AGB

VOREST Aktiengesellschaft - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Stand März 2012
Geltungsbereich / Leistungsinhalte
Die VOREST AG bietet Seminar-, Lehrgangs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie weitere ergänzende Beratungs- und
Informationsleistungen an. Sie bietet ferner die dazugehörigen Lehrmaterialien und Recherchemöglichkeiten in Datenbanken
an.
Zudem bietet die VOREST AG Vorlagen und Checklisten sowie vollständige Managementsysteme im Geschäftsbereich
Fachinformationen an.
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der VOREST AG erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, die im Widerspruch zu den folgenden
Vertragsbedingungen stehen, werden von der VOREST AG nicht akzeptiert.
Die von der VOREST AG eingesetzten Berater / Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrage und im
Namen der VOREST AG. Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit Beratern / Trainer sind ausschließlich über die VOREST AG
abzuwickeln.
§ 2
Angebot / Bestellung / Vertragsschluss
Die Anmeldung oder Bestellung durch den Vertragspartner hat entweder schriftlich per Post oder Fax (an VOREST AG,
Bleichstraße 81, 75173 Pforzheim, Fax-Nr. +49 (0)7231.922391-60) oder per Internet (www.vorest-ag.com, info@vorest-
ag.de) zu erfolgen. Mit dem Auftrag/Anmeldung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot, die bestellte Ware
oder Leistung erwerben zu wollen. Der Vertragspartner erhält von der VOREST AG unverzüglich eine schriftliche oder
elektronische Anmeldebestätigung. Diese stellt noch nicht die Vertragsannahme dar.
Die Vertragsannahme durch die VOREST AG erfolgt nach Prüfung des Vertragsangebots und der Verfügbarkeit der
gewünschten Leistung entweder durch schriftliche oder elektronische Bestätigung oder durch die Ausführung des Auftrags.
Die VOREST AG darf ohne Einwilligung des Auftraggebers Teile eines Auftrags im Wege des Unterauftrags an Dritte
weitergeben, wenn der Auftragnehmer ein Unternehmen der VOREST AG ist oder sichergestellt ist, dass er die qualitativen
Anforderungen der VOREST AG erfüllt.
Abweichend von Absatz 1 kann die Bestellung und Vertragsannahme bezüglich des Bezugs der Fachinformationstools und
Fachinformationszeitschriften und PRO SYS auch mündlich, fernmündlich oder in jeder sonstigen Art zwischen den
Vertragspartnern erfolgen. Der Vertragspartner erhält in diesem Fall von der VOREST AG umgehend eine Auftrags- und
Anmeldebestätigung übersandt, welche zwischen den Parteien die Wirkung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens
hat, sofern der Vertragspartner gewerblich tätig ist.
§ 3
Rechnungsstellung / Mahnung
Die Rechnungsstellung erfolgt vor Beginn der jeweiligen (Block-)Veranstaltung, bei Kombinationsbuchungen vor Beginn der
ersten Veranstaltung der gebuchten Kombination. Der Rechnungsbetrag wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
Die Rechnungsstellung und etwaige Zahlungsaufforderungen durch die VOREST AG erfolgen im Regelfall per E-Mail. Die
VOREST AG behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung oder Vorauskasse vorzuschreiben.
Die Rechnungsstellung für den Bezug der Fachinformationen und PRO SYS erfolgt jeweils zu Beginn des jährlichen
Bezugszeitraumes im Voraus. Bei erstmaligem Bezug erfolgt die Rechnungsstellung nach Ablauf der einmonatigen
kostenlosen Probefrist.
Der VOREST AG steht es frei, dem Vertragspartner für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in
Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Vertragspartners bereits für die
erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.

