Kurzschulung EEWärmeG - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

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  • Mit unseren Schulungsunterlagen zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz führen Sie ohne großen Vorbereitungsaufwand Ihre eigene interne Kurzschulung zum Thema „EEWärmeG“ durch und machen Ihre Mitarbeiter mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut. Das EEWärmeG verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 20 % zu steigern. Hintergrund hierfür sind verschiedene internationale Vereinbarungen zum Klimaschutz sowie die Suche nach alternativen Energieträgern. So fordert das Gesetz, dass alle Neubauten, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt und eine Nutzfläche von mehr als 50 m² aufweisen,  ihren Bedarf an Kälte- und Wärmeenergie durch eine anteilige Nutzung erneuerbarer Energien decken müssen. Diese Kurzschulung zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist für ca. 50 Minuten konzipiert und beinhaltet neben grundlegenden Informationen, wie Zweck und Ziele des EEWärmeG, auch einen Überblick über die wesentlichen Forderungen des Gesetzes,

    Ihre Mitarbeiter erwerben mit diesen Schulungsunterlagen ein Grundverständnis für den Sinn und Zweck des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und wissen anschließend, was unter dem Begriff „erneuerbare Energien“ zu verstehen ist. Ein besonderer Fokus dieser Kurzschulung liegt anschließend auf den Forderungen, die das EEWärmeG stellt. Behandelt werden in diesem Zuge der geforderte Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Wärme- und Kälteenergiebedarf eines Gebäudes sowie die Besonderheiten bei der Versorgung mehrerer Gebäude. Ebenso sind Ausnahmen, die nicht in den Geltungsbereich der Nutzungspflicht fallen, und mögliche Alternativen zur Nutzung erneuerbarer Energien Teil dieser Kurzschulung.

    Also nutzen Sie die Chance und führen Sie Ihre Mitarbeiter in kurzer Zeit in die Grundlagen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes ein. Behandelt werden dabei die folgenden Themen:
    - Hintergrund, Zweck, Ziel und Begriffe
    - Nutzung erneuerbarer Energien
    - Ausblick auf die weitere Entwicklung des EEWärmeG


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