Wie sieht es mit der Unternehmensverantwortung für Lieferkette und Arbeitsschutz aus? Auf den ersten Blick scheint die Antwort klar: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichern und verbessern. Nur wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig sind, wird eine Zusammenarbeit der Arbeitgeber gefordert (§ 8 ArbSchG).Es gibt also auch eine (eingeschränkte) Verantwortlichkeit für Fremdfirmenmitarbeiter. Aber wie sieht es mit der Lieferkette aus? Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der EU-Lieferketten-Richtlinie wird die Verantwortung eines Unternehmens auch auf diese ausgedehnt.
Dieser Fachartikel der VOREST AG basiert auf langjähriger Praxiserfahrung aus zahlreichen Schulungen, Audits und Einführungsprojekten im Arbeitsschutzmanagement.
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Die Bedeutung von Lieferketten
In den meisten Unternehmen finden zahlreiche Schritte, die zur Herstellung von Produkten und zur Herstellung von Dienstleistungen erforderlich sind, in anderen Unternehmen im In- und Ausland statt. Das fängt etwa bei produzierenden Betrieben bei der Gewinnung der Rohstoffe an, der Verarbeitung zu einem verwendbaren Rohmaterial, der Herstellung von Bauteilen, Komponenten und Systemen (je nach Tiefe der Lieferkette), die in die Produktion einfließen, und geht anschließend mit der Lieferung an die Kunden weiter.
Geschichte der Globalisierung
Die Bedeutung auch anderer Länder in der Lieferkette ist mit der Globalisierung stark gewachsen, die im Grunde mit der Industrialisierung ihren ersten Aufschwung nahm: die englische Textilindustrie beispielsweise basierte wesentlich auf Baumwolle, die aus Indien importiert wurde. Um gekehrt war die britische Textilproduktion auch weltmarktorientiert (der globale Handel war älter als die Industrialisierung). In den 1830er Jahren machten Textilien 70 Prozent der britischen Exporte aus. Dabei halfen auch Eisenbahn und Dampfschiff, die Transporte erleichterten und billiger machten. Ende des 19. Jahrhunderts hatte sich auch die Telegraphie durchgesetzt; die beschleunigte Informationsübertragung beschleunigte den Warenverkehr weiter. Zugleich hatte sich ab Mitte des 19. Jahrhundert der Liberalismus mit seiner Vorstellung eines Freihandels durchgesetzt.
Die erste Hochphase der Globalisierung
1870 war ganz Europa jenseits des russischen Zarenreichs eine Freihandelszone. Seit den 1870er Jahren standen alle wichtigen Handelswährungen zudem in einem festen Verhältnis zum Gold, Kursschwankungen waren kein Handelshemmnis mehr. Der Welthandel wuchs viel schneller als die Weltproduktion. Wie verflochten die Weltwirtschaft inzwischen war, zeigte die 1873 beginnende „Gründerkrise“: weltweit fielen die Preise. Transkontinentale Dampferreisen waren für die Führungseliten zur Selbstverständlichkeit geworden (und erlaubten von Malaysia bis in die USA den Einsatz chinesischer Arbeiter), die Einführung weltweiter Zeitzonen mit der an Greenwich orientierten Weltzeit zeigt, wie global inzwischen gedacht wurde.
Krise der Globalisierung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts
Der Erste Weltkrieg unterbrach diese Phase der Globalisierung und beendete die Vormacht der europäischen Mächte. Die Lasten des Wiederaufbaus und Reparationsverpflichtungen hatten eine hohe Verschuldung der kriegsführenden Staaten zur Folge, die im Krieg de facto die Kontrolle über die Produktion übernommen hatten. Sie versuchten, ihre Wirtschaft durch eine „nationale Wirtschaftspolitik“ zu schützen, der Welthandel wuchs jetzt deutlich langsamer als die Produktion.
Dennoch blieb die Weltwirtschaft zunächst verbunden: aus einem Börsenkrach in New York im Oktober 1929
wurde eine Weltwirtschaftskrise. Der Welthandel brach bis 1935 um zwei Drittel ein. Die Weltwirtschaftskrise enttäuschte Hoffnungen, es nach dem Vorbild der USA – mit Massenproduktion („Taylorismus“ und Fließbandproduktion bei Ford) und Massenkonsum – zu Wohlstand zu bringen.
Aber am Ende – nach dem Zweiten Weltkrieg – wurden die USA doch zum Treiber einer neuen, zu nächst nur „halben“ Globalisierung: nach der Teilung der Welt in zwei konkurrierende Blöcke setzten die USA zur Eindämmung des Kommunismus auf eine Stärkung des „Westens“. Sie erließen ihren Verbündeten die Schulden, und die Verlierer, die sich dem Westen anschlossen, wurden unterstützt. Institutionen wie Weltbank und Internationaler Währungsfonds (IWF) wurden geschaffen. Der Wiederaufbau ging in ein bisher ungekanntes Wirtschaftswachstum (in Deutschland als „Wirtschaftswunder“ bezeichnet) über.
