Kurzschulungen Umgang mit Gefahrgut - Gefahrguttransport

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  • Mit den Schulungsunterlagen Umgang mit Gefahrgut – Gefahrguttransport können Sie ohne großen Vorbereitungsaufwand eigene interne Kurzschulungen durchführen und Ihre Mitarbeiter zum Thema unterweisen. Gemäß Kapitel 1.3 ADR/RID müssen Unternehmen, die am Transport von Gefahrgut beteiligt sind, ihre Beschäftigten, deren Arbeitsbereich den Transport umfasst, unterweisen. ADR ist ein europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, RID steht für die Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr.  Mit unseren Kurzschulungen zum Umgang mit Gefahrgut und dem Gefahrguttransport kommen Sie den ADR/RID Forderungen nach und unterweisen Ihre Mitarbeiter zu allen Belangen des Transports sowie des Umgangs mit Gefahrgütern.

    Die Unterweisung umfasst eine Einführung in die allgemeinen Bestimmungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, eine aufgabenbezogene Unterweisung sowie eine Sicherheitsunterweisung (sichere Handhabung und Notfallmaßnahmen umfassend). Unsere Schulungsunterlagen zur Gefahrgutschulung unterstützen Sie bei Ihrer internen Kurzschulung zur Einführung Ihrer Mitarbeiter in die allgemeinen Bestimmungen, die für den Gefahrguttransport gelten! Dabei enthalten unsere Schulungsunterlagen Gefahrgut drei Kurzschulungen zu folgenden Themen: 
    - Grundlagen Gefahrgutrecht & Absenderpflichten
    - Verpacker- und Verladerpflichten
    - Befüller-, Beförderer- und Empfängerpflichten

    In der Kurzschulung „Umgang mit Gefahrgut – rechtliche Grundlagen & Absenderpflichten“ werden zunächst durch eine Einführung in das Gefahrgutrecht die rechtlichen Belange im Umgang mit Gefahrgut geklärt. Dabei werden in einem Gefahrgut ABC die wichtigsten Begrifflichkeiten und Abkürzungen zu nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften erläutert sowie der Einteilung der Gefahrgüter in unterschiedliche Gefahrgutklassen einen besonderen Augenmerk geschenkt. Ein weiterer Bestandteil der Schulungsunterlagen Gefahrgut stellen die Absenderpflichten dar. Dabei wird schrittweise erläutert, was der Auftragnehmer des Absenders oder der Absender selbst tun muss, um das Gefahrgut sicher zu befördern.

    Mit den Schulungsunterlagen Gefahrgut – Verpacker- und Verladerpflichten beim Gefahrguttransport zeigen Sie Ihren Mitarbeitern anschließend die Pflichten im Umgang mit Gefahr auf! Im Rahmen dieser Kurzschulung  unterweisen Sie Ihre Angestellten unter anderem zu den geltenden rechtlichen Pflichten des Verpackers sowie des Verladers und bringen ihnen die korrekte Verpackung von Gefahrgütern sowie die Verpackungsgruppen näher. So stellen Sie mit dieser Kurzschulung sicher, dass Ihre Mitarbeiter über ihre Pflichten beim Verpacken und Verladen von Gefahrgütern informiert sind und diese entsprechen umsetzen können.

    Nutzen Sie abschließend die Schulungsunterlagen „Befüller-, Beförderer- und Empfängerpflichten beim Gefahrguttransport“ und zeigen Sie Ihre Mitarbeitern, welche rechtlichen Anforderungen an das Befördern von Gefahrgut gestellt werden. Neben den Befüllerpflichten werden dabei auch die Pflichten des Beförderers sowie des Fahrzeugführers thematisiert. Ebenfalls werden in dieser Kurzschulung die Sicherungs- und Organisationsaufgaben sowie die Verantwortlichkeiten des Gefahrgutbeauftragten behandelt. Wenn auch Sie mit Gefahrgütern handeln, so ist eine Aufklärung alle Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Gefahrgut unumgänglich. Also holen Sie sich unsere Kurzschulungen zum Thema Gefahrguttransport als ideale Unterstützung, um die betroffenen Mitarbeiter durch eine interne Gefahrgutschulung über ihre Pflichten im Umgang mit Gefahrgut in Kenntnis zu setzen und somit sicher zu gehen, dass die Mitarbeiter ihre Aufgaben korrekt erfüllen.


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