§ 4
Gebühr / Preise
Die angegebenen Gebühren und Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die jeweiligen Kursteilnahmegebühren beinhalten die Kosten für die Veranstaltung, ausführliche Arbeitsunterlagen,
Qualifikationsnachweis, Getränke, Mittagessen und Pausenverpflegung. Bei allen Prüfungslehrgängen sind ferner die
vollständigen Prüfungskosten und die Zertifikatserstellung enthalten.
Übernachtung und Abendessen sind nicht enthalten.
Bei Online-Buchungen von Kursteilnahmen gewährt die VOREST AG einen Preisnachlass von 3% auf die angegebene
Teilnahmegebühr.
Betragsabweichungen durch Rundungen sind möglich.
§ 5
Sonderkonditionen für Veranstaltungen
Die VOREST AG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Sonderkonditionen für Vertragspartner. Die Einzelheiten
hierzu kann der Vertragspartner jeder Zeit der Homepage entnehmen oder bei der VOREST AG unmittelbar erfragen.
Sonderkonditionen können vom Vertragspartner, mit Ausnahme des Online-Buchungs-Rabatts, nicht kumulativ in Anspruch
genommen. Besteht ein theoretischer Anspruch eines Vertragspartners auf mehrere Vergünstigungen, so wird ihm
automatisch von der VOREST AG die für ihn günstigste Variante berechnet.
§ 6
Stornierungen / Umbuchungen
Stornierungen können kostenlos und ohne Angabe von Gründen bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Bei Stornierung zwischen 6 Wochen und 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 30% der Teilnahmegebühr bzw. des
Angebotspreises verrechnet. Bei noch kurzfristigeren Abmeldungen wird die volle Teilnahmegebühr bzw. der volle
Angebotspreis verrechnet.
Als Veranstaltungsbeginn einer Blockveranstaltung gilt das Anfangsdatum des ersten Ausbildungsblocks. Stornierungen
einzelner Teile einer Blockveranstaltung sind nicht möglich. Eine Blockveranstaltung ist eine inhaltlich verbundene
Ausbildung, die aus mehreren, zeitlich voneinander getrennten Teilen (= Blöcken) besteht.
Als Veranstaltungsbeginn aller Veranstaltungen einer Kombinationsbuchung gilt das Anfangsdatum der ersten Veranstaltung.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist vor Beginn der ersten Veranstaltung können auch die nachfolgenden Veranstaltungen der
Kombinationsbuchung nicht mehr abgesagt werden.
Eine Kombinationsbuchung ist die Buchung von mehreren, voneinander unabhängigen Ausbildungen mit Inanspruchnahme
von entsprechenden Preisnachlässen.
Muss eine Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die die VOREST AG zu vertreten hat, so werden bereits gezahlte
Gebühren umgehend und aufforderungslos erstattet. Bei Kombinationsbuchungen erfolgt die Erstattung eines Teilausfalles
anteilig zum Gesamtpreis.
Umbuchungen sind bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. In den sechs Wochen vor
Veranstaltungsbeginn sind Umbuchungen nur nach Kulanz durch die VOREST AG möglich, da dies unter anderem von der
jeweiligen Kursgröße abhängt.
Falls die VOREST AG einem Umbuchungswunsch eines Vertragspartners zustimmt, fallen hierbei Umbuchungsgebühren in
Höhe von 50,00 Euro pro Person und Veranstaltungstag sowie einer zusätzlichen Umbuchungspauschale von 50,00 Euro
pro Person an. Die Pauschale und die Gebühren dienen zur Abdeckung des Verwaltungsaufwands der VOREST AG und ihre
Kostenzusagen gegenüber den Vertraghotels.

§ 7
Inhouse - Training
Eine Terminverschiebung im Falle eines Inhouse - Trainings (d.h. einer Veranstaltung beim Kunden) ist bis 2 Wochen vor
Veranstaltungsdurchführung kostenlos möglich, jedoch kann ein Termin nur einmal um maximal 3 Monate verschoben
werden. Eine vollständige Stornierung ist nicht möglich. Wird ein Termin verschoben, werden von der VOREST AG
maximal 2 Alternativtermine im Wunschdurchführungszeitraum benannt, von denen einer vom Vertragspartner verbindlich
gebucht werden muss.
Kann in diesem Fall keiner der Termine vom Auftraggeber wahrgenommen werden, wird der volle Angebotspreis in
Rechnung gestellt.
§ 8
Widerruf
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so steht ihm im Falle eines
Vertragsschlusses mittels eines Fernabsatzvertrages unabhängig von der oben genannten vertraglichen
Stornierungsmöglichkeit ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufrecht ohne Angabe von Gründen zu.
Hierauf wird der Vertragspartner bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich durch die VOREST AG hingewiesen werden.
Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Wird bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners mit der Erbringung der
Dienstleistung durch die VOREST AG begonnen, so erlischt das Widerrufsrecht.
§ 9
Ablehnung / Zurückweisung / Ausschluss
In Ausnahmefällen behält sich die VOREST AG das Recht vor, Anmeldungen ohne Erklärung zurückzuweisen. Es kommt in
diesem Fall zu keinem Vertragsschluss i.S.d. § 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ein Veranstaltungsteilnehmer kann vom Seminarleiter von der Teilnahme ausgeschlossen werden, falls dessen weitere
Anwesenheit die übrigen Teilnehmer erheblich stören würde. Ein Anspruch auf Rückvergütung der Teilnahmegebühr
besteht in diesem Fall nicht.
Die VOREST AG behält sich vor, Bestellungen für kostenlose einmonatige Probeabonnements bzw. Regelabonnements aus
der PRO SYS-Reihe ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
§ 10
Hotelbuchung / Gastronomie
Die VOREST AG Vertragshotels bieten spezielle Tarife für die Dauer einer Veranstaltung an. Die Zimmerbuchung sowie
die Hotelabrechnung nimmt der Vertragspartner unter Berufung auf die entsprechende Veranstaltung selbst vor. Ein
ausreichendes Zimmerkontingent steht in der Regel zur Verfügung. Die VOREST AG übernimmt jedoch keine Garantie für
die Verfügbarkeit. Die Details können bei dem jeweiligen Vertragshotel über die Homepage der VOREST AG eingesehen
werden.
Die Leistungen der in Anspruch genommenen Hotels sind nicht Gegenstand der Leistungen der VOREST AG. Dies gilt auch
für etwaige gastronomischen Leistungen und sonstige Nebenleistungen. Die Hotels erbringen ihre Leistungen selbstständig
und nicht als Erfüllungsgehilfen der VOREST AG. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass Zahlungen für die
Teilnehmer (z.B. bei der Verpflegung) zur Vereinfachung der Organisation unter Umständen über die VOREST AG
abgewickelt werden.

