

Der Umweltschutzbeauftragte / Umweltbeauftragte ist Bindeglied in einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Behörde. Er soll den Willen des Betreibers (Ihres

Unternehmens) zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und sonstiger Gefahren verwirklichen. Dazu muss der Betriebsbeauftragte kontrollieren, ob die organisatorischen und technischen Voraussetzungen vorliegen, um Mängel rechtzeitig aufzudecken, damit diese fachkundig behoben werden können. Der Umweltschutzbeauftragte soll den Betreiber in seiner Verantwortung für eine umweltgerechte Betriebsweise unterstützen und beraten. Der Beauftragte ist dabei Teil des betrieblichen Selbstüberwachungssystems und fachkundiger Berater der Unternehmensleitung und der Betriebsangehörigen. Dabei nennt der Umweltschutzbeauftragte die sachlichen Erfordernisse, damit der Betreiber die notwendigen Entscheidungen treffen kann. Wir zeigen Ihnen im Rahmen des 5 tägigen Lehrgangs, wie Sie diesen Anforderungen gerecht werden und die operativen Aufgaben des Umweltschutzbeauftragten / Umweltbeauftragten erfolgreich umsetzen.
Das besondere Plus dieser Ausbildung ist, dass Sie neben dem Zertifikat Umweltschutzbeauftragter auch die Zertifikate zum:

Abfallbeauftragter - Betriebsbeauftragter für Abfall

Gewässerschutzbeauftragter - Betriebsbeauftragter für Gewässer

Immissionsschutzbeauftragter - Beauftragter für Immission erhalten. Sie profitieren in diesem Lehrgang also gleich mehrfach.
Ihre Aufgaben als Umweltschutzbeauftragter - Umweltbeauftragter auch gegenüber den Behörden:

Die Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren aufklären.

Einrichtungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Umweltschädigungen prüfen.

Angestellte über die Pflichten aus dem Gesetz einschließlich der Folgen von Pflichtverletzungen aufklären.

Auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren, Erzeugnisse und Produktionen sowie auf Verbesserung der Anlagensicherheit hinwirken.

Zur umweltverträglichen Umsetzung der Verfahren und Erzeugnisse beraten.

Dem Betreiber mindestens jährlich über die in seinem Aufgabenbereich getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen berichten.

Regelmäßig die Betriebsstätten auf umweltrelevante Mängel kontrollieren und überprüfen.

Vorschläge zur Beseitigung von festgestellten Mängeln der Geschäftsführung unterbreiten.
Der Umweltschutzbeauftragter / Umweltbeauftragte - Einführung in die Lehrgangsthematik

Grundlagen des Umweltrechts

Gesetze, Vorschriften und Verordnungen

Zusammenhänge zwischen Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Chemikaliengesetz (ChemG)
Die Betriebsbeauftragten im Umweltschutz

Gesetzliche Grundlagen für die Bestellung von Betriebsbeauftragten

Stellung der Betriebsbeauftragten im Unternehmen

Rechte und Pflichten der Betriebsbeauftragten

Strafrechtliche Verantwortung der Betriebsbeauftragten
Umwelthaftung

Umwelthaftungsgesetz

Erläuterungen zum BGB und zum deutschen Strafrecht

Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht

Organisationsverschulden, das Risiko von Betriebsleitern und Beauftragten

Richtiges Verhalten bei Ermittlungen
Immissionsschutzbeauftragter - Beauftragter für Immission
Wir zeigen Ihnen das Aufgabenfeld des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz nach § 54 BImSchG was nachfolgende Aufgaben umfasst:

Beratung des Betreibers

Schulung der Betriebsangehörigen

Kontaktstelle zu Behörden

Aufklärung der Betriebsangehörigen

Hinweise auf Verbesserungen

Mitteilung festgestellter Mängel

Jahresbericht an Betreiber

Überwachung der Einhaltung von Vorschriften

Abwicklung von Genehmigungsverfahren

Betreuung von Gutachten und Messungen

Kontrolle der Betriebsstätten
Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz sollte stets einen aktuellen Überblick aller aktuellen Gesetzestexte der BImSchG und der TA-Luft haben, welche für den Betrieb der Anlage erforderlich sind.
Immissionsschutzrecht

BImSchG und seine Verordnungen

Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV

Antragsverfahren und Genehmigung nach BImSchG

Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Immissionsschutzes
Gewässerschutzbeauftragter - Betriebsbeauftragter für Gewässer

Abwasserbehandlung

Abwasserreinigung

Einleitung von Abwasser

Abwasserabgabenrecht

Genehmigungsverfahren

Verwaltungsrechtliche Regelungen

Verhalten bei Störfällen
Wasserrecht

6. Novelle zum WHG

Abwasserabgabe und Wassernutzungsentgelte

Indirekteinleiterverordnung
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der betrieblichen Praxis

Die neue Anlagenverordnung VAwS

Risikopotenzial von wassergefährdenden Stoffen

Gestaltung von Abfüllplätzen, Abdichtungssysteme und technische Bauweisen

Anlagen zum Herstellen und Behandeln von wassergefährdenden Stoffen
Gefahrstoffrecht

UGefahrstoffe

Anforderungen an die Lagerung gefährlicher Stoffe nach VbF und TRGS

Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen
Abfallbeauftragter - Betriebsbeauftragter für Abfall

Den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung zu überwachen.

