Was müssen Unternehmen aus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 beachten und welche Pflichten resultieren hieraus?

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  • Die DGUV Vorschrift 2 ist eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Im Mittelpunkt steht das Konzept der Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt die Maßnahmen, welche der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und anderer Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergebenden Pflichten zu treffen hat. In der Praxis herrschen jedoch gelegentlich Unstimmigkeiten, für wen diese Vorschrift verbindlich ist und welche Auflagen sich aus dieser ergeben. Auch in Zertifizierungsaudits wird die Einhaltung der Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 oftmals auditiert, um die Rechtskonformität sicherzustellen. Selbiges gilt für die Nachweispflicht im Falle von entstandenen Personenschäden. Auch hier muss die Einhaltung der verpflichtenden Auflagen nachweislich erbracht werden. Dieser Artikel gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen und kann somit als Informationsquelle und Kurzübersicht angewendet werden... HINWEIS: Dies ist nur ein kurzer Anriss aus dem realen E-Book, welches Sie direkt nach dem Download lesen können.
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