Die ISO 14001:2026 – Was ist neu?

Im April 2026 ist die geänderte ISO 14001:2026 erschienen, im Juni die deutschsprachige DIN EN ISO 14001:2026. Diese ist künftig Grundlage für die Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001, bestehende Zertifikate müssen bis 14.4.2029 umgestellt werden. Die Änderungen der Norm betreffen im Wesentlichen die Umsetzung der neuen ISO-Anforderungen an Normen zu Managementsystemen (Stichwort HS statt HLS) und Ergänzungen/Klarstellungen bei den Anforderungen an die Ermittlung relevanter interner und externer Themen. Welche Änderungen es genau gibt und was diese für Unternehmen bedeuten, die bereits ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 betreiben, sehen wir uns in diesem Beitrag an.

Dieser Fachartikel der VOREST AG basiert auf langjähriger Praxiserfahrung aus zahlreichen Schulungen, Audits und Einführungsprojekten im Umweltmanagement sowie auf der laufenden Beobachtung und Einordnung aktueller Entwicklungen.

Inhalte Ihres Fachartikels

Geänderte ISO-Anforderungen

Die „alte“ ISO 14001:2015, ergänzt durch die Änderung 1:2024, basierte auf der sogenannten „High Level Structure“ (HLS). Diese Struktur wurde 2012 von der ISO als einheitliche Vorgabe für die Erstellung von Managementsystemnormen eingeführt. Diese einheitliche Grundlage, mit der vor allem die Integration von Managementsystemen erleichtert werden sollte, wurde 2021 durch die „Harmonized Structure“ (HS) abgelöst. Und damit ist diese auch die Grundlage für die „neue“ ISO 14001:2026. Allerdings war die HS keine grundlegende Neugestaltung der Struktur der Normen von Managementsystemen, sondern eher eine weiterentwickelte Fassung. Daher halten sich die Auswirkungen der Umsetzung bei der Revision der ISO 14001 auch in Grenzen.

Abschnitt 1: Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich wurde redaktionell umformuliert. Die Norm richtet sich an Organisationen, die bestrebt sind „ihre umweltbezogenen Verantwortlichkeiten auf systematische Weise so zu handhaben, dass sie zur ökologischen Säule der Nachhaltigkeit“ beitragen. Im Abschnitt 1 müssen nach HS jetzt immer auch die beabsichtigten Ergebnisse des Managementsystem aufgeführt werden. Das war in ISO 14001 aber bereits der Fall, dieses sind unverändert:

  • Steigerung der Umweltleistung,
  • Einhaltung von bindenden Verpflichtungen,
  • Erreichung von Umweltzielen.

Abschnitt 2: Normative Verweisungen

Den Abschnitt 2 gibt es nach wie vor nicht in ISO 14001.

Abschnitt 3: Begriffe

  • Der Begriff Umweltpolitik ist neu als „Politik in Bezug auf die Umweltleistung“ definiert. Politik in 3.1.3 ist inhaltlich unverändert als „Absichten und Ausrichtung einer Organisation, wie von der obersten Leitung formell ausgedrückt“.
  • Für interessierte Partei wird als zugelassene Benennung auch „Anspruchsgruppe“ (engl. „stakeholder“) zugelassen.
  • Der Begriff Risiko wird durch Risiken und Chancen ersetzt: „potenziell ungünstige Auswirkungen (d.h. Risiken) und potenziell vorteilhafte Auswirkungen (d.h. Chancen)“.
  • Die Norm verwendet den Begriff „ausgliedern“ nicht mehr. An seiner Stelle wird in Unterabschnitt 8.1 von „extern bereitgestellten Prozessen, Produkten oder Dienstleistungen, die für die beabsichtigten Ergebnisse des Umweltmanagementsystems maßgeblich sind“ gesprochen, was auch ohne Definition verständlich ist.
  • Kennzahl wird jetzt als „quantitative, qualitative oder binäre Variable, die gemessen oder beschrieben werden kann, und die den Status des operativen Geschäfts, des Managements, von Zuständen oder Auswirkungen darstellt“ definiert (übernommen aus ISO 14031:2021).

