VSME – Der europäische Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung

Von der Pflicht zur Erstellung eines um einen Nachhaltigkeitsbericht erweiterten (Konzern-)Lageberichts sind nach den aktuellen Vorgaben der CSRD und den Vereinfachungen des Omnibus-I-Pakets für das Geschäftsjahr 2025 und voraussichtlich auch künftig nur große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten betroffen. Da diese Unternehmen jedoch auch Informationen zu ihrer Wertschöpfungskette berücksichtigen müssen, sind zahlreiche weitere Unternehmen – insbesondere als Lieferanten, Dienstleister oder Geschäftspartner – weiterhin indirekt von Nachhaltigkeitsanfragen ihrer Kunden betroffen. Dieser sogenannte „Trickle-Down-Effekt“ soll durch den freiwilligen Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) begrenzt werden. Nach der Empfehlung der EU-Kommission vom Juli 2025 sollen berichtspflichtige Unternehmen von KMU grundsätzlich nur solche Nachhaltigkeitsinformationen anfordern, die im VSME enthalten sind. Für KMU, die freiwillig über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten möchten, empfiehlt die EU-Kommission daher die Anwendung des VSME. Perspektivisch soll dieser durch den derzeit in Entwicklung befindlichen freiwilligen EU-Standard (Voluntary Standard, VS) fortgeführt und weiterentwickelt werden.

Dieser Fachartikel der VOREST AG basiert auf der aktuellen Gesetzeslage. Die VOREST AG verfügt über langjährige Praxiserfahrung aus zahlreichen Schulungen, Audits und Einführungsprojekten im Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement.

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VSME - ein Standard für KMU

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss in Übereinstimmung mit den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) erfolgen, die die EU-Kommission nach Art. 29b der EU-Bilanz-RL (RL 2013/34/EU) als delegierte Rechtsakte erlässt. Für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, die in der 2022 erlassenen Fassung der CSR-Richtlinie ebenfalls für ab dem 1.1.2026 beginnende Geschäftsjahre zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet gewesen wären, waren weniger umfassende Angabepflichten und ein eigener (nach Art. 29c der Bilanz-RL festzulegender) Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen.

Mit der Erarbeitung eines Entwurfs für diesen Standard war die „European Financial Reporting Advisory Group“ (EFRAG) beauftragt. Diese hat auch die Entwürfe für den Set 1 der ESRS erarbeitet. Dabei hat die EFRAG direkt an zwei Entwürfen gearbeitet: einem Standard für die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen (engl. „listed small and medium enterprises“, daher LSME), und einem Standard für Unternehmen, die freiwillig (engl. voluntary, daher VSME) einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Mit dem Entfall der Berichtspflicht für kleine und mittlere Unternehmen ist die Grundlage für den LSME entfallen. Die Veröffentlichung der „EFRAG Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME)“ war im Dezember 2024.

Am 30. Juli 2025 veröffentlichte die EU-Kommission die in der Einleitung erwähnte Empfehlung (EU) 2025/1710. Die Empfehlung enthält den VSME als Anhang I, womit dieser in allen 24 EU-Sprachen vorliegt. Es gab jedoch im Mai 2026 einen Entwurf eines delegierten Rechtsakts (Voluntary Standard / VS), der auf dem VSME aufbaut. Der finale delegierte Rechtsakt wird für Sommer/Herbst 2026 erwartet (nach Abschluss der überarbeiteten ESRS). Der Standard wird teilweise als VS (Voluntary Standard) bezeichnet. Bis zur Veröffentlichung des finalen freiwilligen Standards (VS) sind gezielte Anpassungen vorgesehen. Diese betreffen insbesondere das Comprehensive Module (Zusatzmodul). Hintergrund sind unter anderem Rückmeldungen verschiedener Stakeholder und Aufsichtsbehörden. Der grundlegende Aufbau des Standards bleibt jedoch erhalten; es handelt sich eher um eine Weiterentwicklung als um einen vollständig neuen Standard.