Neue Globalisierung seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts
Dabei wuchs – wie vor dem Ersten Weltkrieg – der Welthandel noch schneller als die Produktion. Technische Fortschritte erleichterten den Welthandel weiter, etwa der Container oder kommerzielle Düsenflugzeuge. Zudem begann in den 1960er Jahren die dritte Phase der Industriellen Revolution: der Einsatz von Elektronik und IT zur Rationalisierung von Produktionsprozessen. Der Einsatz von Elektronik wurde wiederum durch die Nutzung billiger Arbeitskräfte etwa in Asien erleichtert, wo die Produktion zum größten Teil stattfand. Auch die Textil- und Bekleidungsindustrie lagerte ihre Produktion in andere Weltregionen aus, um Lohnkosten zu senken. Nach der wirtschaftlichen Öffnung Chinas ab 1978 wurde das Land nach und nach ebenfalls in das globale Wirtschaftssystem integriert.
Mit der in den 1980er Jahren zunächst in den USA und Großbritannien zunehmenden Marktorientierung („Neoliberalismus“) begann eine neue Phase der Globalisierung. Nach dem Ende des Kalten Krieges Anfang der 1990er Jahre setzte eine „Hyperglobalisierung“ ein. Sie stand unter dem Motto „Kooperation statt Konfrontation“ und förderte die globale Zusammenarbeit. China erklärte 1992, dass die Marktwirtschaft nicht unvereinbar mit sozialistischen Prinzipien sei. 1995 nahm die Welthandelsorganisation ihre Arbeit auf. Sie sollte dem globalen Handel einen institutionellen Rahmen geben. China trat ihr 2001 bei. Immer mehr, vor allem große Unternehmen lagerten Produktionsschritte an externe Zulieferer aus („Outsourcing“). Dieses Vorgehen galt bald als wichtiges Prinzip effizienter Lieferketten.
Globale Lieferketten und Just-in-Time-Produktion
Mit der „Just-in-Time“-Produktion wurden die Produktionsabläufe bei Zulieferern und ihren Kunden zeitlich aufeinander abgestimmt. Ein Wendepunkt war die Wirtschafts- und Finanzkrise, die 2007/2008 begann – verstärkt wurde nach staatlichen Interventionen in der Wirtschaft gerufen. Auch wenn die Wirtschaft sich relativ schnell wieder erholte, verlangsamte die Globalisierung sich, auch weil die USA aus der Krise geschwächt hervorgingen und fürchteten, China könne ihr als weltgrößter Wirtschaftsmacht den Rang ablaufen. Tatsächlich war China zur „Werkbank der Welt“ und 2011 zum weltgrößten Warenproduzenten geworden, und Donald Trump setzte China in seiner ersten Amtszeit 2017-2021 im Rahmen ei ner „America First“-Strategie eine Politik entgegen, die bestimmte Wirtschaftszweige in die USA zurückholen sollte – unter anderem mit Handelszöllen.
Aktuelle Entwicklungen: Globalisierung unter geopolitischem Druck
Da China zudem unter Xi Jingping, seit 2013 Staatspräsident, immer autoritärer wurde, war zunehmend von einer „systemischen Rivalität“ die Rede, zumal Jingping seit 2016 das „Ein-China-Prinzip“ betonte: ein China, zu dem auch Taiwan gehört. Aus Taiwan kommen etwa 60 Prozent aller weltweit hergestellten Halbleiter Bauteile (Mikrochips, integrierte Schaltkreise), die für viele Zukunftstechnologien unverzichtbar sind. 2020 bedingte dann die Covid-Pandemie massive Unterbrechungen der globalen Lieferketten, und setzte die Frage der Resilienz (Widerstandsfähigkeit) von Lieferketten in Krisenzeiten auf die Tagesordnung von Politik und Unternehmen.
Der russische Angriff auf die Ukraine 2022 änderte die Sicht auf Lieferketten noch einmal. Die Politik des „Wandels durch Handel“, der hinter der deutschen Abhängigkeit von russischem Gas stand, galt als gescheitert. Kooperation konnte offenbar Konfrontation nicht verhindern. Seither werden Lieferketten zumindest in der Politik auch geopolitisch betrachtet. So wird etwa befürchtet, dass wirtschaftliche Abhängigkeit (etwa von Seltenen Erden, die in der EU fast zu 100 Prozent aus China bezogen werden) als „Waffe“ eingesetzt werden kann. Diesem soll mit der Zurückverlagerung von Rohstoffabbau und Weiterverarbeitung („Reshoring“) und „Friendshoring“ – der Verlagerung von Lieferketten in Länder, mit denen man gemeinsame Werte teilt – entgegengewirkt wer den. Dem dient z.B. der EU-Critical Raw Materials Act (CRMA, VO (EU) 2024/1252).