Video: Revision ISO 14001:2026 - Alles Wichtige im Überblick

Im April 2026 ist die geänderte ISO 14001:2026 erschienen - sie bringt dabei keinen radikalen Neustart, sondern entwickelt das Umweltmanagementsystem gezielt weiter. In diesem Video erfahren Sie kostenfrei und verständlich, was sich geändert hat und was Organisationen jetzt beachten sollten. Schauen Sie rein und verschaffen Sie sich einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Inhalte des Videos:

  • Die neue ISO 14001:2026 im Überblick
  • Was hat sich geändert?
  • Ziele der Revision
  • Zentrale inhaltliche Änderungen
  • Operative Schwerpunkte und Auswirkungen auf die Praxis
  • Empfehlungen für Organisationen

Abschnitt 4: Kontext der Organisation

In Abschnitt 4 findet sich die zentrale inhaltliche Ergänzung der Revision. Die Norm fordert bereits bisher, bei der Bestimmung der internen und externen Themen (4.1) auch Umweltzustände einzubeziehen, die die Organisation beeinflusst oder die die Organisation beeinflussen können. Neu führt die Norm hierzu folgende Beispiele auf:

  • das Ausmaß der Umweltverschmutzung,
  • die Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen,
  • den Klimawandel,
  • die biologische Vielfalt oder
  • den Zustand von Ökosystemen.

Abschnitt 4.2 weißt in einer Anmerkung darauf hin, dass auch relevante interessierte Parteien Erfordernisse und Erwartungen in Bezug auf diese Umweltzustände haben können. Die Ergänzung verdeutlicht, was unter Umweltzuständen zu verstehen ist. Damit wird zugleich klargestellt, welche Aspekte bei der Bestimmung der für das Umweltmanagementsystem relevanten Themen berücksichtigt werden müssen. Dabei gilt zu berücksichtigen, auf welche Bereiche das Unternehmen Auswirkungen hat (zu denen es also nicht unwesentlich beiträgt) und welche Bereiche nicht unwesentliche Auswirkungen auf das Unternehmens haben können – etwa seine finanzielle oder wirtschaftliche Lage. Eine „doppelte Wesentlichkeitsbewertung“, wie etwa im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung gefordert, ist also auch hier angesagt. Unternehmen, die bereits ein Umweltmanagementsystem betreiben, sollten ihre Kontextanalyse daraufhin überprüfen, ob eine entsprechende Betrachtung ausreichend erfolgt ist. (Beim Thema „Klimawandel“ sollte das aufgrund der Änderung 1:2024 auf jeden Fall erfolgt sein. Das Vorgehen dabei kann ggf. auch als Blaupause für die anderen Themen dienen.)

Abschnitt 5: Führung

Nur redaktionelle Änderungen im Abschnitt.

Abschnitt 6: Planung

Unterabschnitt 6.1 wurde mit der ISO 14001:2026 umstrukturiert:

  • In 6.1.1 ist nur noch die allgemeine Anforderung enthalten, die für die Einhaltung der Anforderungen nach 6.1.2 bis 6.1.5 notwendigen Prozesse festzulegen, umzusetzen, aufrechtzuerhalten und „in dem Umfang …, der notwendig ist“ dokumentierte Information verfügbar zu halten.
  • 6.1.2 enthält weiterhin die (nur redaktionell überarbeiteten) Anforderungen an die Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte.
  • 6.1.3 enthält weiterhin die (ebenfalls nur redaktionell überarbeiteten) Anforderungen an die Bestimmung und Beachtung der für die Umweltaspekte relevanten bindenden Verpflichtungen.
  • 6.1.4 enthält die zuvor in 6.1.1 enthaltenen Anforderungen an die Berücksichtigung der unter 4.1 bestimmten Themen, der unter 4.2 bestimmten relevanten Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien sowie der ermittelten Risiken und Chancen bei den Planungen für das Umweltmanagementsystem. Auch diese Anforderungen sind nur redaktionell überarbeitet.
  • 6.1.5 enthält die zuvor in 6.1.4 enthaltenen Anforderungen an die Planung der Maßnahmen – redaktionell überarbeitet, aber inhaltlich unverändert.