Grundsätze des VSME

Der VSME besteht aus zwei Modulen: einem Basismodul und einem umfassenderen Zusatzmodul. Das Basismodul enthält die Angaben B1 und B2 und die Basiskennzahlen (B3 bis B11) und ist in jedem Fall zu berücksichtigen. Kleinstunternehmen (die i.S. der EU-Bilanz-RL zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten: Bilanzsumme 450.000 Euro, Nettoumsatzerlös: 900.000 Euro und durchschnittliche Beschäftigtenzahl: 10) können sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das Basismodul beschränken. Das Zusatzmodul enthält weitere Angaben, die typischerweise für Banken, Anleger und Firmenkunden des Unternehmens zur Bewertung des Nachhaltigkeitsprofils ihrer (potenziellen) Lieferanten oder Kreditnehmer relevant sind.

Entscheidet sich das Unternehmen für die Anwendung des Zusatzmoduls, muss es alle in diesem Modul geforderten Angaben berücksichtigen, wenn diese für die Geschäftstätigkeit und Organisation des Unternehmens anwendbar sind (wird eine Angabe ausgelassen, wird davon ausgegangen, dass sie nicht zutreffend ist). Das Unternehmen muss (Nr. 24 VSME) in seinem Bericht angeben, ob es nur das Basis- oder auch das Zusatzmodul in seiner Berichterstattung berücksichtigt, kann aber (Nr. 22 VSME) auch Angaben, die es aus dem Zusatzmodul auswählt, mit den im Basismodul geforderten Angaben zusammenführen. Es ist auch zulässig, zusätzliche, nicht im VSME Standard geforderte Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten of fenzulegen (etwa solche, die im Tätigkeitsbereich des Unternehmens üblich sind oder für das Unternehmen spezifisch sind). Diese können ggf. auch die Angaben des Basis- und des Zusatzmoduls ergänzen.

Mutterunternehmen einer Gruppe wird empfohlen, einen Bericht auf konsolidierter Basis mit Angaben zu den Tochterunternehmen zu erstellen. Grundsätzlich gilt die Verpflichtung, dass die Informationen relevant, wahrheitsgetreu, vergleichbar, verständlich und überprüfbar sein müssen.

Angaben, die die Offenlegung von Verschlusssachen oder vertraulichen Informationen erfordern würden, können ausgelassen werden. Es ist vom VSME nicht gefordert, den Nachhaltigkeitsbericht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (er ist in erster Linie für tatsächliche oder potenzielle Geschäftspartner gedacht), dies ist aber natürlich zulässig.

VSME Standard für KMU – Basismodul und Zusatzmodul

Basismodul des VSME

Das Basismodul bildet den Einstieg in den VSME-Standard. Es umfasst die wesentlichen Nachhaltigkeitsangaben, die eine transparente Berichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen ermöglichen.

B1 – Grundlagen für die Erstellung

Die Angabe B1 – Grundlagen für die Erstellung enthält Informationen über das Unternehmen, die Angabe, ob es ausschließlich aufgrund des Basismoduls oder auf Grundlage Basis- und Zusatzmodul berichtet, ob und wenn ja welche vertraulichen Angaben ausgelassen wurden, oder der Bericht auf individueller oder konsolidierter Basis erfolgt (im letzteren Fall mit Liste der erfassten Tochterunternehmen) sowie Beschreibungen von eventuell vorhandenen Nachhaltigkeitszertifizierungen oder Siegeln.

B2 – Verfahrensweisen, Richtlinien und künftige Initiativen

Die Angabe B2 – Verfahrensweisen, Richtlinien und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft erfordert die Angabe entsprechender Verfahrensweisen (etwa Initiativen zur Senkung des Wasser- oder Stromverbrauchs oder zur Verringerung von Treibhausgasemissionen), ob es über Richtlinien zu Nachhaltigkeitsaspekten verfügt und ob diese öffentlich zugänglich sind sowie zu geplanten Initiativen in dieser Richtung. Auch entsprechende Ziele und Fortschritte im Hinblick auf die Zielerreichung müssen dargestellt werden. Die Angaben können Unternehmen nach den Leitlinien in Tabellenform machen (Vorlage in den Leitlinien).

