Sachverständiger ist nicht gleich Sachverständiger - aber, welchen Bezeichnungen dürfen Sie trauen?

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  • Da der Begriff \"Sachverständiger\", im Gegensatz zu Titeln wie \"Architekt\" oder \"Ingenieur\" nicht geschützt ist, kann sich jeder für bestimmte Themengebiete als Sachverständiger bezeichnen. Nötig ist dazu weder eine Zulassung, noch ein Prüfnachweis der vorhandenen Sachkenntnis. Wer sich als Sachverständiger selbstständig machen will, benötigt lediglich einen Gewerbeschein. Wollen Sie die Spreu vom Weizen trennen, sollten Sie aber auf einige Zusatzbezeichnungen achten, die nur unter ganz bestimmten, ggf. gesetzlich geregelten Voraussetzungen, verwendet werden dürfen... HINWEIS: Dies ist nur ein kurzer Anriss aus dem realen E-Book, welches Sie direkt nach dem Download lesen können.
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