Unterabschnitt 6.2 wurde nur redaktionell leicht bearbeitet, blieb inhaltlich aber unverändert. Im neuen Unterabschnitt 6.3 wurde anders formuliert die bisher in 8.1 enthaltene Anforderung nach einem Änderungsmanagement aufgenommen. Änderungen mit (potenziellen) Auswirkungen auf das UM-System müssen planmäßig durchgeführt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die beabsichtigten Ergebnisse des UMS weiterhin erreicht werden können.

ISO 14001:2026 Revision – wichtigste Änderungen

Abschnitt 7: Unterstützung

Abschnitt 7 bleibt in der ISO 14001:2026 bis auf eine leichte redaktionelle Bearbeitung unverändert. Ein Beispiel für die redaktionelle Bearbeitung: Statt „Lenkung dokumentierter Information“ ist jetzt von „Steuerung dokumentierter Information“ die Rede. )In diesem Zusammenhang fordert die Norm durchgängig nicht mehr, dokumentierte Information aufrechtzuerhalten – was sich auf Vorgabedokumente bezogen hat – oder aufzubewahren – was sich auch auf Aufzeichnungen bezogen hat. Stattdessen fordert die Norm ggf., dass dokumentierte Information verfügbar sein muss. Ob es sich dabei um Vorgabedokumente und/oder Aufzeichnungen handelt, lässt die Norm offen. Daher kann bzw. muss die Organisation selbst festlegen, welche dokumentierte Information verfügbar sein muss.)

Abschnitt 8: Betrieb

Auch Abschnitt 8 wurde nur redaktionell leicht bearbeitet. Dazu gehört (wie schon zu Abschnitt 3 „Begriffe“ erläutert), dass nicht mehr für das UMS relevante ausgegliederte Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen, sondern extern bereitgestellte Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen gesteuert oder beeinflusst werden müssen.

Weitere wichtige Fragen zum Thema

Was macht ein UM-Beauftragter?
→ Aufgaben, Gehalt und Berufsbild UMB
Was ist ein Umweltmanagementsystem?
→ Definition, Vorteile & Aufbau UMS

Abschnitt 9: Bewertung der Leistung

Der Abschnitt wurde redaktionell leicht bearbeitet. Zum internen Audit wird aufgelistet, welche dokumentierte Information verfügbar sein muss:

  • Auditprogramm(e),
  • Nachweis der Umsetzung des Auditprogramms,
  • Nachweis der Auditergebnisse.

Die beiden letzteren Punkte sind typischerweise mit dem Auditbericht erledigt. Ein dokumentiertes Auditprogramm war bisher in der Norm nicht ausdrücklich gefordert, aber wohl in meisten Unternehmen vorhanden. Daher dürfte sich hieraus in den meisten Fällen kein Handlungsbedarf ergeben. (Nicht dokumentiert könnte das Auditprogramm aber in kleinen Unternehmen sein, in denen das Auditprogramm nur aus einem einzigen Audit im Jahr besteht. Diese müssen das nun irgendwo dokumentieren, z.B. im Handbuch [wenn sie denn über ein solches verfügen].)

Der Unterabschnitt 9.3 Managementbewertung wird in 3 Unter-Unterabschnitte unterteilt (9.3.1 Allgemeines, 9.3.2 Eingaben für die Managementbewertung, 9.3.3 Ergebnisse der Managementbewertung), die inhaltlichen Anforderungen bleiben aber auch hier gleich.