Umweltkennzahlen B3 bis B7

Die Umweltkennzahlen B3 bis B7 umfassen die Themen Energie und Treibhausgasemissionen, Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, Biodiversität, Wasser sowie Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung. Bei den Treibhausgasemissionen müssen Unternehmen z.B. nur geschätzte Scope 1- (aus eigenen THG Quellen) und Scope 2-Emissionen (aus erworbenen leitungsgebundenen Energien wie Strom und Fernwärme/-kälte) angeben (und für diese die Treibhausgasintensität [Emissionen dividiert durch Umsatzerlöse in Euro] berechnen). Zur Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung müssen nur rechtlich ohnehin zu meldende Emissionen oder freiwillig im Rahmen eines Umweltmanagementsystems dargestellte Emissionen berichtet werden (es kann auch auf entsprechende, öffentlich zugängliche Dokumente verwiesen werden).

Sozialkennzahlen B8 bis B10

Die Sozialkennzahlen B8 bis B10 umfassen Angaben zu den Arbeitskräften: Allgemeine Merkmale wie Geschlecht, Art des Arbeitsvertrages (befristet oder unbefristet), Gesundheitsschutz und Sicherheit (Zahl und Quote der Arbeitsunfälle und Zahl arbeitsbedingter Todesfälle) sowie zu Vergütung, Tarifverhandlungen und Schulung (ob mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird, bei mind. 150 Beschäftigten [ab 7. Juni 2031: bei mind. 100 Beschäftigten], Entgeltgefälle zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in Prozent, prozentualer Anteil der Beschäftigten, die von Tarifverträgen abgedeckt sind und durchschnittliche jährliche Stundenzahl von Schulungen je Beschäftigtem (aufgeschlüsselt nach Geschlecht).

Governance-Kennzahlen B11

Die Governance-Kennzahlen B11 betreffen nur Unternehmen, die wegen Verstößen gegen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung verurteilt wurden oder Geldstrafen verhängt wurden. Diese müssen die Anzahl der Verurteilungen und den Gesamtbetrag der Geldstrafen angeben.

Video: Was ist der VSME-Standard?

Der VSME-Standard richtet sich als freiwilliger Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nach der CSR-Richtlinie nicht berichterstattungspflichtig sind. Der VSME ist eine praxisnahe und effiziente Alternative zu komplexen ESG-Vorgaben wie den ESRS. In diesem Video erfahren Sie, woher der VSME-Standard kommt und wie er aufgebaut ist. Anhand eines Praxisbeispiels lernen Sie außerdem den konkreten Nutzen des Standards kennen.

Inhalte des Videos:

  • Was ist der VSME-Standard
  • Themen und Aufbau des VSME-Standards
  • Praxisbeispiel
  • Ausgangssituation & Problem im Unternehmen
  • Umsetzung im Unternehmen
  • Konkreter Nutzen im Alltag

Zusatzmodul des VSME

Das Zusatzmodul enthält zusätzliche allgemeine Informationen und zusätzliche Kennzahlen, wiederum getrennt nach Umwelt-, Sozial- und Governance-Kennzahlen.

Allgemeine Informationen C1 und C2

Die allgemeinen Informationen C1 und C2 – umfassen Angaben zu Geschäftsmodell und Nachhaltigkeit sowie eine tiefergehende Beschreibung von Verfahrensweisen, Richtlinien und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Zu den ersteren gehören die Beschreibung der wichtigsten Produkt-/Dienstleistungsgruppen, der wichtigsten Märkte, auf denen das Unternehmen tätig ist (z.B. B2B, Groß- oder Einzelhandel, Länder), der wesentlichen Geschäftsbeziehungen und ggf. eine Beschreibung der Kernelemente der Strategie des Unternehmens, die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen. Letztere umfasst eine kurze Beschreibung der unter B2 dargestellten Verfahrensweisen, Richtlinien oder künftigen Initiativen. Zusätzlich kann die höchste Unternehmensebene angegeben werden, die für die Umsetzung verantwortlich ist.

