Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz IfSG §43 online

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Diese "Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz" unterweist Ihre Mitarbeiter gemäß IfSG §43 online zur Personalhygiene sowie zum...

Diese "Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz" unterweist Ihre Mitarbeiter gemäß IfSG §43 online zur Personalhygiene sowie zum Schutz von Lebensmitteln. Alle Mitarbeiter aus lebensmittelverarbeitenden Unternehmen müssen bei Aufnahme ihrer Tätigkeit zunächst eine Erstbelehrung zum Infektionsschutz durch das Gesundheitsamt absolvieren. Nach dieser Infektionsschutzbelehrung des Gesundheitsamtes müssen die Unternehmen alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durchführen. Dank unserer E-Learning Belehrungen können Sie dies online durchführen und dabei kostbare Ressourcen und Zeit sparen.

In dieser Online "Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz IfSG" nach § 43 Absatz 4 lernen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter die wichtigsten Themen rund um die Personalhygiene sowie den Schutz von Lebensmitteln vor Verunreinigungen und Krankheitskeimen kennen. Behandelt werden in insgesamt ca. 45 Minuten unter anderem das Verhalten bei einer Infektion und die Tätigkeitsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG. Ebenso thematisieren wir auch die Mitarbeiter-Hygiene bei Tätigkeiten in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, wie etwa richtiges Hände waschen, Hygiene am Arbeitsplatz und sichere Schutzkleidung. Abschließend erhalten Sie eine Einführung in mikrobiologische Gefahren und den hygienisch einwandfreien Umgang mit externen Mitarbeitern und Besuchern. Diese Online-Belehrung zum Infektionsschutzgesetz und zur Personalhygiene eignet sich für alle Mitarbeiter, die während Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder in Bereichen zu tun haben, in denen Lebensmittel verarbeitet werden.

Durch interaktive Elemente und gezielte Übungen erarbeiten Sie sich in der Online-Belehrung selbstständig die wichtigen Aspekte zur Personalhygiene und zum Infektionsschutz. Dabei vermittelt Ihnen Ihr Trainer das Wissen in zahlreichen Videos. Die neu erlangten Kenntnisse aus der Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetz helfen Ihnen dabei, hygienisch einwandfrei mit Lebensmitteln zu arbeiten und sich richtig in Hygienebereichen zu verhalten.

Kursdemo: Hier zum Live-Demokurs per Klick!

Sie möchten vor der Buchung einen Einblick in den E-Learning Kurs erhalten? Kein Problem! Hier können Sie sich einige Ausschnitte des Kurses anschauen - natürlich unverbindlich und ohne Anmeldung!

Unterweisung & Mitarbeitersensibilisierung

Mit unseren Unterweisungen und Mitarbeitersensibilisierungen können Sie Ihre Mitarbeiter umfassend, schnell sowie zeitlich und örtlich ungebunden unterweisen. Egal ob Sie 5, 10, 100 oder 5000 Mitarbeiter dokumentiert und nachweisbar zyklisch unterweisen müssen, wir bieten Ihnen neben der Unterweisung auch die vollautomatisierte Organisation und Dokumentation Ihrer Pflichtunterweisungen auf unserem LMS Learning Management System an. Gerne aber auch als Lizenz auf der Lernplattform Ihres Unternehmens.

Gerne informieren wir Sie ausführlich zu allen Möglichkeiten und erstellen Ihnen hierzu ein individuelles Angebot. Bitte sprechen Sie uns einfach an.

Ihre Ansprechpartnerin rund um Unterweisungen

Claudia Talmon
Telefon: 07231 92 23 91 - 39
E-Mail: ctalmon@vorest-ag.de


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Was sind Ihre Inhalte der Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz IfSG §43 online?Alle aufgeführten Bausteine aus der "Folgebelehrung...

Was sind Ihre Inhalte der Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz IfSG §43 online?

Alle aufgeführten Bausteine aus der "Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz IfSG §43 online" werden Ihnen durch unsere Experten in den jeweiligen Themenvideos ausführlich vorgestellt. Mit diversen Übungen können Sie Ihr im Online Kurs erlangtes Wissen zusätzlich überprüfen und festigen.

Ihre Online Belehrung zum Infektionsschutzgesetz IfSG und zur Personalhygiene

Erfahren Sie in dieser Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz, warum die Mitarbeiter Hygiene in Lebensmittelunternehmen so wichtig ist. Dabei stellen wir Maßnahmen vor, mit denen Lebensmittel vor Verunreinigungen geschützt werden.