Abschnitt 10: Verbesserung

Abschnitt 10 der ISO 14001:2026 besteht anstatt aus drei nur noch aus zwei Unterabschnitten. Die „alten“ Unterabschnitte 10.1 und 10.3 wurden zum „neuen“ Unterabschnitt 10.1 zusammengelegt. Dort ist nur gefordert, dass durch Bestimmen von Möglichkeiten zur fortlaufenden Verbesserung (wo nun nicht mehr nur auf Abschnitt 9, sondern auch auf 10.2 verwiesen wird) und Ergreifen notwendiger Maßnahmen zum Erreichen der beabsichtigten Ergebnisse des UMS Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des UMS fortlaufend verbessert werden, um die Umweltleistung zu steigern. Neu ist damit nur die Verknüpfung, dass die geforderte fortlaufende Verbesserung durch die Maßnahmen zum Erreichen der beabsichtigten Ergebnisse im Grund bereits erfüllt ist.

Unterabschnitt 10.2 „Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen“ bleibt inhaltlich unverändert.

Informativer Anhang A zur ISO 14001:2026

Auch der informative – also nicht verbindliche – Anhang A mit der Anleitung zur Anwendung der Norm wurde überarbeitet, zum einen entsprechend der redaktionellen Überarbeitung der Norm, zum anderen zur Klarstellung bisheriger Erläuterungen. Zum ersteren ist in A.3 „Erläuterung von Begriffen“ nicht mehr der Begriff „Rechnung tragen“ erläutert, sondern der aktuell verwendete – das gleiche bedeutende – Begriff „beachten“. Ebenso müssen bindende Verpflichtungen nicht mehr „erfüllt“, sondern „eingehalten“ werden, was inhaltlich ebenfalls gleichbedeutend ist.

Umweltzustände

Inhaltlich werden in A.4.1, also zum Verstehen der Organisation und ihres Kontextes, zusätzliche Erläuterungen zum Thema „Umweltzustände“ eingefügt. Die Nichtberücksichtigung der Umweltzustände und ihrer Wechselwirkungen (das Klima steht beispielsweise mit vielen anderen Umweltzuständen in Verbindung) könne zu einer Verschlimmerung der Umweltauswirkungen beitragen, und das Verständnis dieser Zusammenhänge trägt daher zu einem wirksamen Umweltmanagement bei. Erläutert wird zudem der in 4.1 ausdrücklich erwähnte Umweltzustand „Zustand eines Ökosystems“: dieser bezieht sich auf die Fähigkeit eines Ökosystems im Laufe der Zeit seine Struktur, Funktion und Widerstandsfähigkeit zu erhalten. Zu den Funktionen von Ökosystemen gehören etwa das Liefern natürlicher Ressourcen, die Klimaregulierung, die Steuerung von Nährstoffkreisläufen und naturbezogene Erholungs- und Bildungsmöglichkeiten, von denen auch Organisationen abhängig sind – die aber zugleich mit ihren Tätigkeiten Ökosysteme verschlechtern (aber auch erhalten oder verbessern) können.

In A.4.2 werden als Beispiele für Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien in Bezug auf Umweltzustände genannt:

  • Vorschriften für Umweltschadstoffe,
  • Bekanntgabe von Informationen über den Verbrauch natürlicher Ressourcen und über Treibhausgasemissionen,
  • organisatorische Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und des Zustands von Ökosystemen.

Es wird darauf hinwiesen, dass zwar für viele interessierte Parteien der Klimawandel im Mittelpunkt steht, aber der Planet vor weiteren Herausforderungen steht, wie die Erschöpfung natürlicher Ressourcen oder den Verlust der biologischen Vielfalt. Daher sollten Organisationen ggf. auch weitere maßgebliche Themen berücksichtigen.

Unternehmenskultur

In A.5.1 wird neu erläutert, dass die oberste Leitung eine Kultur fördern sollte, die möglichst viele Beschäftigte, aber auch andere Personen, die im Auftrag der Organisation arbeiten (Beschäftigte von Fremdfirmen, …), in Tätigkeiten einbindet, die zu den beabsichtigten Ergebnissen des UMS beitragen, etwa zum Verbessern der Umweltleistung, zur Einhaltung der bindenden Verpflichtungen und zum Erreichen von Umweltzielen. Damit unterstützt es auch die Führungskräfte dabei, ihrer Führungsrolle gerecht zu werden.