Umweltkennzahlen C3 und C4

Bei den Umweltkennzahlen C3 und C4 wird zunächst darauf hingewiesen, dass – je nach Art der Tätigkeit des Unternehmens – auch eine Quantifizierung von Scope-3-Emissionen (indirekte Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette) sinnvoll sein kann. Wenn ein Unternehmen sich dazu entscheidet, sollte es sich auf die 15 Kategorien der Scope 3-Emissionen nach GHG-Protokoll beziehen und über die vom Unternehmen nach GHG-Scope 3-Standard als signifikant bewerteten Kategorien berichten. Die Informationen sollten zusammen mit den nach B3 zu berichtenden Informationen dargestellt werden.

Zu den konkret geforderten Zusatzinformationen gehören ggf. eine Darstellung der THG-Reduktionsziele (mit Basisjahr und Bezugswert, Zieljahr und Zielwert) und der wesentlichen geplanten Maßnahmen zur Zielerreichung. Im Falle klimabedingter Risiken für das Unternehmen sind das Verfahren zu ihrer Bewertung und die Risiken und ihre Zeithorizonte kurz zu beschreiben. Weiter ist anzugeben, ob das Unternehmen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen hat. Nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit oder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens können angegeben werden.

Sozialkennzahlen C5 bis C7

Die zusätzlichen Sozialkennzahlen C5 bis C7 umfassen Informationen über das Vorhandensein eines Verhaltenskodexes oder von Richtlinien für die Achtung der Menschenrechte bei den eigenen Arbeitskräften des Unternehmens und ggf. der von diesem/diesen abgedeckten Aspekte (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Unfallverhütung etc.), über das Vorhandensein von Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden, über schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten und ggf. der Maßnahmen zur Behebung dieser Vorfälle.

Governance-Kennzahlen C8 und C9

Die Governance-Kennzahlen C8 und C9 umfassen Angaben, ob ein Unternehmen im Bereich umstrittene Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen), Anbau und Produktion von Tabak, fossile Brennstoffe oder Herstellung von Pestiziden und anderen agrochemischen Erzeugnissen tätig ist und wenn ja, die damit verbundenen Umsatzerlöse. Weiter ist anzugeben, ob das Unternehmen von mit dem Übereinkommen von Paris abgestimmten EU-Referenzwerten (mehr dazu: Anhang II, Nr. 177) ausgenommen ist; und ggf. ist das zahlenmäßige Verhältnis der Geschlechter im Leitungsorgan anzugeben.

Weitere wichtige Fragen zum Thema

Wie geht es weiter mit der CSRD-Berichterstattung?
→ Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD
Was ist was in der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
→ Begriffe zum Nachhaltigkeitsbericht
Wie werden THG-Emissionen erfasst?
→ THG-Bilanz

Vorgehen zur Berichterstellung

Anders als bei der Berichterstattung nach CSRD ist im VSME keine doppelte Wesentlichkeitsbewertung gefordert. Dennoch empfiehlt sich eine Identifikation der für das Geschäftsmodell des Unternehmens und seine Stakeholder zentralen Nachhaltigkeitsthemen, um sich in der Berichterstattung auf diese zu konzentrieren. Empfohlen werden daher folgende Schritte:

  • Klären, welche Ziele mit dem Nachhaltigkeitsbericht verbunden sind (z.B. Kundenanforderung, interne Steuerung, Information der Öffentlichkeit)
  • Zeitvorgabe (bis wann soll der Bericht vorliegen?)
  • Bestandsaufnahme (welche Aspekte sind besonders relevant [siehe oben], welche Informationen sind [wo?] vorhanden, welche müssen noch gesammelt werden?)
  • Zuständigkeiten festlegen (Projektkoordination, wer liefert Daten?)
  • Detaillierte Zeitplanung
  • Datenerhebung (Datenquellen, Datum und Erfassungszeitraum, ggf. Besonderheiten festhalten!)
  • Erstellung des Berichts. Diesen sollten Unternehmen je nach Anforderungen regelmäßig (typischerweise jährlich) aktualisieren.

Nicht mehr direkt mit dem Bericht verbunden, aber in vielen Fällen eine Folge der Beschäftigung mit den Nachhaltigkeitsaspekten: die Festlegung von Maßnahmen, um Fortschritte zu erreichen.