  • Besonders anfällig Lebensmittel
  • Tätigkeitsverbot bei Verdacht
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Regeln bei Infektionen
  • Grundlage - VO (EG) 852/2004
  • Hygiene beginnt bei den Händen
  • Zeitpunkt des Händewaschens
  • Richtig Hände waschen und desinfizieren
  • Hygiene am Arbeitsplatz
  • Hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz
  • Der Mensch als "Keimschleuder"
  • Verunreinigung
  • Übertragung von Infektionen
  • Sichere Schutzkleidung
  • Mitarbeiter Hygiene
  • Besucher und externe Mitarbeiter
  • Mikrobiologische Gefahren

Umfangreiches Videomaterial inkl. Tipps zur Umsetzung in der Praxis

Zahlreiche Videos Ihres Referenten begleiten Sie durch diese "Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz online" und schaffen einen direkten Bezug zur Praxis im Unternehmen.

Wissenstest - so überprüfen Sie, ob alle Lerninhalte verstanden wurden

Abschließend an die Online Unterweisung zur Personalhygiene und Infektionsschutz können Sie Ihr Wissen durch einen Test prüfen. So haben Sie selbst im Blick, ob die Teilnehmer alle Inhalte verstanden haben und im betrieblichen Alltag umsetzen können. Außerdem haben Sie die direkte Rückmeldung, dass Ihr Mitarbeiter den E-Learning Kurs vollständig durchlaufen hat und erhalten eine Bescheinigung als Beleg, dass Sie der Unterweisungspflicht nachgekommen sind.

Qualifikationsbescheinigung - Ihr Nachweis zur erfolgreichen Unterweisung

Am Ende dieser "Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz IfSG §43 online" bekommt jeder Kursteilnehmer nach erfolgreich bestandenem Wissenstest eine personalisierte Bescheinigung zur durchgeführten Qualifikationsmaßnahme. In dieser Bescheinigung sind die Schulungsinhalte nochmals aufgeführt. Somit haben Sie mit der Qualifikationsbescheinigung auch einen Nachweis zur Hand, welcher die Erfüllung Ihrer Unterweisungspflicht im Lebensmittelbereich dokumentiert.


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Welches Zertifikat erhalten Sie mit dieser Folgebelehrung...

Welches Zertifikat erhalten Sie mit dieser Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz IfSG §43 online?

Sie erhalten online nach dem erfolgreichen Abschluss des Online Kurses Ihre personalisierte Qualifikationsbescheinigung für die Teilnahme an der "Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz IfSG §43 online" in zwei Sprachen - in Deutsch sowie in Englisch.

Was ist das Ziel und welche Zielgruppe sprechen wir an?
Was ist das Ziel und welche Zielgruppe sprechen wir...
Diese Unterweisung eignet sich für alle Mitarbeiter, die...
Es sind keine speziellen Voraussetzungen für die...

Was ist das Ziel und welche Zielgruppe sprechen wir an?

Mit dem E-Learning Kurs "Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz und Personalhygiene" können Sie direkt online lernen, wie Sie sich während der Ausübung Ihrer Tätigkeit in einem lebensmittelverarbeitenden Unternehmen verhalten müssen. Dazu gehören Ihre persönliche Hygiene und das korrekte Verhalten bei Infektionen.

Diese Unterweisung eignet sich für alle Mitarbeiter, die in lebensmittelverarbeitenden Unternehmen tätig sind und eine Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigen. Dabei eignet sich die Online Belehrung ideal für Unternehmen, die mehrere Mitarbeiter oder ganze Teams sensibilisieren möchten.

Es sind keine speziellen Voraussetzungen für die Teilnahme an der "Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz IfSG §43 online" erforderlich. Somit können Sie sich oder Ihre Beschäftigten mit Tätigkeiten im Bereich Lebensmittel direkt anmelden.

Technische Info

Für einen reibungslosen Ablauf des Kurses sind eine schnelle und stabile Internetverbindung, sowie ein aktueller und HTML5-fähiger Browser (Edge, Firefox oder Chrome) notwendig.

Die Dauer der Unterweisung beträgt ca. 45 Minuten. Ihr individuelles Lerntempo kann dabei zu einer kürzeren oder längeren Kursdauer führen. Der E-Learning Kurs kann jeder Zeit pausiert werden - Ihr persönlicher Fortschritt wird gespeichert. Der Zugriff auf diesen E-Learning Kurs ist auf 2 Monate nach dessen Freischaltung beschränkt. Während dieser Zeit können Sie die Unterweisung so oft wiederholen, wie Sie möchten.




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