Arbeits- und Sozialstandards - Lieferkette und Arbeitsschutz
Die Suche nach niedrigen Kosten in der Lieferkette hat Ländern Vorteile verschafft, die niedrige Arbeits- und Sozialstandards haben. Diese er sparen in transnationalen Lieferketten Lieferanten aus solchen Ländern Kosten, und ermöglichen ihnen billigere Lieferungen. Manche Regierungen wollen daher auch keine höheren Arbeits- und Sozialstandards einführen. Sie sehen diese als Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit ihres Landes in der globalen Wirtschaft. Andere Länder haben zwar bessere Regelungen, diese werden – aus dem gleichen Grund oder weil die staatlichen Organisationen dazu nicht in der Lage sind – aber nicht umgesetzt. Die Rechte von Gewerkschaften, die in vielen Industrieländern maßgeblich zur Entwicklung der Arbeits- und Sozialstandards beigetragen haben, werden in vielen Ländern massiv eingeschränkt (nach Angaben des Internationalen Gewerkschaftsbundes im Jahr 2022 in 113 der 144 untersuchten Länder, in 50 Ländern waren Menschen aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit physischer Gewalt ausgesetzt). Kinderarbeit findet vor allem in Landwirtschaft und Bergbau (und hier vor allem im informellen und handwerklichen Sektor) statt.
Video: Welche Pflichten gibt es für Unternehmen im Arbeitsschutz?
Als Unternehmer tragen Sie eine große Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Welche Pflichten Sie daher laut dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 zu befolgen haben, erfahren Sie in diesem Video.
Inhalte des Videos:
- Einführung: Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz
- Pflicht zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Der Arbeitsschutz-Ausschuss
- DGUV Vorschrift 1
- Schulung zum Umgang mit Feuerlöschern
- Ausbildung zum Ersthelfer
Regulierung
Ein erster Schritt zur Regulierung der Lieferketten war die Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Juni 2011. Sie schreiben Unternehmen eine Verantwortung für die Beachtung der Menschenrechte zu. Das gilt unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft des Staates, menschenrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehört auch die Beachtung der von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Diese Verantwortung umfasst auch negative Auswirkungen aufgrund von Geschäftsbeziehungen. Gemeint sind Auswirkungen, die mit den Produkten oder Dienstleistungen eines Unternehmens unmittelbar verbunden sind. Das gilt auch dann, wenn die Unternehmen selbst nicht zu diesen Auswirkungen beitragen.
Unternehmen sollten über Verfahren verfügen, um ihre Auswirkungen zu ermitteln und zu verhüten. Dazu gehören auch Auswirkungen, die mit ihren Geschäftstätigkeiten verbunden sind und in der Lieferkette entstehen. Erwartungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner sollten festgelegt werden. Diese sollten öffentlich verfügbar sein. Außerdem sollten Verantwortlichkeiten für die Verhütung oder Minderung dieser Auswirkungen festgelegt werden.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen sollte überprüft werden. Länder, die sich den UN-Leitprinzipien verpflichten, müssen einen Nationalen Aktionsplan (NAP) festlegen. Der deutsche NAP für 2016 bis 2020 setzte auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Ziel war, dass die Hälfte aller Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die Kernelemente der UN-Leitprinzipien übernahmen. Als sich abzeichnete, dass dieses Ziel nicht erreicht wird, begannen die Arbeiten am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das nach kontroverser Diskussion im Juni 2021 verabschiedet wurde und im Juli 2021 in Kraft trat. Es verpflichtete Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern ab Januar 2023 und Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ab Januar 2024 dazu, ihre Lieferketten auf Risiken für bestimmte Menschenrechts- und Umweltstandards zu überprüfen und bei Verstößen für Abhilfe zu sorgen. Über ihre Aktivitäten müssen sie regelmäßig berichten.
Zu den Punkten, die im Vorfeld intensiv diskutiert wurden, gehörte, ob das Gesetz sich nur auf die unmittelbaren Lieferanten oder die gesamte Lieferkette beziehen sollte. Ergebnis: primär müssen die Unternehmen ihre direkten Geschäftsbeziehungen untersuchen, weitere Teile der Lieferkette nur bei „substantiierter Kenntnis“ von Menschenrechtsverletzungen, „z.B. Berichte Dritter über Kinder- und Zwangsarbeit“ (aus einer Erläuterung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung).