Fazit

Der VSME ist der europäische Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen. Er richtet sich insbesondere an Unternehmen, die selbst nicht berichtspflichtig sind, aber durch Kundenanfragen entlang der Wertschöpfungskette indirekt von der CSRD betroffen sein können. Um diesen sogenannten Trickle-Down-Effekt zu begrenzen, empfiehlt die EU-Kommission, dass berichtspflichtige Unternehmen nur Informationen abfragen, die im VSME enthalten sind. Der Standard wurde von der EFRAG entwickelt und Ende 2024 veröffentlicht; im Juli 2025 folgte eine offizielle Empfehlung der EU-Kommission.

Der VSME besteht aus einem verpflichtenden Basismodul und einem optionalen Zusatzmodul mit weitergehenden Angaben. Das Basismodul enthält grundlegende Informationen sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Kennzahlen und ist insbesondere für Kleinstunternehmen ausreichend. Das Zusatzmodul richtet sich an Unternehmen mit erweiterten Informationsanforderungen durch Banken, Investoren oder Geschäftspartner. Der Standard erlaubt zusätzliche freiwillige Angaben und empfiehlt konsolidierte Berichte für Unternehmensgruppen.

Er folgt den Grundsätzen der Relevanz, Verständlichkeit, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit der Informationen. Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist nicht erforderlich, dennoch wird eine Fokussierung auf die für das Geschäftsmodell wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen empfohlen. Insgesamt bietet der VSME einen praxisnahen und verhältnismäßigen Rahmen für eine strukturierte, glaubwürdige und ressourcenschonende freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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FAQ – Wichtige Fragen zum VSME Standard

Was ist der VSME-Standard?

Der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) ist ein freiwilliger europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen. Er wurde entwickelt, um KMU eine strukturierte und vergleichsweise einfache ESG-Berichterstattung zu ermöglichen.

Für welche Unternehmen eignet sich der VSME?

Der Standard richtet sich vor allem an nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, die aktuell nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, aber Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber Kunden, Banken oder Geschäftspartnern bereitstellen möchten.

Ist der VSME verpflichtend?

Nein. Der VSME ist ein freiwilliger Berichtsstandard. Dennoch verlangen viele Kunden, Finanzinstitute oder Investoren zunehmend ESG-Daten von ihren Lieferanten. Dadurch kann der Standard auch ohne gesetzliche Pflicht einen wichtigen Wettbewerbsvorteil bieten.

Welche Vorteile bietet der VSME gegenüber einem umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht?

Der VSME reduziert den Dokumentationsaufwand erheblich. Unternehmen berichten nur die für KMU relevanten Nachhaltigkeitsinformationen und können dadurch Anforderungen von Geschäftspartnern effizient erfüllen, ohne einen komplexen CSRD-Bericht erstellen zu müssen.

Welche Themen werden im VSME behandelt?

Der Standard umfasst Angaben zu den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Dazu gehören beispielsweise Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Mitarbeitende, Arbeitsbedingungen sowie Unternehmensführung.

Wie unterscheidet sich der VSME von den ESRS?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) richten sich an berichtspflichtige Unternehmen nach der CSRD und sind deutlich umfangreicher. Der VSME wurde speziell für kleinere Unternehmen entwickelt und ist wesentlich einfacher aufgebaut.

Benötigen Sie bereits ESG-Daten für den VSME?

Ja. Für die Erstellung eines VSME-Berichts müssen relevante Nachhaltigkeitskennzahlen erfasst werden. ESG-Daten sind Informationen, mit denen Unternehmen ihre Leistungen und Auswirkungen in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) messen und dokumentieren. Viele Unternehmen verfügen bereits über einen Teil dieser Informationen, beispielsweise zu Energieverbrauch, Mitarbeitenden oder Abfallmengen.

Wie aufwendig ist die Einführung des VSME?

Der Aufwand hängt von der vorhandenen Datenbasis und den bestehenden Prozessen ab. Unternehmen, die bereits Nachhaltigkeitsmaßnahmen dokumentieren, können den Standard meist deutlich schneller umsetzen als eine vollständige CSRD-Berichterstattung.

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