§ 11
Unterlagenversand bei gesonderter Bestellung von Unterlagen
Nach Eingang einer Bestellung von Unterlagen ohne Kursbuchung erhält der Auftragsgeber als Zeichen der
Vertragsannahme eine Bestellbestätigung oder eine Rechnung. Es bedarf in diesem Fall keiner ausdrücklichen
Vertragsannahme i.S.d. § 2 dieser allgemeinen Vertragsbedingungen.
Nach Eingang des Rechnungsbetrages sendet die VOREST AG Ihnen die Trainingsunterlagen per CD zu. Der Versand
erfolgt porto- und versandkostenfrei innerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz.
§ 12
Urheberrechte / Kopien von Trainingsunterlagen
Die Trainingsunterlagen unterliegen dem Urheberrechtsschutz der VOREST AG und dürfen ohne vorherige schriftliche
Genehmigung der VOREST AG nicht kopiert und nicht vervielfältigt werden.
Dies gilt auch für den innerbetrieblichen Gebrauch.
Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen ist ohne Zustimmung der VOREST
AG unzulässig und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
§ 13
Haftung
Gegenüber Unternehmern haftet die VOREST AG für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
nur, wenn und soweit der VOREST AG, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und sonstigen leitenden
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet die VOREST AG für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Verbrauchern haftet die VOREST AG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von der VOREST AG zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung haftet die VOREST AG jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen
der VOREST AG ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden
begrenzt.
Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der VOREST AG.
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im
Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die VOREST AG und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
Die VOREST AG haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten
Gegenstände. Die Aufbewahrung oder Beobachtung mitgebrachter Gegenstände der Teilnehmer ist nicht Inhalt der
Leistungen der VOREST AG. Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik vorbereitet und
durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt die VOREST AG keine Garantie.

§ 14
Fachinformationen / Fachzeitschriften
Durch den Erwerb von Vorlagen, Checklisten oder vollständigen Managementsystemen im Geschäftsbereich
Fachinformationen erhält der Nutzer das Recht, diese selbst zu verwenden. Er ist nicht berechtigt, diese zu verkaufen,
weiterzuverkaufen, zu lizenzieren, innerhalb eines Beratungsauftrags als Berater zu verwerten, zu vermieten, zu verleasen,
zu verleihen oder anderweitig für einen Gegenwert zu übertragen. Er ist weiterhin nicht berechtigt, die Vorlagen,
Checklisten oder vollständigen Managementsysteme in eigenständigen Produktionen, die nur die Vorlagen selbst enthalten
oder als Teil eines anderen Produkts zu vertreiben.
Für den Bezug von Fachzeitschriften und Fachinformationen von der VOREST AG im Rahmen der PRO SYS-Reihe gelten
neben den § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 3 sowie § 9 Abs. 3 folgende Bestimmungen:
Beim erstmaligen Bezug der PRO SYS-Reihe ist auf Wunsch des Vertragspartners ein einmaliger einmonatiger und
kostenloser Testbezug der Fachinformationen möglich. Innerhalb dieser einmonatigen Frist kann der Vertragspartner
jederzeit von einem weiteren kostenpflichtigen Bezug Abstand nehmen (u.a. durch eine entsprechende kurze Nachricht an
bestellung@vorest-ag.de).
Das kostenlose Probeabonnement kann pro Person nur einmal abgeschlossen werden. Eine zweite Anmeldung durch
denselben Vertragspartner ist eine direkte Buchung des Regelabonnements. Im Rahmen des Probeabonnements sind keine
Sonderausgaben enthalten.
Nach Ablauf der Probefrist erhält der Vertragspartner für den Zeitraum eines weiteren Jahres die monatlichen Ausgaben
der Fachinformationen und Fachzeitschrift. Der Vertragszeitraum verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der
Vertragspartner nicht schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen
Bezugszeitraumes kündigt.
Es steht der VOREST AG jederzeit frei, mit einer Frist von zwei Wochen bestehende Abonnements ordentlich auch vor
Ablauf des Bezugszeitraumes ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall Anspruch auf
die unverzügliche anteilige Rückerstattung der bereits geleisteten Abonnementzahlungen.
§ 15
Datenschutz
Die VOREST AG verwendet persönliche Daten von Kunden zur Abwicklung und Aufnahme von Bestellungen,
zur Lieferung von Waren, dem Erbringen von Dienstleistungen sowie bei der Zahlungsabwicklung. Eine
Weitergabe von Daten an Dritte außerhalb dieser Geschäftsbeziehung findet nicht statt.
Darüber hinaus können Informationen bei Einwilligung durch den Besteller auch dazu verwendet werden, um
über Produkte, Marketingmaßnahmen, weitere Dienstleistungen und sonstige Empfehlungen zu informieren. Es
steht dem Besteller jederzeit frei, einer solchen Verwendung formlos zu widersprechen.