Arbeitsschutz im Lieferkettengesetz
Der Arbeitsschutz wird in § 2 (2) Nr. 5 LkSG ausdrücklich erwähnt, allerdings mit Bezug auf das Recht des Beschäftigungsortes („Missachtung der nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes“). Insbesondere werden genannt:
- offensichtlich ungenügende Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und der Instandhaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel,
- das Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen, um Einwirkungen durch chemische, physikalische oder biologische Stoffe zu vermeiden,
- das Fehlen von Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger körperlicher und geistiger Ermüdung, insbesondere durch eine ungeeignete Arbeitsorganisation in Bezug auf Arbeitszeiten und Ruhepausen oder
- die ungenügende Ausbildung und Unterweisung von Beschäftigten.
Durch den Bezug auf das Recht des Beschäftigungsortes wäre dieses in Ländern, in denen keine entsprechenden Vorschriften bestehen, allerdings kein Verstoß i.S. des LkSG, bei dem der Kunde für Abhilfe sorgen müsste – wohl aber in solchen Ländern, in denen Vorschriften bestehen, aber nicht umgesetzt werden. Im Sommer 2024 hat dann die EU eine EU-Lieferketten-Richtlinie (RL (EU) 2024/1760) veröffentlicht, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro schrittweise Pflichten für Unternehmen in Bezug auf die Lieferkette festzulegen. 2025 hat die EU-Kommission aber angekündigt, die Richtlinie vereinfachen und den Beginn der Pflichten auf 2028 verschieben zu wollen. In diesem Zuge wurde auch die Umsetzungspflicht für die Mitgliedsstaaten auf 2027 verschoben. Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag schon angekündigt, das LkSG abschaffen und durch ein „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ zur Umsetzung der EU-Lieferketten-Richtlinie ersetzen zu wollen.
Fazit - Lieferkette und Arbeitsschutz
Konkrete rechtliche Verpflichtungen, sich um den Arbeitsschutz in der Lieferkette zu kümmern, gibt es nur für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Und nur im Rahmen der im jeweiligen Land geltenden rechtlichen Verpflichtungen. Eine andere Frage ist, ob nicht Ansprüche aus der Zivilgesellschaft ein Engagement von Unternehmen diesbezüglich erfordern, etwa um Auswirkungen auf das Unternehmensimage zu vermeiden. Man erinnere sich an den April 2013, als in Bangladesch die Fabrik Rana Plaza einstürzte. Mehr als 1.000 Menschen kamen ums Leben. Schnell kursierten auch die Namen der europäischen Firmen, die dort Kleidung produzieren ließen. Und außerdem zeigte sich während der Corona-Epidemie, dass Unternehmen, die ihre Lieferkette kannten, weniger unter Unterbrechungen derselben litten.
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FAQ – Wichtige Fragen zu Lieferkette und Arbeitsschutz
Was versteht man unter einer Lieferkette?
Eine Lieferkette umfasst alle Schritte, die zur Herstellung eines Produkts oder zur Erbringung einer Dienstleistung erforderlich sind – von der Gewinnung der Rohstoffe über die Produktion bis zur Lieferung an den Endkunden. Dazu gehören sowohl eigene Geschäftsbereiche als auch unmittelbare und mittelbare Zulieferer.
Welche Verantwortung haben Unternehmen für Arbeitsschutz in der Lieferkette?
Unternehmen müssen im eigenen Betrieb für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sorgen. Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird diese Verantwortung erweitert: Unternehmen müssen auch Risiken für Menschenrechte und Arbeitsschutz bei ihren Zulieferern prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen.
Für welche Unternehmen gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt seit 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und seit 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland.
Welche Arbeitsschutzrisiken müssen Unternehmen in der Lieferkette beachten?
Zu den relevanten Risiken gehören insbesondere Verstöße gegen grundlegende Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards, etwa fehlende Schutzmaßnahmen, gefährliche Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit oder Zwangsarbeit.
Müssen Unternehmen die gesamte Lieferkette kontrollieren?
Unternehmen müssen vor allem ihren eigenen Geschäftsbereich und ihre direkten Zulieferer prüfen. Bei mittelbaren Zulieferern entstehen Pflichten insbesondere dann, wenn konkrete Hinweise auf Menschenrechts- oder Umweltverstöße vorliegen.
Welche Maßnahmen verlangt das Lieferkettengesetz von Unternehmen?
Unternehmen müssen unter anderem ein Risikomanagement einrichten, regelmäßige Risikoanalysen durchführen, Präventionsmaßnahmen umsetzen, ein Beschwerdeverfahren bereitstellen und jährlich über ihre Aktivitäten berichten.
Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz?
Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt oder Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Herausgeber: VOREST AG
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