In diesem Zusammenhang wird in A.5.3 (Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse) auch auf ein klares Verständnis von Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnissen verwiesen, das den Beschäftigten zeigt, wie sie mit ihrer Arbeit einen Beitrag zur Umweltleistung, zur Einhaltung bindender Verpflichtungen und zum Erreichen von Umweltzielen leisten können.

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Kostenloser E-Learning Kurs - Was ist Umweltmanagement ISO 14001?

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Revision ISO 14001:2026

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Telefon: 07231 92 23 91 37

FAQ – Wichtige Fragen ISO 14001:2026

Was ist die ISO 14001:2026?

Die ISO 14001:2026 ist die aktuelle Fassung der internationalen Norm für Umweltmanagementsysteme und wurde im April 2026 veröffentlicht. Sie legt Anforderungen fest, mit denen Unternehmen ihre Umweltleistung systematisch verbessern, Umweltziele verfolgen und relevante Verpflichtungen berücksichtigen können. Die Ausgabe 2026 löst die bisherige ISO 14001:2015 ab.

Was hat sich mit der ISO 14001:2026 geändert?

Die ISO 14001:2026 ist keine vollständige Neufassung des Umweltmanagementsystems. Vielmehr wurden bestehende Anforderungen präzisiert und an aktuelle Umweltthemen angepasst. Dazu zählen insbesondere der Umgang mit Umweltbedingungen, Klimawandel, Biodiversität und Ressourcen sowie eine stärkere Ausrichtung auf die tatsächliche Umweltleistung.

Welche Rolle spielt der Klimawandel in der ISO 14001:2026?

Der Klimawandel wird bei der Betrachtung des Kontextes einer Organisation ausdrücklich berücksichtigt. Unternehmen müssen prüfen, welche relevanten Umweltbedingungen ihre Organisation beeinflussen können und welche Auswirkungen sich daraus für das Umweltmanagementsystem ergeben.

Was bedeutet die ISO 14001:2026 für bereits zertifizierte Unternehmen?

Bereits zertifizierte Unternehmen sollten ihr bestehendes Umweltmanagementsystem mit den Anforderungen der ISO 14001:2026 vergleichen. Eine Gap-Analyse hilft dabei, Handlungsbedarf zu erkennen und notwendige Anpassungen bei Prozessen, Verantwortlichkeiten und dokumentierten Informationen rechtzeitig umzusetzen.

Welche Verantwortung hat die oberste Leitung nach ISO 14001:2026?

Die Verantwortung der obersten Leitung für ein wirksames Umweltmanagement bleibt ein zentraler Bestandteil der Norm. Die Leitung muss sicherstellen, dass das Umweltmanagement mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens verbunden ist und Umweltaspekte bei relevanten unternehmerischen Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden.

Welche Rolle spielt die Lebenswegbetrachtung in der ISO 14001:2026?

Die Lebenswegbetrachtung bleibt ein wichtiger Bestandteil des Umweltmanagementsystems. Unternehmen sollen Umweltaspekte nicht ausschließlich innerhalb der eigenen Betriebsgrenzen betrachten, sondern relevante Auswirkungen entlang des Lebenswegs von Produkten und Dienstleistungen berücksichtigen – beispielsweise bei Beschaffung, Entwicklung, Transport, Nutzung und Entsorgung.

Wie sollten Unternehmen auf die ISO 14001:2026 umstellen?

Unternehmen sollten zunächst die Unterschiede zwischen ihrem bestehenden Umweltmanagementsystem und der ISO 14001:2026 ermitteln. Anschließend können notwendige Maßnahmen geplant, Verantwortlichkeiten festgelegt, Prozesse und Dokumentationen angepasst sowie Mitarbeitende und interne Auditoren mit den Änderungen vertraut gemacht werden. Eine interne Auditierung vor dem Umstellungsaudit kann dabei helfen, noch bestehende Lücken aufzudecken.

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