Die Einhaltung der Vorschriften dieser Gesetze und Rechtsverordnungen sowie die Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen an der Betriebsstätte zu überwachen.

Festgestellte Mängel und Vorschläge über Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel dem Betreiber unterbreiten und deren Umsetzung begleiten.

Die Betriebsangehörigen über mögliche Auswirkungen der Abfälle und geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen aufklären.

Genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 4 des BImSchG durch umweltfreundliche und abfallreduzierende Verfahren zu fördern sowie deren umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung zu überwachen.

Dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen erstatten.

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG

Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung und / oder zur Verwertung anfallen.

Betreiber ortsfester Sortieranlagen.

Betreiber ortsfester Verwertungsanlagen.

Betreiber von Abfallbeseitigungsanlagen, in denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

Abfallbesitzer nach Rücknahme (§ 26 KrW-AbfG).
Abfallrecht

KrW-/AbfG und seine Verordnungen

Abgrenzung zwischen Produkt und Abfall

Einstufung von Abfällen, Nachweispflicht, Umsetzung der Nachweisverordnung

Anforderungen an die Führung von Registern
Schriftliche Abschlussprüfung -
weitere Infos hier!
Unterlagen, Hilfsmittel, Leistung & Ablauf
Sie erhalten ca. 1 Woche vor Seminarbeginn:
Wichtige Seminarinfos und Daten Ihres persönlichen Ansprechpartners
Ihr Ansprechpartner setzt sich noch einmal mit Ihnen per E-Mail in Verbindung, um Ihnen die wichtigsten Informationen zu Ihrem Seminar und Ihrem Veranstaltungshotel zu geben.
Sie erhalten im Seminar:
Ausführliche Teilnehmerunterlagen für die Arbeit im Seminar und zum Nachschlagen im Tagesgeschäft
Schreibmappe für Ihre Notizen und die Bearbeitung der Fallbeispiele und Gruppenübungen.
Verpflegung im Seminar und in den Pausen inkl. Mittagessen
Sie erhalten nach dem Seminar:
Fotoshow - Fotos aus dem Seminar, d.h. die an FlipCharts und weiteren Medien erarbeiteten Ergebnisse aus Gruppenübungen und Fallbeispielen werden Ihnen nach dem Seminar zugesendet. So können Sie sich im Seminar ganz auf die Übungen konzentrieren.
Personalisierte Qualifikationsbescheinigung für Ihre Teilnahme am Seminar Umweltschutzbeauftragter - Umweltbeauftragter im Umweltmanagement
Zertifikat Umweltschutzbeauftragter - Umweltbeauftragter im Umweltmanagement
Zertifikat Abfallbeauftragter - Betriebsbeauftragter für Abfall
Zertifikat Gewässerschutzbeauftragter - Betriebsbeauftragter für Gewässer
Zertifikat Immissionsschutzbeauftragter - Beauftragter für Immission
Voraussetzung zum Erhalt aller vier Zertifikate, ist das Bestehen der
Abschlussprüfung am 5. Tag der Ausbildung.
Lehrkonzept im Seminar:

Das Konzept dieses Seminars basiert auf dem Ansatz des Accelerated Learning. Das Seminar nutzt zur Vermittlung der Inhalte eine große Auswahl an Methoden sowie Medien und ist offen und flexibel um die Seminarteilnehmer vollkommen zu beteiligen.
Frontalunterricht wurde auf ein Mindestmaß reduziert.
Die Seminarteilnehmer sollen den Stoff durch SELBST-TUN erschließen. Deshalb wurde der Lernzyklus in die nachfolgenden vier Phasen unterteilt:
1. Planung: Zur Aktivierung des Interesses werden zu Beginn Lernziele formuliert. Ein greifbarer Nutzen für den Teilnehmer wird verdeutlicht.
2. Präsentieren: Der Trainer bzw. die Teilnehmer selbst legen fest, wie die Begegnung mit dem neuen Lernstoff erfolgt. Kontextuelle Lernerfahrung der Teilnehmer
3. Praktizieren: Die Teilnehmer sind selbst aktiv beim ersten Umgang, d.h., der Integration des neuen Lernstoffs. Die Teilnehmer erarbeiten die Lerninhalte aktiv selbst!
4.
Produzieren: Der Transfer des gelernten in die Praxis findet im Rahmen eines Planspiels durch Anwendung des Gelernten statt. Die Teilnehmer erleben die unmittelbare Anwendung der Lerninhalte!
So wird Ihr maximaler Lernerfolg gesichert!

Sie lernen alles was Sie für die erfolgreiche Arbeit als Umweltschutzbeauftragter benötigen. Sie werden damit einhergehend selbstverständlich und mit Zertifikat zum Abfallbeauftragten, Gewässerschutzbeauftragten und Immissionsschutzbeauftragten qualifiziert.
Mitarbeiter, die als Umweltschutzbeauftragter agieren, oder diese Stelle zukünftig fundiert übernehmen sollen. Alle Personen und Mitarbeiter, welche die Rolle des Umweltschutzbeauftragten - insbesondere mit der Verantwortung für die Bereiche Abfall, Gewässer und Immission - übernehmen sollen.
Es sind keine spezifischen Voraussetzungen zur Teilnahme notwendig.