalls Vorkommnisse oder geringe Zahlen), müssen diese angemessen untersucht und Maßnahmen im Rahmen des Schädlingsmanagements ergriffen werden. Liegt jedoch ein Schädlingsbefall vor (d.h. Anzeichen für eine große Anzahl von Schädlingen, die sich im Gebäude oder auf dem Gelände über einen bestimmten Zeitraum hinweg vermehren), wird dies als Kontrollverlust und mangelnde Einhaltung des Schädlingsbekämpfungsprogramms angesehen und führt zur Feststellung einer schwerwiegenden Nichtkonformität.

Für die Dienstleister zur Schädlingsbekämpfung und -prävention ist die DIN EN 16636-2015 „Schädlingsbekämpfungsdienstleistung – Anforderungen und Kompetenzen“ die Grundlage. In der Praxis sieht man diverse Zertifikate, die sich darauf beziehen. Inhalte der Norm sind u.a. der Aufbau eines Systems zur Prävention, Qualifikation, Beschaffung von Schädlingsbekämpfungsmitteln, Dokumentation und Vergabe von Unteraufträgen. Aber auch die wichtigen Lebensmittelstandards stellen Anforderungen an das Schädlingsmanagement.

Schädlingsmanagement_was gehört dazu

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BRC Standard Version 8 über das Schädlingsmanagement

Der BRC hat zum Thema Schädlingsbekämpfung weitere Anforderungen. So ist eine tiefergehende Untersuchung zur Bekämpfung von Schädlingen vorgesehen (Anforderung 4.14.10 – Eine eingehendere, dokumentierte Untersuchung über die Schädlingsbekämpfung muss mit einer risikoabhängigen Häufigkeit erfolgen, mindestens jedoch jährlich. Diese wird von einem Experten der Dienstleistung Schädlingsbekämpfung vorgenommen, der die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung einer Revision unterzieht). Diese Untersuchung muss:

  • eine eingehendere Prüfung der Anlage auf Schädlingsaktivität bieten
  • die existierenden Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung prüfen und Empfehlungen für Änderungen aussprechen.

Wenn Insekten in gelagerten Produkten eine potenzielle Gefahr darstellen, sollten die Besuche zu einem Zeitpunkt angesetzt werden, an dem Zugang zu den Geräten zu Inspektionszwecken möglich ist, so dass der größte Nutzen aus der Untersuchung gezogen werden kann. Wenn die Schädlingsaktivität saisonal bedingt ist, kann die Besichtigung so geplant werden, dass sie mit der Zeit des größten Risikos zusammenfällt.Eingehende bzw. tiefergehende Kontrollen im Rahmen vom Schädlingsmanagement werden zusätzlich zu den regelmäßigen Inspektionen (z.B. monatliche Überprüfung der Fallen) durchgeführt. Ziel ist es, …

  • die bestehenden Maßnahmen zu überprüfen, um eine kritische Bewertung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen des Standorts vorzunehmen und sicherzustellen, dass sie weiterhin angemessen sind.
  • eine eingehende Bewertung des Standorts, der Ausrüstung und der Einrichtungen auf Anzeichen von Schädlingsbefall zu ermöglichen.

Die Überprüfung wird von einem Experten für Schädlingsbekämpfung durchgeführt (z.B. einem Feldbiologen oder einem leitenden Techniker mit einer Qualifikation und langjähriger Erfahrung in diesem Bereich). Idealerweise verfügt der Experte auch über Kenntnisse des Anwendungsbereichs und der Schädlingsbekämpfungsanforderungen der Norm sowie über ein Verständnis für das Umfeld der Lebensmittelherstellung. Letztlich sollte der Betrieb davon überzeugt sein, dass dieser Experte über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Analyse durchzuführen und aussagekräftige Ergebnisse zu liefern.

Festgestellte Abweichungen

Einige typische Abweichungen, die im Rahmen des Schädlingsmanagement auftreten können, sind:

  • Köder / Köderboxen nicht fixiert, verstellt oder verschwunden
  • Keine Schulung durchgeführt
  • Mitarbeiter wissen nicht, dass sie Befall melden sollen
  • Pläne nicht aktuell (neues Gebäude, Nebengebäude o.ä.)
  • Angemietete Räume fehlten
  • Unannehmbare Befallssituation
  • Befall an Abfallcontainern für Lebensmittel, da diese nicht verschlossen waren
  • Keine Dokumentation der Kontrolle auf Befall beim Wareneingang
  • Abgehängte Decken nicht berücksichtigt
  • Schlagfallen werden nicht täglich dokumentiert/überprüft
  • Maßnahmen aus Anmerkungen, z.B. zu baulichen Mängeln, wurden nicht abgearbeitet
  • Netzstecker gezogen bei UV-Fallen
  • Kein Röhrentausch der UV-Fallen
  • Bauliche Mängel (Tor nicht dichtschließend)

Pflichtbegründung IFS Food zum Schädlingsmanagement

Die Pflichtbegründung ist ein Muss für den IFS-Bericht – Sie müssen diese also gut vorbereiten!
Für 4.13.2 ist dies das Minimum:

  • Wurde das Monitoring bzw. die Gefahrenanalyse im Rahmen des Schädlingsmanagement von einem externen Dienstleister durchgeführt?
  • Geben Sie die Häufigkeit an, wie z.B. 12 pro Jahr.
  • Legen Sie fest, ob die Schädlingsüberwachung intern von eigenen Mitarbeitern durchgeführt wird oder nicht.
  • Inspektionen beinhalten (z.B. Schadnager, Kriech- und Fluginsekten)
  • Datum der letzten Inspektion
  • bei größerem Schädlingsbefall, der zusätzliche Maßnahmen erfordert und seit der letzten IFS-Bewertung festgestellt wurde: [Wann/Was/Maßnahme].

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